Huhu,
na dann will ich mal weder Tatum noch Oldsusy enttäuschen

Hier die Chronologie:
Antrag bei Gericht eingereicht am 25.09.2006.
Schreiben vom Amtsgericht über die Richtigkeit meines Eröffnungsantrages datiert vom 10.10.2006 mit der Auflage innerhalb von zwei Wochen noch Unterlagen nachzureichen (ich musste für jeden Gläubiger Abschriften des Schuldenbereinigungsplans (Anlage 7, 7A und 7B) sowie Vermögensübersicht (Anlage 4) nachreichen, da das Gericht das Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan durchführen wollte.
Die fehlenden Kopien habe ich sehr kurzfristig bei Gericht eingereicht.
Mit Schreiben vom 03.11.06 teilte mir das Gericht mit, dass der Schuldenbereinigungsplan als auch die Vermögensübersicht den Gläubigern zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zugestellt wurde.
Und dann hörte ich lange lange lange sehr lange Zeit nichts. Mit Schreiben vom 09.05.07 wurden mir dann die Antworten der Gläubiger durch das Gericht zugestellt. Gleichzeitig wurde mir Gelegenheit gegeben, den Schuldenbereinigungsplan zu ändern (was mir aber nicht möglich war, dabei blieb es beim "alten").
Mit Beschluß vom 17.08.07 wurde dann per Gerichtsbeschluß festgestellt, dass der Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen wurde.
Mit Beschluß vom 07.09.07 wurde sodann das Verfahren eröffnet und mir wurde der IV bekanntgegeben, die mich wiederum direkt mit Terminvorschlag angeschrieben haben.
Ende Oktober 2007 hat mir IV Ula zur Vorprüfung der zur Insolvenz angemeldeten Forderungen übersandt. Habe dies dann telefonisch .O. gegeben.
Mit Schreiben vom 21.04.08 erhielt ich sodann eine Kopie der Schlussabrechnung des IV an das Insolvenzgericht zur Kenntnis.
Mit Beschluß vom 09.05.08 wurde sodann die Durchführung des Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 09.07.08 eingeräumt wurde, Stellung zu nehmen zu verschiedenen Punkten (führe ich nun aber nicht alle auf).
Mit Beschluß vom 22.07.08 wurde mir die Restschuldbefreiung angekündigt.
Mit Beschluß vom 11.09.08 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Durch den Versuch des Gerichtes, den Schuldenbereinigungsplan doch noch umsetzen zu können, ist natürlich einiges an Zeit drauf gegangen. Während dieser Zeit hat mein Arbeitgeber bereits den pfändbaren Betrag einbehalten und sodann, nach Bekanntwerden des IV diesen "angesparten" Betrag an diesen überwiesen.
Man sollte auch nicht vergessen, dass die Insolvenzgerichte (zumindest einige davon) extrem überlastet sind und sich allein schon daraus nicht gerade unerhebliche Bearbeitungszeiten ergeben.
Noch Fragen ?

LG
MissTraut, die sich nun statt Fleisskärtchen für diese Ergüsse nen legger Tee gönnt :whistle: