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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt  (Gelesen 5676 mal)

Nachtfalke

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Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« am: 02. September 2008, 13:25:23 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe nichts zu diesem Thema gefunden oder es übersehen.

Was passiert eigentlich wenn im laufe einer Privatinsolvenz, durch Verkäufe, Überstunden u.a. so viel Geld auf dem Treuhänderkonto eingeht, dass die Forderungen inkl. der Gerichtskosten und der Treuhändervergütung z.B. nach 4 Jahren bezahlt sein könnten und dann noch Geld übrig bleibt?

Ist es dann korrekt, dass die Gläubiger Forderungen nachmelden dürfen und so noch Kosten und Zinsen für die Zeit von der Eröffnung der Insolvenz bis zur Verteilung geltend machen können?

Hier wären keine zusätzlichen Kosten und Zinsen entstanden, wenn der Treuhänder die Gelder nicht gesammelt, sondern z.B. schon früher verteilt hätte.

Beispiel:

Forderungen                          30.000 Euro
Treuhändervergütung       13.000 Euro
Gerichtskosten                         1.000 Euro
                                                   --------------------
                                                   44.000 Euro


Einzahlungen auf dem Treuhänderkonto

1. Jahr                              10.000 Euro
2. Jahr                              10.000 Euro
3. Jahr                              12.000 Euro
4. Jahr                              15.000 Euro
                                            -------------------
                                           47.000 Euro

Somit sind auf dem Treuhänderkonto 3.000 Euro Überschuss. 

Jetzt ist eigentlich alles bezahlt, dürfen nun die Gläubiger wirklich Zinsen und Kosten nachmelden?
Der Treuhänder bekommt hierfür auch nochmals Gebühren!

Im einzelnen würde es aber doch bedeuten, dass wer vor und im laufe der Inso versucht seine Schulden zu begleichen und es dann auch noch schafft, dann eigentlich nur bestraft wird und eigentlich noch stärker in die Schuldenlast durch die Inso gezwungen wird.

Würde man die Privatinsolvenz nicht machen, so würde man auch nicht einen Treuhänder vom Gericht zugeteillt bekommen und so hätte man doch schon hier 13.000 Euro Treuhändergebühren (fast 50% der Forderungen) gespart, die man zusätzlich zu den vorhandenen Schulden als neue Schuldenlast bekommt. Die Forderungen wären monatlich bezahlt und so würden keine Nachtragsmeldungen entstehen.


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lucca_m

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #1 am: 02. September 2008, 13:57:46 »

Wieso sind Sie in die Privatinsolvenz gegangen, wenn Sie im ersten Jahr schon 10.000 EUr auf das TH Konto überwiesen haben? Hätten Sie das nicht im aussergerichtlichen Vergleich anbieten können?

Und noch die folgende Rechnung:

Zögen Sie Ihr Verfahren bis zum Ende durch, hätten Sie nach 6 Jahren 28.000 EUR Überschuss, statt nach 4 Jahren 3.000 EUR. (Werte nur geschätzt).

Wenn Sie unbedingt Ihre Schulden begleichen wollen, dann warten Sie die Restschuldbefreiung ab und zahlen dann freiwillig an Ihre Gläubiger den Rest.
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Nachtfalke

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #2 am: 02. September 2008, 15:55:48 »

Ich bin in die Privatinsolvenz, da die Gläubiger sich auf Zukunftsprognosen nicht einlassen und einlassen wollten. Ich will das Verfahren nicht 6 Jahre lang ziehen, ich möchte aus diesem Verfahren heraus.

Genug Geld habe ich doch eingezahlt (Forderungen + Kosten)  was ich nicht verstehe ist, warum weiterhin die Gehaltspfändung aktiv bleibt und die Gläubiger jetzt vom Gericht die Möglichkeit bekommen zusätzlich noch die Zinsen und Kosten für die Zeit von der Eröffung bis heute zu melden.

