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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?  (Gelesen 4969 mal)

starkbleiben75

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Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« am: 09. September 2011, 09:50:15 »

Hallo!
Wir brauchen dringend eine Antwort, weil wir uns nicht mehr zu helfen wissen.
Kurze Darstellung:
Insolvenzanträge wurden privat u. geschäftl. im Juni gestellt. Erkrankt am 01.06.2011 noch heute arbeitsunfähig. Bin in privater KV u. soll Krankentagegeld beziehen. Die Bewilligung der KV ist ab Juni da. Inzwischen sind die Insolvenzen am 29.08. eröffnet.
Beide Insolvenzen bei EINEM Verwalter!
Heute Info v. Insolvenzverwalter Mitarbeiterin: Es steht mir kein Krankentagegeld vor Eröffnung zu. Es fließe komplett in die INsolvenzmasse!
Ich dachte hier handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, mit einem pfändbaren Anteil, der dann in die Masse fließt. Kann man uns das Geld komplett nehmen????
Gibt es jemanden, der sich damit auskennt!
Vielen Dank
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paps

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Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #1 am: 09. September 2011, 17:21:24 »

Es ist das leidige Problem.
Zunächst wäre eine Verteilung der Zahlung auf die Auszahlungsmonate vorzunehmen.

Da, vereinfacht gesagt, diese Monate vor der Eröffnung waren, stellt der Geldzufluss Vermögen dar.
Dieses gehört zur Masse.

Sie können nicht einmal anführen, dass Sie zur Überbrückung finanzielle Mittel aufgenommen haben.
Die Rückforderungen daraus sind Insolvenzforderungen.

Insofern ist also der Betrag zur Verwendung frei.
Möglich wäre, beim Insolvenzgericht den pfändungsfreien Betrag der jeweiligen Monate einzufordern.
Ob das Erfolg hat, hängt sehr vom Gericht ab.

Ob es diesbezüglich aktuelle BGH-Entscheidungen gibt, ist mir nicht bewusst.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #2 am: 09. September 2011, 19:07:05 »

Mir auch nicht, ich habe auch nichts gefunden.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, das Krankentagegeld ist keine Lohnersatzleistung iSd Pfändungsvorschriften der ZPO, die den Lohnpfändungsgrenzen unterliegt. Erst recht nicht bei Selbständigen.

Vielleicht ist das Krankentagegeld nur bedingt pfändbar nach § 850b ZPO. Ganz abwegig scheint das nicht zu sein. Ggf. muss dann das Insolvenzgericht über die Billigkeit der Pfändung entscheiden.
Das wäre vielleicht auch wichtig im Hinblick auf die zukünftigen Zahlungen.
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Der_Alte

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Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #3 am: 09. September 2011, 19:33:25 »

Ich hab im Rechtspflegerforum dazu einen Thread http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?3803-Krankengeldgefunden, in dem folgender Satz steht:

Zitat
Ein Krankengeld-Anspruch gegen eine private KV wäre m.E. als vertraglicher Zahlungsanspruch grundsätzlich voll pfändbar. In diesem Fall wäre der Antrag wohl in einen solchen nach § 765a ZPO umzudeuten und vom Rpfl. des Vollstreckungsgerichts zu bearbeiten.

Ob es so richtig ist? Aber zumindest ein Gedankenansatz.
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Insokalle

Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #4 am: 09. September 2011, 20:02:53 »

Krankengeld und Krankentagegeld muss man auseinanderhalten.
Krankengeld der PKV fällt unter § 850b ZPO.
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starkbleiben75

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Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #5 am: 09. September 2011, 21:46:50 »

Vielen lieben Dank für die Antworten.
In den Monaten vor der Eröffnung gab es kein gezahltes Gehalt von der Firma. Das Krankentagegeld ist für Selbstständige das einzige Einkommen, wenn sie krank werden. Es wird erst nach 42 Krankentagen gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Es wurde speziell für den Fall abgeschlossen, wenn der Versicherte krankheitsbedingt ausfällt und seine Existenz sichern muss. Wir haben dafür jahrelang hohe Beiträge geleistet.
Da es kein anderes Einkommen gibt, ist es als Lohnersatz anzusehen.

Für September soll mir dann das Krankentagegeld abzügl. des pfändbaren Anteils zustehen.
Aber warum soll es vor der Eröffnung keine Lohnersatzleistung sein u. voll gepfändet werden können???
   
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paps

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Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #6 am: 10. September 2011, 18:37:56 »

Krankentagegeld beruht auf einem privaten Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherung.
Die Leistungen werden nach der vereinbarten Höhe und den im zu betrachtenden Zeitraum (meist die letzten 24 Monate) berechnet und ggf. gezahlt.
Da es sich also um eine privatrechtliche Vereinbarung handelt, fällt die Zahlung nicht unter den Pfändungsschutz.

Insofern muss das Insolvenzgericht, als Vollstreckungsgericht entscheiden, ob ein Teil [als sog. "Härtefall" (§ 765a ZPO)= Meinung der RP ] bei Ihnen verbleiben kann.
Allerdings fällt die Argumentation für den vergangenen Zeitraum schwer, da Sie ja auch ohne die Zahlung überleben konnten.  :cry:
Einen Versuch ist es trotzdem wert, sonst ist das Geld ganz weg.
« Letzte Änderung: 10. September 2011, 18:39:33 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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starkbleiben75

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Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #7 am: 11. September 2011, 17:06:19 »

Danke Paps,
habe mich die letzten Tage versucht schlau zu machen u. war u.a. auch im Rechtspfleger Forum.
Dort wird der Fall so diskutiert: Krankentagegeld für Verdienstausfall (gem. §178III VVG) aus einer privaten Versicherung dient Unterstützungszwecken bis zur Pfändungsfreigrenze nach § 850c, ZPO. aus Stöber RN 1019.
Es würde unter bedingt pfändbare Bezüge nach § 850b ZPO fallen, da das Geld der Existenssicherung in der Lohnersatzfunktion fällt.
Oder: Es bestehe Pfändungsschutz gem. § 55 Abs. 1,2 SGB I ohne das es eines Antrags bedarf.
§ 766 ZPO i.V. m § 55 Abs. 4 SBG I, BGH Entscheidung. Oder eher Stöber: § 850 Abs. 3b ZPO.

Stöber: 14. Aufl. RN 1019: Es kommt nicht darauf an, ob die Leistung wiederholt oder nur einmal gezahlt und ob sie von einer privaten oder öffentl. Kasse erbracht wurde.

Mein Plan: Ein Brief ans Amtsgericht, Schilderung der Lage. Und die Hoffnung auf einen Rechtspfleger, der sich im Paragraphendschungel auskennt!!!!
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Insokalle

Re: Auszuzahlendes Krankentagegeld vor Eröffnung weg?
« Antwort #8 am: 14. September 2011, 17:30:25 »

Das halte ich für einen guten Plan.
§ 55 SGB dürfte nicht greifen, das Zahlung von der PKV nicht GKV. Aber mit dem Argument § 850b ZPO würde ich es auch versuchen.
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