Einen schönen guten Tag!
*tiefdurchschnauf* Ich hoffe ich kann mich im folgenden verständlich ausdrücken und meine Problematik darstellen.
Am 12.10.2007 wurde durch das AG das Insolvenzverfahren (IK) eröffnet. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 12.09.2008. Soweit so gut.
Heute ist mir ein Schreiben des AG ins Haus geflattert, in dem mein ehemaliger Vermieter Forderungen anmeldet, denen nach Angaben des anmeldenden Gläubigers vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen zugrunde liegen sollen.
Erstmal hab ich tief durchgeatmet, dann meine Anwältin, die für mich auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleitet hat angerufen. Nun Ihre Auskunft war etwas ... nett formuliert: "bescheiden!" --- Zitat: Ich bin nicht mehr für sie zuständig, wenden sie sich bei sowas bitte an Ihren Insolvenzverwalter! ---
Gesagt getan, bei dem Anwalt angerufen, den mir das Gericht als Insoverwalter zur Seite gestellt hat. Die zweite (allerdings für mich nachvollziehbare Auskunft für heute): "Tut mir leid, ich vertrete die Gläubiger und kann ihnen in der Hinsicht nicht helfen."
Nun steh ich da mit meinem Kram und weiss absolut nicht was weiter. Was ich weiss, das ich bis 12.09.2008 Widerspruch einlegen muss, da sonst diese Masse nicht in die Restschuldbefreiung reinfällt. Allerdings stehe ich damit vor einem grossen Problem, dass schonmal damit anfängt, dass ich nicht weiss wie ich mich schriftlich verständlich ausdrücken soll, dass die Mietschulden keine vorsätzliche Handlung war (Krankheit, Krankengeld, Schwierigkeiten beim Rentenbezug etc.)

Kann mir jemand sagen, ob mir ein Berechtigungsschein vom AG zusteht, damit ich mir RA Hilfe holen kann? (einen RA aus eigener Tasche zahlen ist nicht möglich... logisch, oder?) Bzw. in wie weit meine "Ex-Anwältin" mir noch weiterhelfen "muss".
So und nun noch eine kleine aber feine Frage... ab wann beginnt die WVP? Dazu habe ich bisher keine erschöpfende Auskunft gefunden und steh da etwas auf dem Schlauch.
Schonmal im Voraus herzlichen Dank :o)