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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Einfluss des Insolvenzverwalters  (Gelesen 3090 mal)

Schmetterling1984

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Einfluss des Insolvenzverwalters
« am: 15. August 2011, 17:39:16 »

Hallo zusammen,

ich würde man gerne eure Meinung hören. Wie veil Einfluss hat der Th /IV wirklich auf das Insolvenzverfahren... Ich meine er kann ja keinen Versagensantrag stellen aber die Gründe offen legen..

Hat der IV hohen Einfluss wenn er dem Schuldner postiv gestimmt ist auf einen Antrag zu Versagung der RSB???

In wie weit hört das Gericht auf den IV???

LG
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Angestellte80

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #1 am: 16. August 2011, 08:40:28 »

mein Gericht hat meinem TH soweit in allem zugestimmt. Sprich, wenn ich was beantragt habe und der TH war dagegen, habe ich einen Beschluss erhalten, der die Meinung des TH teilt!
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Viele Grüße

Angestellte80
 

makro

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #2 am: 16. August 2011, 09:01:25 »

man sollte da nicht so emotional rangehen. Für den IV/TH ist das ein "ganz normaler" Job mit dem er Geld verdient. Nicht mehr und nicht weniger. Wie überall gibt es natürlich solche und solche. Genauso wie Gerichtsvollzieher, da denken auch die wenigsten " den Schuldner hau ich mal richtig in die Pfanne".
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Fallera

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #3 am: 16. August 2011, 14:04:10 »

... Ich meine er kann ja keinen Versagensantrag stellen aber die Gründe offen legen..

Nicht ganz richtig:

§ 298 InsO
Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
(1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag des Treuhänders, wenn die an diesen abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr seiner Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken und der Schuldner den fehlenden Betrag nicht einzahlt, obwohl ihn der Treuhänder schriftlich zur Zahlung binnen einer Frist von mindestens zwei Wochen aufgefordert und ihn dabei auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung hingewiesen hat. Dies gilt nicht, wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nach § 4a gestundet wurden.
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Kurt Cobain
 

Schmetterling1984

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #4 am: 16. August 2011, 17:18:24 »

Danke für die Antworten

also wenn ich das hier richtig verstehe hat er schon sher viel Einfluss... Und man sollt immer schön lieg und nett sein, die geforderten Unterlagen einreichen... Dann legt er vielleicht sogar nen gutes Wort ein...

Weiss einer wie häufig es tatsächlich ist das das Gericht die Meinung des TH/IV teilt??

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Achdujeh

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #5 am: 16. August 2011, 18:48:07 »

also wenn ich das hier richtig verstehe hat er schon sher viel Einfluss... Und man sollt immer schön lieg und nett sein, die geforderten Unterlagen einreichen... Dann legt er vielleicht sogar nen gutes Wort ein...

Weiss einer wie häufig es tatsächlich ist das das Gericht die Meinung des TH/IV teilt??
Das ist nur lokal je Gericht zu beantworten. Es soll Gerichte geben, die blind ausführen, was der TH vorschlägt. Es gibt aber auch Gerichte, da trauen sich TH nur vorzuschlagen, was vom Gericht auch akzeptiert wird.

Generell sollen aber die Klagen, die Insolvenzgerichte seien bloße Ausführungsorgane der IV/TH, nachgelassen haben.

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tomwr

Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #6 am: 17. August 2011, 00:33:41 »

Weiss einer wie häufig es tatsächlich ist das das Gericht die Meinung des TH/IV teilt??

Das kommt ja drauf an "was" der IV meint.
Wenn er rechtlich richtig liegt, dann sollte das Gericht dem natürlich zustimmen.
Ob er richtig liegt da gibt es schon jede Menge Entscheidungen des BGH.

Hier gibt es eigentlich ganz schöne Übersichten, in welchen Fällen zu Gunsten oder auch zu Lasten von Schuldnern geurteilt wurde. Macht Sinn sowas mal zu überfliegen um auch mal einen groben Überblick über seine Rechte und Pflichten in der Praxis zu haben.

http://www.f-sb.de/inso/insorechtsprechung/insorechtsprechungindex.htm

Es macht meiner Meinung nach keinen Sinn wie ein Duckmäuser immer nach den Wünschen des IV zu "tanzen" sondern im Zweifel auch mal Widerstand zu zeigen wenn er berechtigt ist. Im Zweifel kann man ja hier auch mal konkrete Fragen stellen. Wir sind ja schließlich in einem Rechtsstaat und nicht in einer Diktatur.
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Schmetterling1984

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #7 am: 18. August 2011, 05:19:00 »

Danke tomr für den Link...

