@Mordona
Es fehlt die Gebotene-der Schuldenbereinigungsplan besitzt die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs - namentliche
Mitteilung der vertretungsberechtigten Person für die Gläubigerin zu 1..
Die vertretungsberechtigte Person ist:
Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern für ihr minderjähriges Kind oder der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht. Der Vorstand für seine Aktiengesellschaft oder seinen eingetragenen Verein, der Geschäftsführer für seine GmbH oder der Gesellschafter für die offene Handelsgesellschaft sind ebenfalls gesetzliche Vertreter.
(Quelle:Wikipedia)
wenn der Gläubiger etwa eine AG ist (trifft vor allem auf Banken zu), wäre der gesetzliche Vertreter der Vorstand, bzw. Vorstandsvorsitzende... bei einer GmbH ist es der Geschäftsführer usw.
Wenn du dir den Internetauftritt des Gläubigers anschaust, findest du im Impressum sowohl die Rechtsform des Unternehmens als auch die Namen der vertretungsberechtigten Personen..
Es ist nicht immer so, dass die Gerichte solcherlei detaillierte Auskünfte zu den Gläubigern haben möchten, aber wenn es denn in deinem Fall gefordert ist, dann liefere ihnen, was sie brauchen..
@Mordona
2. Was muss in Anlage 7B reingeschrieben werden ?
Anlage 7b als Zusatz zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan verlangt Auskunft über bestehende Sicherheiten der Gläubiger.
Hier spielt etwa eine Grundschuld auf Immobilienvermögen eine Rolle, meistens geht es aber um von dir im Zusammenhang mit der Aufnahme von Verbraucherkrediten unterschriebenen "Abtretungserklärungen".
Wenn du also einen derartigen Kredit in der Vergangenheit aufgenommen hast, schau in den zugehörigen Unterlagen nach, ob du eine Abtretungserklärung unterzeichnet hast.
Wenn du mehrere Kredite in den letzten drei Jahren aufgenommen hast und also mehrere A-erklärungen gezeichnet hast, melde dich noch mal!Ansonsten würde der Text in 7b z.b lauten müssen (Wenn keine Abtret. vorhanden/keine Grundschulden o.ä.):
"Sicherheiten für die Gläubiger bestehen nicht"
Wenn Abtretung vorhanden:
"Es besteht eine Lohn-und Gehaltsabtretung zugunsten des Gläubigers XY, die für die Dauer von 24 Monaten nach Eröffnung des Verfahrenes vorrangig zu bedienen ist. Datum der Abtretung: 00.00.0000
Allerdings müsste eine solche Abtretung auch in Anlage 7a berücksichtigt sein..