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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?  (Gelesen 3759 mal)

rudiadmon

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Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« am: 30. November 2012, 20:13:22 »

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Hallo alle zusammen,  :dntknw:

bin neu hier und nocht nicht wirklich Ahnung, wie das hier funktioniert. IK vor ein paar Tagen beantragt. Habe noch keinen Treuhänder zugewiesen bekommen. Mache mir Sorgen um Abo mit den Verkehrsbetrieben (HVV) und Internet bei Kabel Deutschland. Einem Bekannten wurden im IK 2008 das HVV Abo und der Vertrag mit dem Telefon- und Internetanbieter (in meinem Fall Kabel Deutschland) gekündigt. Durfte er einfach nicht mehr haben. Kann der Treuhänder das so einfach machen und/oder Abbuchungen der Anbieter einfach zurückbuchen? Stehe ich dann plötzlich ohne HVV-Abo und Telefon/Internet da? Auch Kontosperre am Anfang macht mir Sorgen....wenn jemand da Bescheid weiss, bitte helfen....vielen Dank 
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Der_Alte

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #1 am: 30. November 2012, 20:34:48 »

Sie brauchen sich keine Sorgen darüber zu machen. Weder wird der Treuhänder die Verträge kündigen noch irgendwelche Lastschriften zurückbuchen lassen, solange alles nur Angelegenheiten betrifft, die zum allgemeinen Lebensunterhalt notwendig sind.
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rudiadmon

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2012, 13:08:00 »

Hallo,  :thumbup:

vielen Dank für die Antwort...., ich habe mich nur gefragt, warum meinem Bekannten im Jahr 2008 dann alles zurückgebucht und Verträge gekündigt wurden (Verkehrsbetriebe und Telefon/Internet). Er durfte beides nicht bezahlen und es wurde einfach in die Insolvenzmasse mit eingerechnet. Ich habe Angst. dass es mir genauso ergeht.

Wie lange dauert es im Schnitt, bis am Anfang ein gesperrtes Konto wieder freigegeben wird?
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tomwr

Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2012, 14:38:58 »

ich habe mich nur gefragt, warum meinem Bekannten im Jahr 2008 dann alles zurückgebucht und Verträge gekündigt wurden (Verkehrsbetriebe und Telefon/Internet).

Manchmal stellt der BGH eben bestimmte Dinge klar und weist die IV auch in ihre Schranken.
Die Kontofreigabe sollte eigentlich recht schnell gehen.
Wenn das Verfahren eröffnet ist, gleich auf den IV zugehen und am Besten die Kontoauszüge parat legen. Die wird er vielleicht sehen wollen. Die meisten Schuldner können wohl nach ein paar Tagen ihr Konto wieder benutzen. Eine kleine Bargeldreserve in der Keksdose schadet daher nicht.
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Feuerwald

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2012, 16:09:14 »

Es ist nach wie vor Praxis, dass die IV/TH in die zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden Dauerschulverhältnisse den Nichteeintritt erklären, was allg. auch als Kündigung gewertet wird. Man kann aber umgehend neue Verträge abschließen.
Kurzum, ja kann passieren, muss aber nicht.
 
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2012, 16:10:52 von Feuerwald »
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rudiadmon

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2012, 10:05:12 »

Das Problem ist nur mein Bekannter durfte das zurückgeholte Geld vom Treuhänder nicht wieder einzahlen und somit hat sich das mit den neuen Verträgen auch erledigt...
Die Verkehrsbetriebe machen so oder so keinen neuen Vertrag dann...und Telefon/Internet, ist er jetzt woanders.
Die Beiden Sachen wurden in das IV mit eingerechnet...
Ich komm bei meiner Masse nicht woanders unter Vertrag, deshalb meine Befürchtungen.   ..... :dntknw:
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elga

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2012, 14:35:43 »

das ist jetzt natürlich doof. du hättest dich mal früher schlau machen sollen. ich habe ca ein halbes jahr vor eröffnung alle meine lastschriften auf überweisungen umgestellt, da kann der th nichts mehr zurückholen. wie ich aber mitbekommen habe, dürfen die das auch nicht mehr bei abbuchungen, die dem täglichen lebensbedarf angehen.
nicht jeder th möchte das auch. die meisten th`s wollen einem schuldner auch nicht das leben unnötig schwer machen.
das mit der kontosperrung und wiedereröffnung ging bei mir so schnell, dass ich das eigentlich garnicht gemerkt habe.
ich habe aber auch immer gleich am 1. meine überweisungen gemacht und den rest vom geld bar abgehoben. aber alles im allen dauerte bei mir die sperrung 4 tage.
mir wurden im vornherein auch gruselmärchen über th!s erzählt und über meinem habe ich vorher gelesen, dass es ein ganz harter hund sein soll. ist er aber gar nicht. ich glaube, wenn du dem th gegenüber nett und freundlich bist, kommt dir das auch entgegen.

gruß elga
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koelner84

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2012, 15:21:42 »

Was elga schreibt kann ich nur bestätigen.

Mir wurden auch die wildesten Geschichten erzählt. Ich hatte regelrecht Angst vor dem Termin mit meiner TH. Aber dan kam alles ganz anders.
Wir redeten in aller Gemütlichkeit über die Sachlage, was nun passiert.
Als erstes ging es um meinen aktuellen Stand an Vermögen/Verträgen/Einkommen/evtn. Unterhaltspflichten etc..
Den wohl größten Bammel hatte ich das Sie mir die Umschulung untersagt, bzw. mir daraus nen Strick zieht. Da wurde mir im vorneherein von einigen richtig angst und bange gemacht. Sie erkundigte sich kurz warum die Umschulung ist sah sich kurz das Schreiben meines Artztes an und machte sich Ihren Vermerk das dies absolut OK ist. Verträge kündigen oder Lastschriften zurückbuchen wollte Sie überhaupt nicht, die interessierten Sie auch garnicht.

