Hallo Insokalle,
Bank, Richter und Gutachter=Insolvenzverwalter kenne sich seit langem von ihrer täglichen Arbeit.
Das Verfahren wurde eröffnet, das müsste eigentlich aus meinen bisherigen Beiträgen unzweifelhaft hervor gehen.
Wie es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kam?
Dazu kann man sich dann selbst einiges Zusammenreimen,
nicht genaues weis man nicht,
ich selbst gehöre schließlich nicht zu der Seilschaft.
1. OLG FFM fällt ein Urteil in dem, mittlerweile rechtskräftig, ein im Urteil selbst nicht in der Höhe konkret bezifferter,
(weil nicht Zentralpunkt des eigentlichen Vollstreckungsgegenklageverfahrens) Bereichersungsherausgabeanspruch meinerseits
aus einem von der Bank falsch abgerechneten Immobiliendarlehen;
2. Die Bank will sich darum drücken und zusätzlich auch noch ungerechtfertigte Forderungen eintreiben;
3. Die Bank hatte dazu, ein nach meinem Kenntnissstand rechtlich aussichtlosen Rechtsstreit angefangen;
4. Die Bank kommt offenbar auf den trickreichen und hinterlistigen Einfall,
das sie mich durch ein Insolvenzverfahren finanziell schach-matt setzen könnte,
um so doch noch ihre rechtswidrigen Forderungen vereinfacht und ohne gerichtlichen Rechtsstreit durch das Insolvenzverfahren durchsetzen zu können,
was aber meiner Ansicht nach nur mit tätiger Hilfe des Richters/Gerichtes und des Gutachters/Insolvenzverwalters funktionieren kann.
5. Bank stellt Antrag;
6. Richter beauftragt Gutachter/ automatisch späterer Insolvenzverwalter;
7. Gutachter/Insolvenzverwalter betrachtet die Sache selbstverständlich in eigener Angelegenheit,
schliesslich verdient er nur satt an der Sache wenn er ein Insolvenzverfahren befürwortet, andererseits müssten wahrscheinlich seine Angestellten verhungern;
Eigentlich wollte ich das aber hier nicht diskutieren
sondern wollte nur hilfreiche Antworten auf die von mir deshalb auch nur grundsätzlich gestellten Fragen haben.
Gruss
Futzi