Hallo.
Ich hab ein Problem mit der beginnenden Privatinsolvenz bei der Schuldnerberatung meiner Stadt.
Fall: Ich habe ca. 15.000€ Schulden (verschiedener Herkunft, Ratenkäufe etc.) und vor gut einem Jahr
meine Arbeit verloren, demnach konnte ich das nicht mehr begleichen. Ebenfalls warte ich jetzt seit einem
Jahr auf die Einleitung der PI, die jetzt kommen soll.
Allerdings will die Schuldnerberatung meiner Stadt eine Aufwandsbeteiigung von 290€ haben, und das
Problem ist, das ich die schlicht und einfach nicht habe. Ich bekomme seit Mai 2012 ALG II und jetzt
ab Mai 2013 Sozialhilfe, da ich nach einem Gutachten nicht länger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann
und damit nicht Erwerbsfähig bin (krankheitsbedingt), allerdings nicht auf Dauer.
Lt dem Schreiben gebe es für ALG II Empfänger wohl Sonderregelungen was die 290€ angeht, jedoch nach
Auskunft der Schuldnerberatung nicht für Sozialhilfe Empfänger. ... Den 1. Termin zur Einleitung des
Verfahrens habe ich am 30.04., also noch in der Zeit wo ich ALG II beziehe. Muss das Jobcenter mir dann
die benötigten Mittel zur Verfügung stellen weil ich ja noch ALG II beziehe dann?
Alternativ wird mir eine Ratenzahlung von einmalig 150€ und danach 4 x 35€ angeboten, was ich ebenfalls nicht kann.
Dann eine weitere Frage dazu:
Ich habe heut gelesen das nach Beginn der PI ein Treuhänder eingesetzt wird, der aus der Verteilungsmasse des
Pfändbaren Vermögen bezahlt wird. Dazu muss ich sagen: Alles was irgendwie auch nur halbwegs Geld gebracht hat
in meiner Wohnung, habe ich in Verzweifelung nach dem Verlust meiner Arbeit verkauft, um die Rechnungen bezahlen
zu können. Es ist wirklich nichts pfändbares mehr in meiner Wohnung. ...da ich aber gelesen habe das wenn es kein
verwertbares Vermögen gibt, der Treuhänder nicht bezahlt werden kann, und die Privatinsolvenz nicht möglich ist?
Stimmt dies?
Vielen Dank für Ihre Antworten im vorraus,
ich bitte von Schuldzuweisungen abzusehen, ich weiss selber das die Situation beschissen ist und ich selbst Schuld bin.