Hi,
es hat sich wieder was getan bei mir, ein neuer Eintrag bei Insolvenzbekanntmachungen.
Kann mir das mal wieder jemand erklären?!?
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des , XXXXXXX, Aktenzeichen: XXXXXX, wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht , zur Einsicht für alle Beteiligten offen.
Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 7.255,46 EUR abzüglich noch zu zahlender Masseverbindlichkeiten, Veröffentlichungskosten, noch festzusetzender Vergütung für den Treuhänder, sowie noch eventuell restlicher Gerichtskosten zur Verfügung. In das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzgläubiger sind alle festgestellten Forderungen aufgenommen worden. Gemäß Gläubigerschlussverzeichnis bestehen festgestellt Forderungen nach § 38 InsO in Höhe von EUR 28.659,45.
Die Insolvenzgläubiger können mit einer Quote in Höhe von ca. 17 % rechnen.
Hier unbekannte Masseschulden- und Massekostengläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfristen von 2 Wochen nach Veröffentlichung beim Treuhänder schriftlich zu melden, andernfalls sie mit ihren Forderungen ausgeschlossen werden.
Insolvenzgläubiger, die weitere Forderungen geltend machen oder die Feststellung bestrittener Forderungen zur Insolvenztabelle betreiben wollen, werden auch die Ausschlussfristen gem. § 189 InsO verwiesen. Für Sonderrechtsgläubiger erfolgt der Hinweis auf § 190 InsO.
Heißt das, das die Gläubiger sich gemeldet haben und keine Einwände hatten und mein Verfahren in den nächsten Wochen geschlossen wird und ich in die WVP komme?
Weil ja im ersten Beitrag wie von mir geschrieben hier, steht ja eine Frist bis 30.11. und wir haben ja jetzt erst den 09.11.
Vielen Dank und MfG