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Autor Thema: Beträgt die "neue" Insolvenzzeit wirklich "nur" 3 Jahre ????  (Gelesen 11905 mal)

Makolo

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Hallo!

Ich hätte folgende Frage. Schon mal Danke für das lesen und darüber nachdenken.

Ich habe Mitte Dezember einen KFW Kredit für meine Selbstständigkeit in Zusammenarbeit mit einer Bank aufgenommen.
Für eine Medizinische Massagepraxis.

Nun ist es so das ich bis heute keine Einnahmen habe.

Ich habe mich die Tage bei einem Schuldenberater beraten lassen.

Wenn ich in die Insolvenz gehe, wäre ich in 3 Jahren Schuldenfrei.
Falls ich arbeiten würde, hätte ich einen Selbstbehalt von 1178 €.
Meine Bank bräuchte ich erst kurz vor der Insolvenzzeit informieren.
Die Insolvenzzeitbearbeitung dauert 3-5 Monate.
Bis dahin mache ich weiter, so wie jetzt.

Die Einrichtung kann ich verkaufen und mich erst mal privat damit über Wasser halten.

Kosten 750 € + MWST. 300 Euro als Anzahlung.

Ich nehme an, das noch Gerichtskosten dazukommen.

Ich tendiere das Angebot anzunehmen. Vor allem wegen der 3 Jahre...... .

Hat jemand gleiche und/oder ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir ein paar Tipps geben?

Fehlt noch etwas in dem geschriebenen hier, was ich beachten sollte.

Bin für jeden Tipp dankbar.  Im Augenblick schlafe ich kaum noch und versuche trotz allem klare Gedanken zu fassen und eine Lösung zu finden.

Vielleicht finde ich hier Infos und Ratschläge.
 
 

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Wandervogel

Antw:Beträgt die "neue" Insolvenzzeit wirklich "nur" 3 Jahre ????
« Antwort #1 am: 16. Februar 2021, 16:20:59 »

Auch im Lockdown darf ich mit Rezept zur Physiotherapie. Bzw. die dürfen mich behandeln. Kommen zur medizinischen Massage keine Leute mit Rezept?

Im Dezember, mitten in der Krise einen Kredit aufzunehmen für die Existenzgründung in einer Branche, die zu der Zedit ein wenigstens teilweises Arbeitsverbot hat, scheint mir echt mutig gewesen zu sein.

Die Frage wäre für mich, ob ein Gläubiger da nicht auf die Idee kommen könnte, in Richtung von Täuschung zu denken.

Das nächste Unbehagen beschleicht mich dabei, dass die Praxiseinrichtung verkauft werden soll, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Aber diese Gedanken sollte ein Schuldnerberater auch erwogen haben und begründet entkräftet haben. Ansonsten könnte die Insolvenz auch mit einer schmerzhaften Bauchlandung enden.

Ich empfehle dir, deine Ideen und Fragen in folgendem Forum noch einmal vorzustellen:
https://schuldner-community.de/forum/.
Da sind etliche gute Leute unterwegs, die dir wirklich fundierte Ratschläge geben können.

 
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Makolo

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Antw:Beträgt die "neue" Insolvenzzeit wirklich "nur" 3 Jahre ????
« Antwort #2 am: 17. Februar 2021, 05:38:12 »

Danke!
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