Hätte der Treuhänder das Geld jährlich verteillt und das Gericht schneller gearbeitet (Schlusstermin u.a.), so wären jetzt keine oder keine hohen Kosten und Zinsen mehr zur Nachmeldung offen.

In Summe kostet mich die Privatinsolvenz mind. 150% der Hauptforderung. Wenn das im Sinne der Privatinsolvenz ist, würde es ja bedeuten, dass jeder der bereit ist seine Schulden voll zu begleichen und in die Privatinsolvenz geht und dann auch noch alles macht um die Schulden zu begleich, eigentlich bestrafft wird und aus z.B. 30.000,-- Euro Schulden ihm mit Hilfe des Gesetzes in dieser Zeit eigentlich ca. 50.000,-- Euro Schulden (Forderungen) entstehen. Ist das nicht eine neue Schuldenfalle mit Hilfe des Gesetzes?

Würde man nichts machen um die Schulden zu begleichen, z.B. Verzicht auf Überstunden u.a. und immer nur soviel verdienen das man gerade an die Pfändungsfreigrenze kommt, dann geht es doch einem besser oder? Man zahlt dann halt z.B. nur 600 Euro pro Jahr oder nix über den Pfändungsbetrag ein und ist nach 6 Jahren und in Summe mit nur ca. 3600 Euro bzw. nix Schuldenfrei und bekommt über 30.000,-- euro geschenkt.

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lucca_m

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #3 am: 03. September 2008, 11:28:43 »

sind Sie angestellt oder selbständig tätig? Verdienen Sie mehr als 3.000 netto?

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Nachtfalke

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #4 am: 03. September 2008, 21:00:46 »

Hallo lucca_m,

ich bin angestellt aber was hat jetzt die Frage nach meinen Verdienst mit meinem Problem zu tun?

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paps

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #5 am: 03. September 2008, 21:36:13 »

Ja, meines Wissens können nachrangige Forderungen bedient werden, wenn genügend Masse vorhanden ist.

Erhöht ja auch lustig weiter den Anteil den der IV/TH zu bekommen hat.

Haben Sie selber die Einzahlungen geleistet oder entstanden Sie aus pfändbaren Beträgen.
Wenn Sie selber zusätzlich gezahlt haben, wer gab den Rat dazu?

Und ich gebe ihnen Recht, wenn das Verfahren früher geschlossen wäre, käme es nicht zu dieser Situation.
Da der IV aber zu wissen scheint, dass alle Forderungen im Verfahren beglichen werden können wird eben noch ein bisschen gewartet.

Und mich stimmt nachdenklich, wieso bei einer derartigen Finanzkraft überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde.
(Gläubigerantrag)
Wenn Sie aus eigener Kraft bereits jetzt die Forderungen beglichen haben (oder meinen Sie nur die angemeldeten Forderungen?), hätte es der zusätzlichen Kosten durch dass Verfahren nicht bedurft und man hätte sicherlich <50% vergleichen können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Nachtfalke

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #6 am: 04. September 2008, 09:15:58 »

Hallo paps,

ja den Anteil erhöht sich der IV/TH schon selbst, er hat sich einen Sonderbonus nach BGH Urteilen berechnet, da ja so viel Masse da ist.

Nein ich habe keine Einzahlungen selbst geleistet. Diese sind aus Lebensversicherung, Auto, pfändbare Beträge inkl. der vielen Überstunden u.a. entstanden.

Mein Ziel war eben aus diser Inso früher herauszukommen und evtl. sogar ohne Restschuldbefreiung als sich nach der Eröffung der Inso mir grosse Einnahmequellen durch viele Überstunden eröffnet haben und dieses habe ich auch mit dem IV/TH besprochen und laut seiner Aussage war dieses auch möglich, ich glaube aber dass die Besprechung mein Fehler war, da der IV/TH hier für sich dann eine Einnahmewuelle gerochen hat.

Vor der Vorbereitung und Antragstellung hatte ich die Möglichkeit der hohen Einkünfte leider nicht und deshalb wurde dann ein verfahren eingeleitet.

