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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)  (Gelesen 7829 mal)

JoPa Industriemontagen

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Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« am: 16. Oktober 2010, 12:26:44 »

Hallo,

ich bekomme von einen meiner Auftraggeber seit nun mehr 13 Monaten keine Mehrwertsteuer ausbezahlt, da seine Steuerberaterin und auch sein Finanzamt der Meinung waren das wir nach 13 b abrechnen müßten.

Da eine schnelle Lösung nicht bei den Finanzämtern möglich ist, bezahle ich seit 13 Monaten doppelte MWST. Einmal an mein Finanzamt von meinen Nettobeträgen, zusätzlich führte mein Auftraggeber meine MWST. an seinem Finanzamt ab.

Vor 2 Monaten schalteten wir die obere Finanzbehörde in Münster ein, mit bitte um Klärung.

Jetzt wurde endlich von der oberen Finanzbehörde entschieden das dieser Auftraggeber mir meine Mehrwertsteuer nachträglich für die 13 Monate auszahlen muß.

Dieser aber streubt sich und reagiert nicht auf diesen Bescheid.

Was soll ich jetzt machen? Kann ich z.b. einen Insolvenzantrag stellen wegen nicht bezahlter Rechnungen?

Ich bitte um schnelle Hilfe da mir dieses Geld fehlt. Es handelt sich um einen Betrag von fast 18.000 Euro.

Vielen Dank im Vorraus.

Beste Grüße
J. Pawlinsky
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Pauli

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2010, 14:14:22 »

Sie können nur einen Insolvenzantrag stellen, wenn Sie nachweisen können,
dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Nur weil Sie Ihre Zahlungen nicht bekommen folgert dass ja nicht automatisch die Zahlungsunfähigkeit!
Sie können Ihre Forderung titulieren lassen (Mahn/Vollstreckungsbescheid) und der betreffenden Firma
dann den Gerichtsvollzieher schicken, der Ihre Gelder dann eintreiben kann, oder eine
Kontenpfändung erlassen kann.
So eine Summe ist natürlich übel!
Viel Glück!
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deagle

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #2 am: 16. Oktober 2010, 14:15:13 »

Wenn Du nen Beschluss der OF hast, marschiere aufs nächste Amtsgericht und beantrage nen Mahnbescheid gegen das Unternehmen, entweder Du hast danach nen Titel oder es gibt eine Verhandlung weil die Gegenseite Widerspruch eingelegt hat
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Insokalle

Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #3 am: 16. Oktober 2010, 17:32:24 »

Würde ich wahrscheinlich auch so machen. Erfolglose Zwangsvollstreckungsversuche sind für einen Insolvenzantrag zwar nicht erforderlich, denn auch nicht titulierte Forderungen reichen für einen Insolvenzantrag. Sie müssen aber schon Gründe für die Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes glaubhaft machen. Das ist nicht immer leicht, vielleicht ist der Auftraggeber einfach nur zahlungsunwillig und nicht zahlungsunfähig.

Bei Ihnen könnte sich ein langer Weg abzeichnen, denn es scheint ja aus einer Vielzahl von Rechnungen die USt zu fehlen. Wenn Mahnbescheid, dann schnell und überlegen Sie, ob Sie mehrere beantragen oder versuchen, alles in einem zu bündeln. Das ist eine taktische Frage. Legt der Auftraggeber Einspruch ein, was nicht unwahrscheinlich ist, müssen Sie jeden einzelnen Anspruch begründen und beweisen. Ist in dem einen oder anderen Fall eine Beweisaufnahme erforderlich, zieht sich das Verfahren naturgemäß hin. Da kann es sinnvoll sein, für (vermeintlich) klare Ansprüche jeweils einen MB zu beantragen in der Hoffnung, dass es schneller geht.

Die Mitteilung von den Finanzbehörden führt m.E. nicht zu einer eigenständigen Anspruchsgrundlage gegen den Auftraggeber. Sie könnte die Durchsetzbarkeit erleichtern, aber die Gerichte sind an die Mitteilung nicht gebunden.
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2010, 17:41:47 von Insokalle »
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JoPa Industriemontagen

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #4 am: 17. Oktober 2010, 07:38:11 »

Hallo

und vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mein "EX" Auftraggeber ist zahlungsfähig, das steht außer Frage. Naja dann darf ich mich anscheinend auf einen längeren Streit einstellen.

Wieder mal unnötige Kosten. Habe ihm jetzt eine schriftlich Frist gesetzt bis zum 26.10.10. Sollte bis dato der volle Betrag nicht auf meinem Konto eingegangen sein, bekommt er halt ein Mahnbescheid vom Amtsgericht.