Sie zog auch noch über einige Gläubiger und Inkassounternehmen her (Namen die immer wieder durch dubioses oder andersweitiges negatives Geschäftsgebahren auffallen) mit denen ich auch zu tun habe. Sie gab mir auch noch Tipps zu welchen Banken und Telefon/Handyanbietern ich wechseln bzw. hingehen könne (die Seriös sind), wenn ich es wollen würde.
Anschliesend besprach Sie mit mir das weitere Verfahren bis zum Schlußtermin (wann dieser sein wird konnte Sie nicht sagen, da dies von einigen Faktoren abhängt/was Sie aber sagen konnte ist das es wohl recht schnell gehen wird).
Nachdem dies geregelt war erklärte Sie mir noch was in der WVP passieren wird.

Am Ende des Gespräches hielt ich Ihr noch das Schreiben meiner Bank hin, wegen der Freigabe des Konto.
Sie füllte den Wich kurz aus, gab ihn mir, das ich den meiner Bank noch am selben Tag vorlegen konnte.

Wir verabschiedeten uns und das war es.

Das Konto war zwei Tage später wieder freigegeben. Das Finanzamt zog seine Kontopfändung zwei Wochen später brav zurück und ich bekomme mein Geld wieder sofort nach eingang, ohne Prüf-, Freigabezeiten.
Von meiner TH habe ich bis dato auch nichts mehr gehört.
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rudiadmon

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #8 am: 10. Dezember 2012, 16:09:36 »

Vielen Dank für eure Antworten.
Bei den Verkehrsbetrieben und Telefon/Internetanbietern kann man leider nicht die Lastschriften auf Überweisungen umstellen... Keine Chance!
Ich Hoffe das die TH hier in Hamburg genauso umgänglich sind wie bei euch.
Ich kann jetzt nur abwarten... Habe den Antrag am 26.11. gestellt - bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
Ich bin gespannt was noch kommt, ich halte euch auf dem Laufenden.
Danke nochmal.
Liebe Grüße aus Hamburg




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tomwr

Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #9 am: 10. Dezember 2012, 23:20:17 »

Bei den Verkehrsbetrieben und Telefon/Internetanbietern kann man leider nicht die Lastschriften auf Überweisungen umstellen... Keine Chance!
Offiziell nicht, dennoch geht es auch anders. Die meisten wollen es aber nicht anbieten. Der Regelfall ist, dass der Lastschriftabbucher von Haus aus auf Rechnung umstellt, wenn eine oder zwei Lastschriften nacheinander nicht eingelöst wurden (z.B. mangels Kontodeckung). Das machen auch die Unternehmen, die Belieferung auf Rechnung bei Neuverträgen nicht anbieten.

Ich würde mir da jetzt keinen Kopf machen, Feuerwald hat Recht, der Verwalter kann den Nichteintritt in den Vertrag erklären. Dennoch gilt das Urteil des BGH, dass er Lastschriften, die den "persönlichen Bereich" des Schuldners betreffen (also was er aus dem Unpfändbaren leisten kann und nicht berieblich veranlaßt ist bei z.B. Selbständigen) nicht zurückbuchen darf. Oder besser gesagt die Genehmigung der Lastschrift nicht verweigern kann.

Viele Unternehmen haben auch Grundsätze in den AGB, dass das Unternehmen im Falle einer Insolvenz selbst zur Kündigung berechtigt ist. Sofern es bei der Bezahlung keine Unregelmäßigkeiten gibt, macht aber nach meiner Erfahrung kaum ein Unternehmen davon Gebrauch (bis auf Banken) und läßt den Vertrag weiterlaufen. Dieses Weiterlaufen wird im Allgemeinen auch als konkludenter Neuabschluss bezeichnet oder so.

Wie auch immer, mach Dir Deinen Kopf davon frei. Lass es auf Dich zukommen und bleib relaxt. Eine Insolvenz ist natürlich immer eine gute Gelegenheit, unliebsame Verträge loszuwerden. Das alles kannst Du normalerweise auch mit dem IV beim ersten Gespräch erörtern. Was sollte er dagegen haben, wenn Du Deinen Handyvertrag, Internetvertrag o.ä. behalten willst ? Du kannst mit Deinem Unpfändbaren machen was Du willst, also wird er normalerweise kein Interesse haben Dir auf diesem Wege Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Mal abgesehen davon, dass es ihm ja auch Arbeit macht.

Und er hat ja auch keinen Überblick, mit wem Du alles solche Verträge laufen hast, sofern keiner von denen Gläubiger ist.
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rudiadmon

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Re: Darf der Treuhänder Verträge kündigen?
« Antwort #10 am: 12. Dezember 2012, 10:19:28 »

Vielen Dank, für die aufbauenden Worte.
Ich mache mich bei sowas immer selbst verrückt, werde versuchen es wirklich relax zu sehen... :neutral: :whistle:
Kann ja sowieso erst einmal nur abwarten (was eh`nicht meine stärke ist...)und dann mit dem TH sprechen.
Liebe Grüße aus Hamburg
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