"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verfallen Urlaubsanspruch und Überstunden bei Insolvenz  (Gelesen 10109 mal)

Cossima

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2

Hallo zusammen,

mein Geschäft hat Anfang Mai Insolvenz angemeldet.

Mit dem Insolvenzverwalter habe ich gesprochen. Dieser hat mir gegenüber keine konkrete Aussage gemacht, was mit meinen Überstunden (113) geschehen wird. Nur, dass die Überstunden, die ab dem Stellen des Insolvenzantrages anfallen, ausbezahlt werden. Von den Urlaubstagen (23) meinte er, dass ich diese nehmen können, sofern es der Geschäftsbetrieb zulässt. Leider herrscht bei uns Personalknappheit. Was nun? Verfällt alles oder gibt es eine Rechtsgrundlage o. ä. auf die ich mich berufen kann?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Gespeichert
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Verfallen Urlaubsanspruch und Überstunden bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 01. Juni 2011, 21:29:54 »

Leider herrscht bei uns Personalknappheit. Was nun? Verfällt alles oder gibt es eine Rechtsgrundlage o. ä. auf die ich mich berufen kann?

Ich unterstelle mal, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Insolvenzeröffnung beendet wird:

Bzgl. der Urlaubsansprüche gibt es Rechtsprechung (BAG, 21.11.2006, 9 AZR 97/06), dass man diese nicht auf Zeiträume vor und nach der Insolvenzeröffnung aufteilen kann. Soweit bei Insolvenzeröffnung noch Urlaubsansprüche bestehen, hat der Insolvenzverwalter diese als Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Sprich, Sie können den Urlaub noch nehmen. Geht das nicht, wird der Urlaub irgendwann abgegolten, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den IV. Aber auch hier gehören die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung zu den Masseverbindlichkeiten und müßen vom IV bezahlt werden.

Für die Überstunden sieht es m.E. anders aus. Da diese Ansprüche vor Insolvenzeröffnung begründet wurden, liegen hier Insolvenzforderungen vor, die nur zur Tabelle angemeldet werden können. Vgl. LAG Hessen, 10.09.2008, 8 Sa 1595/07

Dass der IV die Überstunden auszahlt, die im Eröffnungszeitraum geleistet werden, würde ich mir schriftlich geben lassen. Ggf. geht der IV aber davon aus, dass das unter das Insolvenzgeld fällt. Würde ich ihn auf jeden Fall mal fragen.
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Verfallen Urlaubsanspruch und Überstunden bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 02. Juni 2011, 10:37:37 »

Ja, ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass der IV die vor Eröffnung geleisteten Überstunden auszahlt. Für die in den 3 Monaten vor Verfahrenseröffnung geleisteten Überstunden gibt es Insolvenzgeld.

Sind Sie sicher, dass der IV nicht genau das gemeint hat?
Gespeichert
 

Cossima

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Verfallen Urlaubsanspruch und Überstunden bei Insolvenz
« Antwort #3 am: 02. Juni 2011, 20:22:03 »

Danke für die rasche Antwort und die Hilfe.

Ich werde mir die Antworten ausdrucken und nochmals ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter suchen.

Für die in den 3 Monaten vor Verfahrenseröffnung geleisteten Überstunden gibt es Insolvenzgeld. Ja, das habe ich gemeint.

Die anfallenden Überstunden während der Insolvenzzeit werden durch das Insolvenzgeld abgegolten.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz