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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: bin ich dann noch unterhaltspflichtig  (Gelesen 2542 mal)

alexa

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bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« am: 03. März 2011, 18:46:25 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, das mir hier jemand weiterhelfen kann, da ich mir schon die Finger wundgemailt habe und habe auch schon rote Ohren vom telefonieren :angry:

Also ich habe die Möglichkeit ab Sommer eine neue Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation zu machen.
Unsere kleine Tochter hat auch eine Vollzeit Kitaplatz bekommen, alles is super bis auf die große Frage:
gelte ich dann noch bei meinem Mann als unterhaltspflichtig?
Ich werde in den drei Lehrjahren von 430,00 netto bis ca 600 netto verdienen.
Kita kostet ca 180,00 euro und Fahrtkosten zur Berufsschule ca 100,00 euro im monat.
habe bei einem Anwalt angerufen, der mir nur sagen konnte, ich solle das vom Insolvenzverwalter nachrechnen lassen  :sad:
habe dann beim Verwalter angerufe, wo ich dann zu hören bekam: Kümmern wir uns drum, wenn es soweit ist :mad2:
ich kann doch keinen Ausbildungsvertrag unterschreiben ohne zu wissen, ob wir womöglich draufzahlen müssen, wenn ich Vollzeit im Büro bin :nono:

weiß jemand wie das berechnet wird?
kann mir jemand weiter helfen? :cry:

vielen lieben Dank
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Schimmelreiter

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Re: bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« Antwort #1 am: 03. März 2011, 18:53:50 »

Über die Anrechnung Ihres Einkommens entscheidet auf Antrag des TH das Insolvenzgericht. Vorher ausrechnen kann man da nichts, da die Gerichte wohl recht unterschiedlich entscheiden.
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MfG Schimmelreiter
 

Fallera

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Re: bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« Antwort #2 am: 03. März 2011, 21:01:28 »

Eine eindeutige berechnungsgrundlage gibt es nicht! Jedoch kann man nach den neuesten urteilen einen wert von ca. 359 eur zu grunde legen! Je nach einzelfallmit einem aufschlag von 30-50%! Bei ihrem einkommen ist die wahrscheinlichkeit gegeben, dass sie zumindest teilweise nich mehr berücksichtigt werden!

Aber

Ihr mann nehme ich an ist in insolvenz somit müssen sie dem th nicht mitteilen, dass sie eine erwerbstätigkeit aufnehmen! Wenn, muss er von sich aus bei verdacht einen antrag beim insolvenzgericht stellen! Wo kein kläger, da auvh kein richter!
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Der_Alte

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Re: bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« Antwort #3 am: 03. März 2011, 21:06:28 »

Das ist ein bisschen vom Treuhänder abhängig.

Er könnte bei Gericht einen Antrag stellen, Sie nicht mehr als unterhaltspflichtig anzuerkennen.

Ob das Gericht dem stattgibt ist eine andere Frage, die niemand im vorhinein beantworten kann.

Mit Netto 450 € bei Kosten von 280 € für Kindergarten und Ausbildungsfahrten (wie kommen Sie zur Ausbildungsstätte, ist das kostenfrei?) kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter den Wegfall der Unterhaltsberechtigung beschließt. Selbst mit 600 € wird es vielleicht zu einem Abschlag bei der Berechnung kommen; dass es ganz wegfallen könnte halte ich für nicht sehr wahrscheinlich.

Die wirkliche Antwort kann Ihnen nur das Insolvenzericht geben. Erklären Sie Ihrem Rechtspfleger die Angelegenheit und lassen Sie sich dort beraten. Die Rechtspfleger wissen, wie üblicherweise der für Sie zuständige Richter entscheidet.

Ob der Treuhänder überhaupt einen Antrag stellt ist ohnehin noch eine andere Sache. Bei mir hat er bei einer weit höheren Summe nicht den Ansatz eines Zweifels an der Unterhaltsberechtigung meiner Frau gehabt.

Um wieviel würde denn überhaupt der pfändbare Teil bei Ihrem Mann steigen, wenn Sie aus der Berechnung herausfielen. Rechnen Sie das mal aus der Pfändungstabelle (links im Menü) heraus.
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alexa

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Re: bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« Antwort #4 am: 04. März 2011, 08:37:47 »

Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten :thumbup:
Ihr mann nehme ich an ist in insolvenz somit müssen sie dem th nicht mitteilen, dass sie eine erwerbstätigkeit aufnehmen! Wenn, muss er von sich aus bei verdacht einen antrag beim insolvenzgericht stellen! Wo kein kläger, da auvh kein richter!

ja mein Mann ist in mittlerweile in der WHP. Aber ich dachte man muß sobald mein Einkommen über 400€ geht, das beim TH angeben. So sagte es unsere damalige Sachbearbeiterin vom TH Büro. :gruebel:
Ich hatte auch schon daran gedacht, wenn es möglich sein sollte, eine Entgeldumwandlung zu machen, dann lieg ich im netto niedriger. Mein Mann macht das auch und darf seit der WHP nicht mehr mit angerechnet werden.


Mit Netto 450 € bei Kosten von 280 € für Kindergarten und Ausbildungsfahrten (wie kommen Sie zur Ausbildungsstätte, ist das kostenfrei?)
Ich werde zweimal die Woche mit der Bahn zur Berufsschule fahren müssen ein Weg ca 25 km.

kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Richter den Wegfall der Unterhaltsberechtigung beschließt. Selbst mit 600 € wird es vielleicht zu einem Abschlag bei der Berechnung kommen; dass es ganz wegfallen könnte halte ich für nicht sehr wahrscheinlich.

