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Autor Thema: Aufhebung des Verfahrens  (Gelesen 2053 mal)

daMichi

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Aufhebung des Verfahrens
« am: 24. Februar 2010, 09:09:18 »

Hallo an alle,

habe im Oktober 2009 vom Gericht ein Schreiben mit der Ankündigung der RSB erhalten. Mein Verfahren wurde aber bis heute noch nicht aufgehoben.
Habe im November 2009 meine Steuererklärung für 08 abgegeben. Dieses Geld ging, logischerweise, an meinen TH.
Nun kam am Freitag ein Schreiben, dass ich bis 12.03.10 meine Erklärung für 09 abgeben soll und eine Kopie an meinen TH schicken muss.
Gestern habe ich mit diesem telefoniert. Laut seiner Aussage will das Gericht mein Verfahren erst nach Eingang der Steuererstattung 09 mein Verfahren aufheben.

Nun die Frage:
Ist das eine normale Zeit für die Aufhebung des Verfahrens (Mitte Oktober 09 - April 10)? Ich schätze April, da ja das Finanzamt bestimmt etwas länger braucht.

Gruß

daMichi
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rookie

  • Gast
Re: Aufhebung des Verfahrens
« Antwort #1 am: 25. Februar 2010, 21:38:45 »

Fragen Sie doch mal Ihren bescheuerten TH warum er die Steuererklärungen nicht selber macht, wozu er nach geltendem Recht verpflichtet ist..

Im Insolvenzverfahren ist der Treuhänder verplichtet die Steuererklärungen für den Schuldner zu erledigen......

Die meisten Schuldner wissen das gar nicht................

Im Grunde kann es Ihnen auch egal wann das Gericht das Verfahren aufhebt.......Ihre 6 Jahre laufen so oder so ab Eröffnung...............
« Letzte Änderung: 25. Februar 2010, 21:41:08 von rookie »
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daMichi

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Re: Aufhebung des Verfahrens
« Antwort #2 am: 26. Februar 2010, 09:59:26 »


Im Grunde kann es Ihnen auch egal wann das Gericht das Verfahren aufhebt.......Ihre 6 Jahre laufen so oder so ab Eröffnung...............

Ist schon klar. Aber irgenwann möchte ich schon gerne wieder die Rückerstattung haben, da ich jede Woche fast 400 km fahre.

Gestern kam es noch besser mit dem TH
Hauptgrund der PI war eine Schrottimmobilie. Schulden 125.000,-€
Meine Ex-Frau hat letztes Jahr im Juli mit der finanzierenden Bank einen Deal ausgehandelt und hat sich mit einem Vergleich freigekauft.
Die Bank hat daraufhin auf Ihre Grundschuld der Wohnung verzichtet und eine Urkunde an meinen TH geschickt, damit er diese Schuld im Grundbuch löschen lässt.
Diese Wohnung wurde bei mir aus der Masse freigegeben. 7 Monate hat mein TH nichts unternommen, auch nicht mitgeteilt, dass er nicht zuständig ists.
Er fordert immer in kürzester Zeit Unterlagen und Reaktionen, selber aber kommt er nicht in die Gänge.
Im Grunde ist ja nach meiner Insolvenz die Wohnung komplett schuldenfrei. Oder?

daMichi
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KSC

  • Gast
Re: Aufhebung des Verfahrens
« Antwort #3 am: 26. Februar 2010, 12:55:51 »

Hallo,

ja - davon gehe ich aus.

MfG & Schönes Wochenende.

KSC
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rookie

  • Gast
Re: Aufhebung des Verfahrens
« Antwort #4 am: 26. Februar 2010, 13:42:56 »

Rückerstattungen bekommen sie nur wenn keine Rückstande beim FA bestehen...und...wenn keine Nachtragsverteilung bei Gericht beantragt und beschlossen wurde....als so ganz vom Eis sind Sie auch in der WVP nicht.
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