Vielen Dank für die Hillfe.

beste Grüße
Jörg

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Pauli

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #5 am: 17. Oktober 2010, 15:21:56 »

Wenn Ihr Auftraggeber u. das Finanzamt meinen, nach 13b abzurechen,
können Sie dann nicht Ihre Buchhaltung umstellen und die Rechnungen
ebenfalls nach 13 b verbuchen??? (rückwirkend)
Dann würden Sie eine neue ST-Erklärungen an das Finanzamt schicken und würden
von denen das Geld wiederbekommen.
Sie könnten einen Hinweis an das FA senden mit dem Hinweis, das Sie rückwirkend geändert
haben, da Ihr Auftraggeber ebenfalls so abgerechnet hat, mit Rückendeckung von seinem FA.
Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Steuerbüro.
Das FA berechnet die Zahlungen ja nur so, wie sie diese gemeldet bekommen!
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JoPa Industriemontagen

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #6 am: 17. Oktober 2010, 15:53:11 »

Hallo,

beide Finanzämter, "Soest" sowie "Hamm" haben sich quer gestellt und waren der Meinung mit Umsatzsteuer abrechnen zu müssen. Da meine Umsatzsteuer ja von meinem Auftraggeber bereits abgeführt worden ist, wollte ich nicht noch zusätzlich MWST an meinem Finanzamt abführen. Aber das war nichts!! Mein Finanzamt hat darauf bestanden nicht nach 13 b abzurechnen, deswegen wurde ja von meinem Steuerberater letzendlich die OF Münster informiert.

Nach eingehender Prüfung der OF Münster wurde von denen entschieden, das ich nicht nach 13b abgerechnet werden kann und mir mein Auftraggeber die nicht gezahlten MWST nachzahlen muß.

Also, der Beschluß ist da, die OF Münster hat so entschieden. Es giebt hier kein Verhandlungsspielraum mehr. Trotz allerdem weigert sich mein Auftraggeber mir diese nicht gezahlten MWST nach zu zahlen.

Das ist die momentane Sachlage.

Beste Grüße
Jörg
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Pauli

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #7 am: 17. Oktober 2010, 19:17:24 »

Ja, sorry, ich dachte nur so wäre Ihnen
schneller geholfen, aber da ist das Kind doch schon
in den Brunnen gefallen...
Ich drück die Daumen!!!
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deagle

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #8 am: 17. Oktober 2010, 19:38:03 »

Handelt es sich bei Deinem Unternehmen um eine GmbH (soll-Versteuerung) oder ein Einzelunternehmen (ist-Versteuerung)?
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JoPa Industriemontagen

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #9 am: 17. Oktober 2010, 21:12:39 »

Hallo,

ich bin Einzelunternehmer. Das ganze Problem enstand als der Besagte Auftraggeber Baumaßnahmen an seinem Privathaus über seine Firma abgerechnet hat. Unter 13 b fällt ein ausführendes Unternehmen wenn:

1.  Werklieferungen und nicht unter Absatz 1 fallende sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;
 2.  Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens;
 3.  Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen;
 4.  Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Nummer 1 bleibt unberührt;   5.  Lieferungen von Gas und Elektrizität eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g;
 6.  Übertragung von Berechtigungen nach § 3 Absatz 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1954) geändert worden ist, Emissionsreduktionseinheiten im Sinne von § 3 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und zertifizierten Emissionsreduktionen im Sinne von § 3 Absatz 6 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes.

Nach abgabe der Leistungsbescheide/Rechnungen die an seinem Privathaus ausgeführt worden sind, wurde von seinem Finanzamt eine Steuerprüfung eingeleitet und auch unmittelbar (sofort) durchgeführt.

Sein Finanzamt war der Auffassung das die Leistungen grundsätzlich solche wären:

Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen.

Aber ich arbeite ausschließlich als Richtmeister/Supervisior im Metallbaubereich, sprich Fördertechnik Stahl und Maschinenbau. Diese Tätigkeiten fallen aber nicht unter diesen Paragraph 13 B.

Dem zu folge hat die obere Finanzbehörde so entschieden.

Besten dank für die vielen Informationen, tolles Forum.

Beste Grüße
Jörg
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tomwr

Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #10 am: 18. Oktober 2010, 21:11:54 »

Jetzt wurde endlich von der oberen Finanzbehörde entschieden das dieser Auftraggeber mir meine Mehrwertsteuer nachträglich für die 13 Monate auszahlen muß.

Dieser aber streubt sich und reagiert nicht auf diesen Bescheid.

Was soll ich jetzt machen?

Ist doch ganz einfach. Am Besten Fachanwalt für Steuerrecht nehmen, beraten lassen über Rechtslage und Erfolgsaussichten (Erstberatung kostet maximal 180 EUR und wird auf ein folgendes Mandat in voller Höhe angerechnet) und ggf. klagen.
Ich verstehe nicht wie man 13 Monate mit so einem Schwebezustand warten kann ???  :wallbash:

Ich verstehe auch nicht wieso jemand Insolvenz anmelden will anstelle der Durchsetzung seiner Ansprüche.  :mad2:
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JoPa Industriemontagen

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #11 am: 19. Oktober 2010, 07:01:14 »

Hallo,

ich glaube das wurde falsch verstanden. Nicht ich wollte Insolvenz anmelden, sondern ein Insolvenzantrag für die besagte Fa... beantragen. Ich weis das der gute Mann mehr als Liquide ist da ich die Firma mit aufgebaut habe.

