Hallo liebe Forengemeinschaft,
ich bin seit dem 1.11.2008 fest angestellt und habe als HGBler noch mein altes Gewerbe am Laufen. Aus dem Festangestelltenverhältnis bekomme 2880 Euro bruttto, verheiratet mit 2 Kindern. Meine Frau arbeitet auch auf 4o0 Euro Basis!
Ich beabsichtige aufgrund hoher Steuerschulden, Gewerbesteuerschulden und daraus erwachsenen weiteren kleineren Gläubigern ( es sind so um die 25 ) eine Regelinsolvenz.
Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:
1) In wie weit darf ich aus dem Gewerbe weitere Einnahmen erzielen? Ist es jetzt schlau, das Gewerbe abzumelden, die Regelinsolvenz anzumelden, um dann nach Eröffnung ( oder erst in der WVP ) wieder ein neues Gewerbe anzumelden oder kann das Gewerbe bestehen bleiben und der Insolvenzverwalter gibt es frei? Macht diese Vorgehensweise Sinn oder ist dieser Schritt der Ab/Anmeldung unnötig?
2) Ist es richtig, dass die Einnahmen aus der Selbstständigkeit mir zur Verfügung stehen, wenn ich als Angestellter schon meine Abgaben tätige? Soll ich dabei was beachten????
3) Wie bekomme ich meine Frau ( keine Gütertrennung ) aus den Steuerschulden raus? Sie hat die Einkommens-,und Gewerbesteuerschulden ja nicht verursacht, lediglich die Erklärungen mit unterschrieben. Anegeblich gibt es eine Möglichkeit, rückwirkend sie da raus zu nehmen, sprich die Steuerklasse zu wechseln!
4) Welcher Betrag bzw. welches Einkommen wird für die Pfändungstabelle herangezogen? Vorhanden ist ja mein Brutto von 2880 Euro, der Nebenjob meiner Frau mit 400 Euro und das Kindergeld von 308 Euro! Was bleibt uns netto bei 4 Personen erhalten?
Noch mal mein Kompliment an diese Seite, man erfährt doch sehr viel und wird immer wieder ermutigt, eine Insolvenz als Chance zu sehen.
Vor allem ist es schön zu sehen und zu erfahren, wie sich doch Gläubiger zurück nehmen, wenn sie erfahren, dass man diesen Schritt gehen will, aber auch zu sehen, dass man nicht der einzige ist, der finanziell gescheitert ist.
Nach Abgabe der EV kommen alle und bieten mir die tollsten Sachen an, alles Dinge, die vorher angeblich nicht möglich waren.
Wären die Steuerschulden nicht, könnte man alles wunderbar hinbekommen, hier bin ich gespannt, was mit denen noch möglich ist ( Vergleich ), wenn die merken es gibt gar nichts.
Es ist eine innerliche Genugtuung, wenn Ruhe einkehrt, berücksichtigt man doch, was aus einer Forderung von z.B. 50 Euro wird. Mahngebühren, Mahnbescheid-,und Vollstreckungsgebühren, Gerichtsvollzieherkosten, Rechtsanwaltskosten, Inkassokosten und neue Ratenzahlungsaufnahmekosten, wenn man mal nicht gezahlt hat und eine neue Vereinbarung geschlossen hat ( z.B. DID in Verbindung mit Aschenbrenner in Hamburg ).
Wer da alles auf den rollenden, rückwärtsfahrenden Zug mit draufsetzt, das ist unglaublich. Berücksichtigt man jetzt noch, dass insbesondere Banken gegen Ausfälle auf einen prozentualen Anteil rückversichert sind, diese Forderunegn dann billig verkaufen und die dann damit auch noch Geschäfte auf notleidende Schuldner machen, dann muss man sich fragen, wer das zu lassen kann. Normal sollte es sein, dass man seinen Verpflichtungen nach kommt, keine Frage, aber erst Mal in Not geraten, erfährt man, wie man ausgebutet wird. Ich habe da manchmal das Gefühl, es geht nicht mehr um die Rückführung der Ursprugsschuld, ich habe das Gefühl, da einen ganzen Wirtschaftszweig aufrecht zu erhalten.
Ich für meinen Teil schlage mich da lieber mit einem Insolvenzverwalter rum und schränke mich gewaltig ein ( vor allem überdenke mein bisheriges Konsumverhalten und nehme Veränderungen in Kauf), als mit den teilwiese frechen, entwürdigenden und gierigen Eintreibermethoden der ganzen Inkassobüros und Rechtsanwälte eben dieser, die so tun, als wäre es deren Geld und berücksichtigen nicht, das Mneschen und <schicksale dahinter stecken. Hier kann man der neuen Insovenzordnung nur Beifall klatschen und noch ganz andere Schuldner müssten davon Gebrauch machen, damit einigen der unseriösen Zunft die Luft ausgeht und die ebenfalls ihre Methoden überdenken.
So lebe ich dann ohne Angst, ohne Druck und frechen Anrufen, um einen Neuanfang zu gestalten.