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Autor Thema: Beratungshilfe für den Regelinsolvenzantrag..?  (Gelesen 1666 mal)

HeinH

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Beratungshilfe für den Regelinsolvenzantrag..?
« am: 22. Juli 2013, 14:04:19 »

Hallo !!

Ich habe folgende Frage. Ich bin selbstständig und bekomme aufstockend Hartz IV Leistungen. Ich möchte nun in die Regelinsolvenz und mich lieber von einer Kanzlei dabei begleiten lassen. Kann ich diese RA Kosten über die Beratungshilfe der Arge abdecken lassen..?? Ich kenne mich da leider nicht so aus und ich möchte ungerne den Antrag alleine ausfüllen etc.

Für Hilfe bin ich dankbar.

Gruß
HeinH
Gespeichert
 

waldi

Re: Beratungshilfe für den Regelinsolvenzantrag..?
« Antwort #1 am: 22. Juli 2013, 19:05:25 »

Beratungsschein gibt es beim zuständigen Amtsgericht, nicht bei der Arge.
Unter Vorlage des letzten ALG-II-Bescheides sowie aktueller Kontoauszüge.
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Beratungshilfe für den Regelinsolvenzantrag..?
« Antwort #2 am: 22. Juli 2013, 20:43:01 »

Es gibt beides:

a)die Kostenübernahme durch die ARGE/Jobcenter (je nach Kreis). Oftmals aber nur die dort anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Und diese wiederum sind meist nur für Verbraucherinsolvenzen zuständige.

b)Den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.  Auch hier je nach Amt/Kreis möglich. Leider auch hier wiederum nur für die Verbraucherinsolvenzen.

Da hilft nur Durchfragen ...

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