"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Einige Fragen zur Regelinsolvenz  (Gelesen 1842 mal)

Hester

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Einige Fragen zur Regelinsolvenz
« am: 10. Januar 2011, 10:46:17 »

Hallo,

nach langem hin und her habe ich meine Regelinsolvenz ins Rollen gebracht.Die Schuldnerberatubg hat mir echt geholfen. Trotzdem hat man mir mit einigen Sachen recht Angst gemacht. Ich mußte ja mein Vermögen angeben. Da ich einen Jagdschein habe, besitze ich auch eine Waffe die aber nicht viel wert ist. Aber ich habe einen Jagdhund. Und da meite man zu mir das der treuhändler mir den Hund abnehmen kann. Stimmt das ? Panik ! Man sagte mir aber auch das da ich lange an starken Depressionen litt und ein Traumapatient bin bei mir in manchen Dingen eine Härtefallregelung gemacht werden kann ? Was bedeutet das ? Zudem würde ich gerne wissen wie das mit den unterhaltsberechtigten Personen ist. Mein Mann verdient durchschnittlich 1000 Euro netto. Ist aber saisonbedingt von November bis April immer arbeitslos. Er hat keine Schulden. Wird er zu den unterhaltsberechtigen Person gezählt und steigt somit meine Freigrenze? Ich werde eine Fortbildung machen und danach in 2 Jahren mir eine bessere Stelle suchen mit etwa 3000 Brutto. Ich habe gesehen das die freigerenzen bei höherem Einkommen steigen. Ist das richig ? Zudem wollte ich jetzt noch Wohngeld beantragen. Wird das angerechnet auf die Freigrenzen ? Vielen Dank für Antworten .
VG Iris
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Einige Fragen zur Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 10. Januar 2011, 11:13:01 »

"Aber ich habe einen Jagdhund. Und da meite man zu mir das der treuhändler mir den Hund abnehmen kann. Stimmt das ? Panik !"


- der Hund als Haustier wird   n i c h t  gepfändet oder verwertet (§ 811c ZPO sowie der normale Menschenverstand).
- Die Waffe kann als Vermögen verwertet werden, was jedoch auch nicht sehr wahrscheinlich ist, da hier Auflagen zu beachten sind. Evtl. kann man das Ding auch aus der Insolvenzmasse für ein paar Euros "freikaufen".
- Eine gesetzl. unterhaltspflichtige Person kann wegen eigenen Einkünften auf Antrag des TH und Entscheidung des Gerichts teilweise/ganz wegfallen(§ 850c Abs. 4 ZPO)
- Wohngeld ist nicht anzurechnen, da im Normalfall unpfändbar, § 54 Abs. 3, Nr. 2a SGB I i.V.m. § 850e Abs. 2a ZPO.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Hester

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 39
Re: Einige Fragen zur Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 10. Januar 2011, 18:47:05 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Puh da fällt mir ein Stein vom Herzen. Dann gehe ich mal davon aus das ich meinen Mann nicht als unterhaltsberechtigte Person durchbekomme. Auch gut.
Hat jemand Erfahrungen mit Vermieteren ? Wollen umziehen. Hatte überlegt den Mietvertrag auf meinen Mann zu machen. Machen Vermieter auch Zicken wenn der Mietvertrag auf uns Eheleute läuft ? Ich meine mein Mann hat ja keine Schulden .

LG Iris
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz