Weiterhin gibt es bei einem P-Konto neben Vorteilen natürlich auch Nachteile:
-Keine Zahlungen am POS (Point of Sale) mehr möglich!
-bei vorligenden Pfändungen besteht nur Pfändungsschutz im Rahemen eines bestehenden Guthabens i.H.d. Freibeträge. Bei Sollsaldo und vorliegender Pfändung können keinerlei Verfügung getroffen werden.
-Kein Dispokredit, bestehender wird sofort gelöscht!
-Das Konto wird mit einer automatischen Disposition versehen.
-Karte geht nur noch am Automaten der Kontoführenden Bank.
-Keine Offline Buchungen möglich.
-Keine Kreditkarten mehr.
-Eine Ruheendstellung einer bestehenden Pfändung ODER eingehenden Pfändung ist NICHT möglich, eine bereits bestehende ruhende Pfändung wird WIEDER AKTIVIERT.
Also ich bin Inhaber eines P-Kontos und kann zumindest für die Deutsche Bank sprechen.
-Keine Zahlungen am POS (Point of Sale) mehr möglich!
-Karte geht nur noch am Automaten der Kontoführenden Bank.
Selbstverständlich kann mit der Karte nach wie vor überall zahlen solange entsprechendes Guthaben auf dem Konto ist. Die geht an beliebigen Automaten genauso wie am Point of Sale. Beim Tanken kann man die ec-Karte ganz normal nutzen. Auch wurde die bestehende ec-Karte mit electronic cash und maestro Zahlungsfunktion nicht ausgetauscht. Auch gibt es keine anderen Bedingungen (AGBs).
Zu den übrigen Punkten ist zu sagen, dass selbstverständlich ein P-Konto nur auf Guthabenbasis geführt werden kann bzw. nur das gesetzlich vorgesehen ist. Generell kann man natürlich jedes beliebige Kontokorrent Konto auch mit ausgenütztem Dispo in ein P-Konto umwandeln. Es ist halt nicht sinnvoll, weil die Bank dann den Dispo oder Kontokorrent fällig stellt und mit eingehenden Zahlungen auf dem Konto verrechnen kann. Außerdem berechtigt ein fälliger und nicht zurückgezahler Dispo oder KK die Bank zur Kündigung des Kontos (was man mit einem P-Konto ja unter anderem vermeiden will). Und dass die Gewährung normaler Kreditkarten mit einem Guthaben Konto nicht einhergehrt sollte auch dem gesunden Menschenverstand einleuchten. Man kann natürlich spezielle Kreditkarten auf Guthabenbasis woanders beantragen, das ist aber nicht das Standardprodukt dass die Banken vermarkten wollen und können.
Einzig und allein haben sich die Kontoführungsgebühren bei mir erhöht. Ich hatte ein dbAktiv Konto für EUR 4,49 im Monat. Das kostet jetzt EUR 8,99. Wer aber schon mal eine Zeit lang OHNE Konto verbracht hat und weiß was z.B. die Postbank für Gebühren beim Einlösen von Barschecks verlangt (EUR 7,50) und was an Gebühren von den Banken bei Bar-Einzahlungen verlangen (zwischen EUR 5,00 und EUR 10,00 pro Buchung !) der weiß die Kontoführung zu solchen Konditionen zu schätzen. Angeblich soll es keine ec-Karte geben, meine bestehende wurde aber nicht eingezogen und ist bis 2014 gültig.
Und ich kann an allen Cash Group Geldautomaten kostenfrei abheben, 9000 Standorte in Deutschland, neben Deutsche Bank auch die Commerzbank, HypoVereinsbank, Postbank und einige mehr.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein P-Konto so oder so nicht mehr von Nöten!
