Noch was zum Konto: getrennte Konten machen vor der Inso Sinn...alleine schon wegen des P-Kontos...im Verfahren kann man sich die Gebühren für 2 Konten sparen....da reicht wieder ein gemeinsames.
Ein pauschalierter Grundfreibetrag von derzeit 1028,89 Euro wird prinzipiell jedem Inhaber eines P-Kontos gewährt. Um diesen Freibetrag in Anspruch zu nehmen ist keine Bescheinigung erforderlich.
Beim P-Konto Freibetrag kommt es auf die Art des Kontoguthabens nicht an. Arbeitslohn, Sozialleistungen, Kindergeld oder sonstige Zahlungseigänge werden gleich behandelt. Es gibt keine privilegierte Behandlung von zum Beispiel Arbeitslosengeld.
Dieser Grundfreibetrag kann auf Antrag des P-Konto Inhabers erhöht werden bei:
Unterhaltsverpflichtungen
Einmaligen Sozialleistungen
Mehraufwand aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen
Bezug von Kindergeld
Unterhaltsverpflichtungen:
Jedes Jahr wird im Bundesgesetzblatt die sogenannte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht. Dort sind die jeweils geltenden Freibeträge nachzulesen. Derzeit gilt:
387,22 Euro für die erste Person, für die Unterhalt geleistet werden muss
215, 73 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Einmalige Sozialleistungen:
Bei Einmalleistungen der Sozialleistungsträger kann der Freibetrag in dem Monat erhöht werden, für den diese Leistungen bestimmt sind. Die Sozialkassen sind angewiesen dafür Sorge zu tragen, dass die gewährte Einmalzahlung auch im Bestimmungsmonat auf das P-Konto überwiesen wird.
Kindergeld und sonstige Geldleistungen für KinderDer Gesetzgeber hat Leistungen für Kinder unter einen besonderen Schutz gestellt. Kindergeld oder auch Kinderzuschläge sind prinzipiell dem Pfändungsfreibetrag hinzuzurechnen.
Erhöhungen des Freibetrags müssen gegenüber der Bank mittels einer Bescheinigung nachgewiesen werden!
Der Basis- oder Sockelfreibetrag in Höhe von derzeit 1028,89 Euro ist ohne gesonderte Bescheinigung vor Pfändungen geschützt. Soll der Pfändungsfreibetrag hingegen aus den vorgenannten oder anderen Gründen erhöht werden, ist diese Erhöhung der Bank gegenüber, mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachzuweisen.
Geeignete Stellen sind u.a.:
Arbeitgeber
Familienkassen
Jobcenter
Sozialbehörden
Schuldnerberater
Rechtsanwälte
Unterlagen zur Erhöhung des Freibetrages auf dem P.Konto gibts hier:
http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/AG-SBV_P-Konto_Bescheinigung_2011.pdfweitere hilfreiche Vorlagen sind hier zu finden:
http://www.schuldenhelpline.de/index.php?id=131