Ein freundliches Hallo,
ich habe im Februar 2009 meine Regelinsolvenz beantragt, im Im Juni wurde sie dann eröffnet. Bin also im eröffneten Verfahren. Anfänglich gab es diverse Probleme mit dem Treuhänder, so sollte ich z. B. selber die Restwaren verwerten. Da dieses im meinem Fall nur über das Internet möglich gewesen wäre und die Kunden auf sein dafür eingerichtetes Konto eingezahlt hätten, ich aber nach dem Fernabsatzgesetz zum Umtausch verpflichtet bin, habe ich mich dagegen gewährt seine Aufgabe zu übernehmen.
Da ich mir so neue Schulden und Probleme eingehandelt hätte.
Seidem darf ich nun alles alleine machen. Soweit ich weiß darf ich meine Einkommensteuererklärung nicht selber machen, da ich damit ja der Masse schaden könnte. Nun sagte man mir gestern das er es auch nicht macht! Sie warten bis das Finanzamt sie auffordert und bitten dann um eine Schätzung. Ich habe weder Umsatzsteuerschulden noch habe ich soviel verdient das ich Einkommenssteuer zahlen muss, er macht er sich nur einfach. Gestern im Gespräch mit der Sekretärin kam auch heraus das der IV meint ich hätte mein Gewerbe abgemeldet...darüber war ich erstaunt, mein Gewerbeschein ist noch aktuell, keiner sagt mir das ich ihn abmelden soll. Ich brauche von ihm keine Aufklärung aber klare Anweisungen! Kann mir ja nicht alles aus dem Internet suchen.
Der Grund meiner Frage ist folgendes.
Er nahm meine Gartenlaube mit in die Insolvenz :rougi:
Dann beauftrage er einen Schätzer, die Kosten dafür nahm er aus der Masse. Gestern bekam ich einen Brief das absofort die Laube aus der Verwertung genommen ist und sie wieder mir gehört. Ich weiß jetzt auch weshalb! Der Gartenverein hat sie auf 170,- Euro geschätzt und wollte vom Insolvenzverwalter 4000,- haben für was weiß ich-..........habe darüber keine Unterlagen bekommen, weiß dieses auch nur von seiner Sekretärin.
Jetzt habe ich neue Schulden? Dann würde ich meine Restschuldbefreiung verlieren.
Zudem hat er ja Kosten durch sein beauftragtes Gutachten verursacht die letztendlich ich bezahlt habe bzw. die Gläubiger.
Darf er einfach ohne Aufforderung Dinge die ihm nicht passen aus der Masse nehmen, die er zuvor eingefordert hat und mit denen er zusätzlich Kosten verursacht hat?
Jetzt muß ich gleich zum Gartenvorstand....die hatte mich ja gekündigt nachdem der Insolvenzverwalter die Gartenlaube eingezogen hat. Bin gerade etwas ratlos. soll die Laube abholen........klar, packe ich ins Auto.
Gruß
Someone