"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: ersatzlos *gestrichen: "ersetzen der Zustimmung *aussergerichtliche Schuldenb.  (Gelesen 1996 mal)

mabluekat

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

ich habe in den *vergangen Jahren Gläubiger "mehr als 20* erfolgreich mit Unterstützung einer kompetenten Anwaltskanzlei, <<außergerichtlich<< verglichen und im wesentlichen bedient (abgezahlt).
Aktuell gibt es einen 1. Gläubiger (einziger und letzter) der komplett verweigert!
Er antwortet auf kein Schreiben, reagiert überhaupt nicht!! Seit mehr als 3 Jahren! Da zwischenzeitlich die Möglichkeit <ersetzten der Zustimmung< bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ersatzlos gestrichen wurde, steht z. Z. als letztes Mittel der Antrag auf Privatinsolvenz über alle Instanzen der gerichtlichen "Verfahren".

Gibt es jemanden *in ähnlicher Situation, gibt es dennoch eine Alternative ohne gerichtliches Betreiben?






Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181

Da zwischenzeitlich die Möglichkeit <ersetzten der Zustimmung< bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ersatzlos gestrichen wurde, steht z. Z. als letztes Mittel der Antrag auf Privatinsolvenz über alle Instanzen der gerichtlichen "Verfahren".

- wo steht das?


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

mabluekat

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

§309 InsO ist das ersetzten der Zustimmung nur noch über das gerichtliche Verfahren zu erwirken. Soweit ich weiß eine Änderung 09/12. Davor war dies auch  (unter den entsprechenden Voraussetzungen) außergerichtlich möglich!

D.h. mit nur einer Ablehnung muss das gesamte gerichtliche Verfahren durchlaufen werden, ungeachtet.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181

Soweit ich weiß eine Änderung 09/12.

- Nein, bislang gab es keine Änderung. Es wird nach wie vor nur diskutiert.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz