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Autor Thema: Dauer des Gutachtens  (Gelesen 1458 mal)

Na Und 123

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Dauer des Gutachtens
« am: 10. Januar 2012, 16:17:58 »

Moin,

ich habe Mitte September den Antrag auf Inso gestellt. Bisher war ich davon ausgegangen, dass das Gutachten ca. 1 1/2 Monate dauert und dann eröffnet wird. Leider warte ich immer noch. Sämtliche Anfragen an den vorl. IV bleiben unbeantwortet, egal ob telef.,Mail oder Post, auch die Sachstandsanzeige des Gerichtes lässt der gute Mann unbeachtet. Die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit kann ich langsam vergessen, da die Kunden keine Geduld mehr haben und anderweitig kaufen.
Wie ist es eigentlich mit meinen Homepages, die laufen ja weiter, wer zahlt nach Antragstellung. Das Gewerbe ist ja noch angemeldet, das FA mahnt die Umsatzsteuer an, wer ist zuständig(habe dem v. IV die Mahnung geschickt)wenn er sich nicht darun kümmert?

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Insokalle

Re: Dauer des Gutachtens
« Antwort #1 am: 10. Januar 2012, 17:52:55 »

Ich gehe mal davon aus, dass ein sog. schwacher vorl. IV mit Zustimmungsvorbehalt eingesetzt wurde. Dann muss der Schuldner die USt-VA abgeben. Der vorl. IV muss sie nicht bezahlen und er muss der Bezahlung auch nicht zustimmen.

Letzteres gilt auch für die Homepages. Sind die aber für den Geschäftsbetrieb erforderlich, wird er mE um die Zahlung dieser Gebühren nicht umhin kommen.
« Letzte Änderung: 10. Januar 2012, 17:56:35 von Insokalle »
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