"Ausländische Schulden sind bei der RSB nicht ausgenommen..." und das steht bitte wo?
Hier:
§ 38 Begriff der Insolvenzgläubiger
Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).Steht da irgendwo, dass nur Insolvenzgläubiger im Inland gemeint sind ?
§301 bezieht sich auf alle Insolvenzgläubiger.
Und nach welchem Recht sollte denn der ausländische Gläubiger in Deutschland vollstrecken wenn nicht nach deutschem Recht ? Oder nach welchem Recht sollte der in Deutschland gerichtlich bestellte Gerichtsvollzieher arbeiten, wenn nicht nach dem deutschen Recht ?
§ 335 Grundsatz
Das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen unterliegen, soweit nichts anderes bestimmt ist, dem Recht des Staats, in dem das Verfahren eröffnet worden ist.
Wenn die deutsche RSB in DK nicht anerkennt wird? Die besagte Verordnung gilt dort gerade nicht.
Dann dürften die dem dänischen Recht unterliegenden Forderungen kaum unter den deutschen § 301 InsO fallen. Wie soll das gehen?
Wie oben beschrieben, Insolvenzgläubiger ist laut §38 InsO jemand, der einen zum Eröffnungszeitpunkt bestehenden Anspruch hat. Da gibts keinerlei Einschränkung ob wer was anerkennt oder nicht. Das ist halt Landesrecht. In USA gibt es auch die Todesstrafe, auch für Deutsche bei entsprechend straffälligem Verhalten, obwohl das in der deutschen Verfassung verboten ist. Das interessiert halt im anderen Land nicht.
Es ist egal ob Dänemark das deutsche Recht anerkennt oder nicht, eine wirksame Vollstreckung wird in Deutschland nach Erteilung der RSB kaum mehr möglich sein. Das sieht möglicherweise oder sehr wahrscheinlich in Dänemark wieder ganz anders aus.
Warum gibt es wohl Steuerschlupflöcher in Panama & Co ? Weil die deutsche Regierung dem zugestimmt hat ? Wohl kaum sondern weil da andere Gesetze gelten und dort legalisiert sind.
Ich gebe zu, dass es wahrscheinlich Probleme geben wird wenn der Schuldner wieder nach Dänemark zurückkehrt. Das muss er sich halt vorher überlegen.
Oder machen wirs mal andersrum, dann schaffe ich Vermögen nach Dänemark weil dort die deutsche Insolvenzordnung nicht gilt. Geht ja wohl auch nicht, sollte wohl hier dahingehend ein Konsenz sein.