Ja aber bis dahin kann es ein weiter Weg sein. Im Januar Termin bei der Schuldnerberatung. Bis die Unterlagen gesichtet sind, der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist, der Insolvenzantrag dann vom Gericht bearbeitet wird und die Insolvenz tatsächlich eröffnet ist, ja da gehen sicher Monate ins Land. Und man hat als Kunde nur ein Recht auf Umstellung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto, nicht die Neueröffnung. Da können bei dem Verlust des Kontos durch die eigene Bank deutliche Nachteile eintreten bei schlechter Schufa. Und bei Pfändung ist das Geld halt dann erstmal weg. Zumindest kommt man da nicht mehr so einfach ran und welche Bank wohlgemerkt gibt sich mit dem Ruhen einer Pfändung zufrieden ? In der Regel wird das Konto bei bestehenden Pfändungen flux gekündigt und die Bank akzeptiert innerhalb einer kurzen Frist nur die Rücknahme der Pfändung, keine befristete Aussetzung. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Die Umstellung auf ein P-Konto bringt m.E. mehr Vor- als Nachteile. Natürlich kann man auch bis zur Pfändung warten mit der Umstellung. Auch wenn die Kreditwürdigkeit durch ein P-Konto möglicherweise gefährdet wird, so ist in der Regel doch bei bevorstehender Insolvenz meistens eh schon das Kind tief in den Brunnen gefallen, sprich entsprechende Einträge in der SCHUFA vorhanden. Ich denke ein Schuldner kann mit dem Bewußtsein, dass er ein pfändungssicheres Konto hat (wenn auch nur im Rahmen der Freigrenzen wobei hier auch ein Übertrag von Guthaben von einem Monat in den darauf folgenden vorgesehen ist) besser schlafen kann. Auch kann und wird ihm das Konto dann von der Bank nicht mehr gekündigt. Allein dieser Umstand ist es in der Krise wert ein Konto umstellen zu lassen.
Übrigens hat Banktip.de mal eine Aufstellung der Bedingungen vieler Banken auf ein P-Konto recherchiert und säuberlich aufgelistet inklusive Preise.
http://www.banktip.de/rubrik2/20332/4/p-konto-kosten-und-konditionen.htmlDass es auch ohne viel Aufwand geht, zeigen z.B. die Beispiele vieler Sparkassen:
Stadtsparkasse München:
* Gebühren wie Girokonto (ab 2,30 Euro/Monat)
* Bargeld kostenlos an allen Sparkassengeldautomaten mit EC-Karte
* Buchungen kostenlos
* Kreditkarte und Dispo werden gestrichen.
Sparkasse Köln/Bonn:
* Gebühren wie Girokonto (ab 3,95 Euro/Monat)
* Bargeld kostenlos an allen Sparkassengeldautomaten mit EC-Karte
* Buchungen kostenlos
*
Kreditkarte und Dispo werden erst gestrichen, wenn die Pfändung eintrittHamburger Sparkasse (HASPA):
* Gebühren wie Girokonto (ab 2,95 Euro/Monat)
* Bargeld kostenlos an allen Sparkassengeldautomaten mit EC-Karte
* Buchungen kostenlos
*
Kreditkarte und Dispo werden erst gestrichen, wenn die Pfändung eintritt (in Abhängigkeit von der Bonität).
Berliner Sparkasse:
* Gebühren wie Girokonto (2 bzw. 4 Euro/Monat)
* Bargeld kostenlos an allen Sparkassengeldautomaten mit EC-Karte
* Buchungen kostenlos
*
Kreditkarte und Dispo werden erst gestrichen, wenn die Pfändung eintritt Weitere Infos zum P-Konto hier:
http://www.banktip.de/rubrik2/20332/das-pfaendungsschutzkonto-p-konto-.htmlIm Übrigen wird ein P-Konto bei Insolvenzeröffnung auch nicht gesperrt (zumindest nicht von der Deutschen Bank) weil dazu dann auch keine Veranlassung mehr besteht, denn das pfändungsfreie Einkommen bzw. Guthaben steht ja der Insolvenzmasse eh nicht zur Verfügung (§36 InsO). Eine Freigabe eines IV oder TH ist dann überhaupt nicht mehr nötig. Damit sollen ja manche Insolvenzler vorübergehend Probleme haben.