Hallöchen,
befinde mich seit Nov. 2008 im Inso-Verfahren.
Gläubiger ist die Postbank. Es bestehen 2 Forderungen: 1. Privatkredit und 2. Dispo- Kredit.
Bei Antrag auf Inso habe ich immer beide Forderungen angegeben. Die Postbank hat aber zum Stichtag für den Prüfungstermin nur die Forderun aus dem Privatkredit angemeldet.
Im Mai kam dann eine Nachforderung über den Dispokredit und ich habe zugestimmt, dass die Forderung mit ins Verfahren genommen wird.
Danach habe ich nichts mehr darüber gehört, bis ich heute bei Insolvenzbekanntmachungen.de folgendes Schreiben gefunden habe:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der xxxxxxx,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2009. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Kann mir jemand erklären, was das für mich bedeutet?
Der Dispo bestand ja schon bei Beginn des Verfahrens, allerdings wurde ich während des laufenden Verfahrens mehrmals ermahnt diesen Kredit auszugleichen. Kann es mir passieren, dass die Forderung trotz Inso bestehen bleibt?
Heisst dieser schriftliche Prüfungstermin auch, dass mein Verfahren bald beendet wird?
Viele Fragen-ich weiß- aber ich bin total verunsichert,
wäre schön wenn mir jemand antworten würde-
Flipper