Mit heutigem Schreiben erhielt ich nun endlich den Eröffnungsbeschluss (Regelinsolvenz).
Dazu ein paar Fragen zur Auswirkung.
3. Ich beziehe ALG II und die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden mit ALG II Bezügen verrechnet. Dabei wird immer ein 6-Monatszeitraum zu Grunde gelegt. Insgesamt habe ich in den vergangenen 6 Monaten jedoch weniger selbständig "verdient" als ich in den 6 Monaten ALG II Leistungen zugesprochen bekommen habe. Was passiert nun wenn der IV die Einkünfte haben will ? Letzlich würde das ja darauf hinauslaufen, dass die Gläubiger durch staatliche Zuschüsse (Grundleistung für Arbeitssuchende) befriedigt werden. Wer hat da eigentlich Vorrang ? Man kann die Einkünfte ja nicht doppelt verteilen. Haben die Gläubiger Vorrang oder die ARGE ? Entsprechende Ausführungen dazu habe ich noch nirgends gefunden.
4. Wer abhängig beschäftigt ist und einen Lohn vom Arbeitgeber bekommt, da wird doch vor einer eventuellen Zahlung an den IV vorab der Pfändungsfreibetrag abgezogen und an den Arbeitnehmer überwiesen. Da ich ein Pfändungsschutzkonto habe - wie verhält sich das mit Bezügen aus selbständiger Tätigkeit ? Da kann ja normal auch nur alles über dem Pfändungsfreibetrag gepfändet werden. Gilt dies auch für den IV ? Weil eigentlich dürfen ja Drittschuldner laut Beschluss gar nicht mehr an den Schuldner leisten sondern nur noch an den IV ? Oder gilt das nur für die den Pfändungsfreibetrag übersteigenden Beträge ?
hmmm Fragen über Fragen jetzt wo's aktuell wird. 
Wer ist dein IV?
Müsste auch in dem Beschluss stehen.
Du solltest baldmöglichst Kontakt aufnehmen.
Er wird einiges von dir wissen wollen, u.a., wie es zu der Inso gekommen ist.
Dann kommt es darauf an, ob er dein Konto freigibt und das Gewerbe freigibt.
Dass das Gewerbe nicht freigegeben wird, hab ich noch nie gehört, wenn es bei dir der Fall sein sollte, bitte nochmal melden.
Ebenso Konto, wobei ich ein ganz normales Bankkonto hatte, kein Pfändungsfreies.
Wenn das Konto freigegeben wird, heißt das, dass du in Zukunft vor Kontopfändungen geschützt bist.
Miete und KK kann sowieso nicht gesperrt werden, da bist du durch die Inso auch geschützt.
Miete evtl. unangemessen; aber wenn schon die Arge nicht meckert, wird auch der IV nichts sagen.
Wenn der IV dein Gewerbe freigegeben hat, musst du so viel abführen, wie wenn du ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wärest; so lange du aber Hartz IV beziehst, ist das 0. In Worten NULL.
Trotzdem solltest du einen geringen Betrag (in meinem Fall mtl. 20 Euro) an den IV abführen.
Mein Fall ist genau so wie der deine, ebenfalls selbständig + Hartz IV.
Bis jetzt läuft das Verfahren problemlos.
Ach ja, das habe ich vergessenso lange du ALG II beziehst, wird der IV darauf bestehen, dass du dich um ein Beschäftigungsverhältnis bemühst.
Aber das wirde er dir selber sagen.
Viel Glück!
Gruß Leopold Bloom