Hallo Sake,
erst einmal :welcome_group: im Forum.
Dein Anliegen ist natürlich nicht so schön.
Allerdings ist der Verwalter im Recht mit seinen Handlungen auch wenn er seine Äußerungen äußerst unsensibel zum Ausdruck bringt.
Fakt ist, dass ein Fahrzeug eingezogen werden KANN.
Nicht jeder IV/TH macht das, hängt sicherlich auch vom Wert des Wagens ab - aber es kommt häufig vor.
Darum wird immer geraten, kein Fahrzeug zu besitzen - möge es auch noch so alt sein.
Wenn der Vater es gekauft hat - in eurem Fall - hat er noch den Kaufvertrag?
Das wäre u.U. hilfreich. Damit könnte er belegen, dass er der rechtiche Eigentümer ist und er den Wagen Deiner Mutter nur zur Nutzung
überlassen hat.
Bitte prüfe das noch einmal!
Zu der Hundeäußerung: Wie schon gesagt - ihr scheint einen wirklich unsensiblen Genossen erwischt zu haben - aber auch im Falle Hundebesitz wäre es durchaus möglich, dass dieser gepfändet werden könnte -sofern es sich um eine wertvolle Rasse handelt.
Alles schon dagewesen.
Beschweren kann man sich über seinen TH/IV schon - und zwar beim zuständigen Rechtspfleger beim Insolvenzgericht - allerdings denke ich, dass die von Dir geschilderten Punkte nicht auf Verständnis stoßen werden, da der TH Deiner Mutter nur seiner Pflicht nachgekommen ist.
Die ART wie er das tut - bzw. getan hat - steht hier leider nicht zur Debatte.
Beschränkt den Umgang auf das Wesentliche und wenn ihr Fragen habt - stellt sie lieber hier
Und bedenkt: Bei einer Beschwerde wird der IV/TH vom Rechtspfleger in Kenntnis gesetzt. Und da ihr noch einige Jahre mit ihm auskommen müsst, würde ich mir eine Beschwerde gründlich überlegen - zumal sie leider in eurem Fall nicht begründet ist.
LG
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