Ich meine ist es hier nicht wie bei allen anderen Gerichten eine Einzelfallentscheidung?? Ich meine es wird gesagt Gläubiger/wichtiges Kreuz vergessen, Antrag Gläubiger auf Versagung RSB... Ich frage mich ob hier nicht die zählt wie man sich im Ganzen Insolvenzverfahren verhalten hat. Ich denke der TH/IV kann auch irgendwann einschätzen ob man es es ernst meint. Was ich nicht ganz nachvollziehen kann ist, das man hier im INsolvenzrecht immer gleich an den Branger gestellt wird und es eigentlich ja scheinbar egal ist ob man sich bemüht hat sein Leben unter Kontrolle zu kriegen, im gesamten Inolvenzverfahren immer schön artig ist. Ich meine wir sind doch alle Menschen mit Fehlern und eigentlich kann es nicht sein das ein vergessenes Kreuz einem die Zukunft nimmt.
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Achdujeh

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #8 am: 18. August 2011, 08:56:15 »

Juristen können nicht nach persönlichen Eindrücken und Meinungen Sachverhalte entscheiden. Es müssen nachprüfbare und verwendbare Fakten (ein vergessenes Kreuz ist ein solches Faktum) vorliegen, auf die sich dann eine Entscheidung stützen kann. Für jemanden, der gerne moralisch argumentiert, ist das manchmal schwer nachzuvollziehen. Die Justiz folgt ihrer eigenen Logik, die manchmal sehr viel anders ist, als normale moralische Vorstellungen.
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Schmetterling1984

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #9 am: 18. August 2011, 15:43:18 »

Ja leider
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tomwr

Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #10 am: 18. August 2011, 16:41:02 »

Es ist natürlich schon so, dass nur der ehrliche und redliche Schuldner die RSB bekommen soll. Aber wie will man das messen ? Man kann ja schlecht reingucken in die Menschen. Erlebt man immer wieder wenn man mal ins Fernsehen guckt und was für Leute für was für Taten imstande sind.

Die Anforderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren finde ich ehrlich gesagt auch etwas überspitzt in der Anwendung und den Formalienzwang zu hoch aufgesetzt. Aber es ist nun mal so wie es ist. Auf der anderen Seite hat man in Regelinsolvenzverfahren auch die Möglichkeit verschiedene Umstände nachzumelden, die man vielleicht aus Versehen vergessen hat oder vielleicht auch weil sie einfach schon zu lange zurückliegen. Stichwort Mietkaution oder Lohn- und Gehaltsabtretungen. Das sind so die Klassiker.

Im Verbraucherinsolvenzverfahren kann der Gläubiger einen Versagungsantrag stellen. Im Regelinsolvenzverfahren nur wenn der Schuldner seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nachgekommen ist, was im Laufe des Insolvenzverfahrens aber durchaus nachgeholt werden kann bis zum Schlusstermin. Zumindest solange ein Gläubiger oder der TH oder das Gericht die fehlende Mitwirkung nicht bereits vorher festgestellt hat.

Eigentlich etwas ungerecht in meinen Augen aber ich habe das Gesetz nicht gemacht.  :wink:
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Schmetterling1984

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #11 am: 18. August 2011, 17:28:14 »

Hallo,

aber warum sind das solche Unterschiede zwischen Regel- und Privatinsolvenz???
Ich meine klar bei der Regelinsolvenz entfällt der Einigungsversuch... Trotzdem fair ist was anderes meiner Meiung nach sollte man im Verbraucherinsolvenzverfahren mal ein Auge zu drücken... Mein Freund ist in der Regelinsolvenz aufgrund Einzelunternehmung (private+betriebliche Schulden in einer Insolvenz). Heisst das jetzt etwa das diese deutlich leichter zu durch stehen ist...

Und vor allen Dingen welche gesetzliche Grundlage gibt es in der Regelinsolvenz,Sachen ohne Folgen nach zu melden???
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Insoman

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Re: Einfluss des Insolvenzverwalters
« Antwort #12 am: 18. August 2011, 21:00:47 »

Für den Antrag auf Verbraucher-Inso gibt es nunmal die amtlichen Vordrucke, wohingegen an den Antrag auf Regel-Inso keine besonderen Anforderungen zu stellen sind.
ich könnte jetzt lange Erklärungen abgeben, warum bestimmte Sachverhalte in D so behandelt werden....  :coffee:

Tatsache ist:
Der ausgefüllte amtliche Vordruck ist im Grunde alles, was die Gerichte vom Schuldner erhalten; zumal im vereinfachten schriftlichen Verfahren muss sich darauf verlassen werden können, dass richtige und vollständige Angaben gemacht werden.

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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