Also was spricht dagegen einen Insolvenzantrag als Druckmittel zu benutzen?

Beste Grüße
Jörg
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Maurice Garin

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #12 am: 19. Oktober 2010, 09:19:54 »

Also was spricht dagegen einen Insolvenzantrag als Druckmittel zu benutzen?

Alles. Zum einen könnte man hier durchaus über eine strafbare Nötigung nachdenken. Zum anderen wird es Ihnen in der geschilderten Situation schwerlich gelingen, einen Insolvenzgrund glaubhaft zu machen. Daher wird der Antrag sowieso zurückgewiesen. Aber selbst wenn ein Verfahren eröffnet würde, würde Ihnen das nix nützen, weil Sie dann Ihre Forderung zur Tabelle anmelden müßten und der IV die Forderung dann vermutlich einfach bestreiten würde. Dann wären Sie wieder da, wo Sie jetzt auch schon sind, nur ein halbes Jahr später.

Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie versuchen, mit Hilfe des Kunden, der OFD und Ihres Finanzamtes auf das FA des Kunden einzuwirken, damit es seine Rechtsauffassung ändert. Damit hätte der Kunde einen Erstattunganspruch und könnte damit Ihre Rechnung problemlos bezahlen. Im Augenblick kann er das nicht, weil er sonst ja zweimal zahlt. Dass er das nicht will, ist verständlich.

Die zweite Möglichkeit ist, den Kunden zu verklagen (Mahnbescheid kann man sich m.E. sparen). Dann kommt es schonmal drauf an, was für ein Preis im Vertrag überhaupt vereinbart wurde. Angenommen, Ihnen steht im Falle der Steuerpflicht auch die USt zu, dann muß das Zivilgericht darüber entscheiden, ob § 13b UStG anwendbar ist, oder nicht. Da werden die viel Freude dran haben, aber es hilft ja nix. Verneint das Zivilgericht den § 13b, dann muß der Kunde an Sie zahlen und womöglich seinerseits sein FA verklagen. Man stelle sich vor, das FG kommt dann zu einer anderen Ansicht...

Ich persönlich würde Variante 1 empfehlen.

BTW: Ist der Kunde überhaupt ein Bauleistender?
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2010, 09:22:50 von Maurice Garin »
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Maurice Garin

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #13 am: 19. Oktober 2010, 09:21:27 »

doppelt
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2010, 09:23:27 von Maurice Garin »
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JoPa Industriemontagen

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #14 am: 19. Oktober 2010, 12:17:38 »

Hallo Herr Garin,

folgende Benachrichtigung wurde am Freitag versendet:

Umsatzsteuervoranmeldung ab September 2009

Sehr geehrter Herr xy (edit Fallera)

vor einiger Zeit hatte ich Ihnen das Schreiben des Finanzamtes Soest vom 19.08.2010 übermittelt.

Aus diesem Schreiben geht eindeutig hervor, dass die von uns vertretene Rechtsauffassung, dass Ihre Umsätze gegenüber der Firma ABC (edit Fallera) mehrwertsteuerpflichtig sind, richtig gewesen ist. Die falsche Auffassung des Finanzamtes Hamm gegenüber der Firma ABC (edit Fallera) wurde durch die übergeordnete Behörde, das heißt die Oberfinanzdirektion Münster richtig gestellt. Nur aus verfahrensrechtlichen Gründen bleiben die Ergebnisse der Prüfung für den Prüfungszeitraum Mai bis August 2009 bestehen.

Dies bedeutet für Sie, das Ihr Auftraggeber Ihnen, die zu Unrecht einbehaltene Umsatzsteuer aus den gestellten Rechnungen auszahlen muss. Die ABC (edit Fallera) kann sich diese Umsatzsteuer vom Finanzamt Hamm unverzüglich zurückerstatten lassen. Welcher Weg hierzu beschreiten ist, habe ich mit der Beraterin des Unternehmens Frau Musterfrau (edit Fallera) eingehend erörtert und ihr das erforderliche Schreiben des Finanzamtes Soest zur Verfügung gestellt.

Ist am Montag als Einschreiben versendet worden, aufgesetzt von meinem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Beste Grüße
Jörg
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2010, 13:06:26 von Fallera »
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deagle

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #15 am: 19. Oktober 2010, 12:57:04 »

Wäre schon wenn Du die Firmen und Personendaten unkenntlich machst
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JoPa Industriemontagen

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Re: Auftraggeber bezahlt keine Mehrwertsteuer (13b)
« Antwort #16 am: 19. Oktober 2010, 15:09:48 »

Hallo,

sorry das Firmennamen oder Personen genannt worden sind, Endschuldigung!

Danke für die ausführlichen Aussagen, besten Dank.

Gruß
Jörg
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