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Autor Thema: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW  (Gelesen 4007 mal)

rookie

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Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
« Antwort #20 am: 07. Juli 2009, 16:28:12 »

Keine Ursache.......dieses "leidige" Thema taucht hier jeden tag neu auf.......... :wink:
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nicky

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Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
« Antwort #21 am: 10. Juli 2009, 00:32:16 »

Kurze Zwischenmeldung:
eine Rückfrage an meinen Treuhänder ergab, dass das Auto nicht in die Masse geht. wenn meine Mutter lt. Kaufvertrag die Eigentümerin ist, auch wenn ich als Halter im Brief stehe. Ich steh nur deshalb drin, weil ich die Steuern und Versicherungen bezahle.
Ein anderer Anwalt aus meinem Bekanntenkreis bestätigte mir das Gleiche, und vom Insolvenzgericht Nürnberg bekam ich nochmals die Bestätigung, da arbeitet eine gute Freundnin von mir. Nun warten wir auf die Rückmeldung der KFZ-Zulassungsstelle, bei der das Fahrzeug gemeldet ist.

Bis dahin schönen Gruß
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Schönen Gruß
 

ThoFa

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Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
« Antwort #22 am: 10. Juli 2009, 08:56:23 »

Hallo,

eine Rückfrage an meinen Treuhänder ergab, dass das Auto nicht in die Masse geht. wenn meine Mutter lt. Kaufvertrag die Eigentümerin ist, auch wenn ich als Halter im Brief stehe. ...

dies weiter jeder Jurastudent im ersten Semester, ist schon bedenklich, dass ein IV/TH  da noch jemanden anderes fragen muss..... :?

MfG

ThoFa
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lachendeTraene

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Re: Finanzamt entscheidet über Eigentumsverhältnis des PKW
« Antwort #23 am: 10. Juli 2009, 09:03:19 »


Mann Eigentümer is derjeneige der Im Brief steht....war schon immer so....ist so und wird auch so bleiben...was hast Du denn da für einen TH ??

Das ist so nicht richtig. Ich stehe im Kaufvertrag und mein Vater im Brief. Das heisst ich bin Eigentümer und mein Vater Besitzer. Steht auch auf der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) drauf unter C.4c, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird.

Früher war es üblich, dass derjeniger der im Fahrzeugbrief stand gleichzeitig der Eigentümer ist. Heuzzutage ist das nicht mehr so einfach. Da muss man genauer hingucken.

Dadurch, dass ich in dem Kaufvertrag stehe, gehört das Auto mir solange es keinen neuen Kaufvertrag gibt.
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