Die wirkliche Antwort kann Ihnen nur das Insolvenzericht geben. Erklären Sie Ihrem Rechtspfleger die Angelegenheit und lassen Sie sich dort beraten. Die Rechtspfleger wissen, wie üblicherweise der für Sie zuständige Richter entscheidet.

Ich hab gestern Abend mal eine Anfrage an das Insolvenzgericht gefaxt, mal schauen, was die schreiben.

Ob der Treuhänder überhaupt einen Antrag stellt ist ohnehin noch eine andere Sache. Bei mir hat er bei einer weit höheren Summe nicht den Ansatz eines Zweifels an der Unterhaltsberechtigung meiner Frau gehabt.

Unserm TH trau ich soweit wie ich ein Klavier schmeißen kann. Total unfreundlich und bei denen weiß die rechte Hand nicht, was die Linke tut.

Um wieviel würde denn überhaupt der pfändbare Teil bei Ihrem Mann steigen, wenn Sie aus der Berechnung herausfielen. Rechnen Sie das mal aus der Pfändungstabelle (links im Menü) heraus.

Das wären 150,00 € , dann hätten wir mit meinem Einkommen Kita und Fahrtkosten eine Nullrechnung. :neutral:
aber besser als eine Minusrechnung. Wäre traurig, aber wann hat man die Chance mit dreißig noch mal ne bessere Ausbildung zu machen. :gruebel:

vielen lieben Dank an alle fleißigen Schreiber
Ihr habt uns sehr geholfen und ich werde frohen und nervösen Mutes in den Einstellungstest gehen :thumbup:
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Fallera

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Re: bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« Antwort #5 am: 04. März 2011, 08:44:35 »

ja mein Mann ist in mittlerweile in der WHP. Aber ich dachte man muß sobald mein Einkommen über 400€ geht, das beim TH angeben. So sagte es unsere damalige Sachbearbeiterin vom TH Büro.
- Nein, muss man nicht! Nur Ihr Mann muss dem TH Einkommensveränderungen mitteilen, nicht sie! Wie beschrieben muss der TH einen Antrag bei Gericht stellen bei Verdacht und nur diesem sind sie dann Auskunftspflichtig.

Hierzu auch folgende BGH Entscheidung:

BGH, 22.10.2009 - IX ZB 249/08
Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, "verheimlicht" keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.


In der WVP muss sich Ihr Mann nur nach den Obliegenheiten nach § 295 InsO richten, welche heißen:

1.eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

2.Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
 
3.jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

4.Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
« Letzte Änderung: 04. März 2011, 08:49:40 von Fallera »
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Achdujeh

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Re: bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« Antwort #6 am: 04. März 2011, 10:56:15 »

Wie schon gesagt, ist es im Prinzip nicht vorhersagbar, wo die Gerichte die Grenze ziehen, ab der ein Ehepartner nicht mahs unterhaltsberechtigt gilt.

Es gibt aber dennoch Tendenzen, die man aufzeigen kann. Es scheint so zu sein, dass im Norden und Westen die Grenzen eher höher sind. In meinem Gerichtsbezirk wird familienrechtlich (so sagte man mir) gerechnet und das hieß praktisch, dass meine Tochter auch bei über 600 Euro Azubi-Vergütung Netto als voll unterhaltsberechtigt gewertet wurde. Die meisten Gerichte halten sich wohl an einen OLG-Entscheid aus Köln (vorsicht Gedächtniszitat  :wink:), bei dem die Grenze oberhalb von 500 Euro Netto lag. Wobei dann meist eine anteilige Berücksichtigung gerechnet wird.

Generell gilt natürlich ohnehin das echte Netto. Das heißt, wer 100 Euro Werbungskosten im Monat hat, kann davon ausgehen, dass das entsprechend berücksichtigt wird, falls es zu einem Antrag auf Nichtberücksichtigung kommt.

Bei den hier genannten Zahlen sollte es also eher unwahrscheinlich sein, das der TH überhaupt einen solchen Antrag stellt.

Relativ sicher wäre man natürlich, wenn man einfach beim zuständigen Gericht nachfragt, wie es dort gehandhabt wird. Und zwar unter Vorlage der hier genannten Zahlen.

FG Achdujeh
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Der_Alte

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Re: bin ich dann noch unterhaltspflichtig
« Antwort #7 am: 04. März 2011, 16:33:33 »

Mir fiel noch etwas weitergehendes ein, was Sie beachten sollten.

Ich vermute, aktuell hat Ihr Mann Steuerklasse 3.
Wenn Sie selbst eine Ausbildungsvergütung erhalten könnte sich der Umstand ergeben, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, weil Ihr Einkommen zum Gesamteinkommen dazukommt. Da Sie aber keine oder nur sehr geringe Einkommensteuer von der Ausbildungsvergütung abführen könnte sich eine Nachzahlung ergeben. Lassen Sie ausrechnen, ob nicht der Wechsel in die Steuerklasse 4 für Ihren Mann (und Sie) günstiger ist. Die Chance, dass Sie dann am Jahresende etwas wiederbekommen (was Sie in der WVP ja auch behalten) ist größer.

Die Pfändungstabelle bitte dann neu ansehen, weil sie durch die höhere Steuerlast für Ihren Mann andere Werte ergeben. Das ganze kann man schön mit einem Brutto-Netto-Rechner ausdarstellen; davon gibt es etliche im Netz.
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