Bei Antragstellung hatte ich ca. 30.000 € Schulden und diese sind auch alle angemeldet worden. Wenn ich jetzt von dem Guthaben auf dem Trehandkonto diese 30.000 €, die Gerichtskosten und die festgesetzten IV/TH Kosten abziehen, so verbleibt ein Guthaben von ca. 3.000 €

Ich habe auch kein Problem mehr damit, dass die 3.000 € an wen auch immer verteillt werden oder ob der IV/TH diese haben möchte, was mich nur unheimlich stört, ist das dieses Verfahren in meinen Augen hinausgezögert wird und warum muss ich weiterhin meinen pfändbaren Lohnanteil abführen es ist doch mehr als genug Masse da, somit solle doch die Lohnpfändung aufhören oder sehe ich das falsch?

Vom IV/TH bekomme ich keine konkreten Aussagen zum weitern Ablauf, wie lange dieses Verfahren noch andauert, warum bzw. wie lange die Lohnpfändung noch aktiv bleibt ausser das er so einen Fall noch nicht gehabt hat. Stellt sich für mich die Frage, werd ich richtig beraten, ist alles korrekt, wann hört denn nun endlich diese Lohnplünderei auf?

Ich bin wirklich langsam verzweifelt, ich habe so viel dafür getan und auf so viel verzichtet, damit alle Gläubiger ihr Geld bekommen und nun werd ich in meinen Augen dafür bestraft  und der IV/TH macht sich auf meine Kosten die Taschen voll.


LG

Nachtfalke
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dobberstein

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #7 am: 04. September 2008, 13:19:13 »

M.E. könntest Du  einen Antrag auf sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.
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Nachtfalke

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #8 am: 07. September 2008, 13:33:17 »

Hallo dobberstein,

müsste dieses nicht auch der IV / TH wissen und auch so reagieren?

Auf meine Anfragen bekomme ich von dem aber nur schwammige Antworten, die wirklich nichtsussagend sind, keine direkten Termine, keine Infos wie es weiter geht, sondern nur abwarten, abwarten, abwarten.

Gruß

Nachtfalke
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Nachtfalke

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Re: Forderungen vor Ablauf der Inso (6 Jahre) erfüllt
« Antwort #9 am: 13. September 2008, 21:44:53 »

Hallo,

ich verstehe den Ablauf nicht mehr und wie schon gesagt bekomme ich nur schwammige Antworten von meinem IV. Ich habe das Gefühl das ich hier übers Ohr gehauen werde aber so richtig

Im März gab es einen Schlussbericht vom IV nach endlich 4 Jahren

Im Juli gab es das Schreiben vom Gericht

... wird der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 312 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.09.2008 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen: ...

Durch diese lange Bearbeitungszeit des Gerichtes u.a. kam es dann zum Überschuss und dann zum weiterm Schreiben des Gerichtes im August mit der Aufforderung zur Nachtragsmeldung

...wird angeordnet: 

Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.09.2008 bei dem Treuhänder ... schriftlich anzumelden ...

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.09.2008 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle ... niedergelegt.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.10.2008



Was passiert denn jetzt? Der Termin der Schlussverteilung ist nun vorbei, der Termin zur Nachtragsmeldung auch. Die Tabelle der Nachtragsmeldung muss erst am 18.09. beim AG vorliegen und dann wird erst am 02.10. vom AG wieder geprüft?

Ist dass Verfahren nun erledig?

Was passiert mit der Gehaltspfändung? Wenn diese weiterbesteht wie vom IV gefordert, wird nicht nur der Überschuss immer höher, sondern auch seine Provison!

Wann bekommen nun die Gläubiger ihr Geld?

Was passiert mit dem immer höher werdenden Überschuss?

Am liebsten würde ich diese Inso sofort einstellen wollen, wäre halt dann ca. 14.000,-- IV-Gebühren los (hätte das Geld besser armen Kindern gespendet) und um eine schlechte Erfahrung reicher und die Gläubiger würden ihr Geld sofort bekommen.

Ich kann es nicht glauben das dieses hier so korrekt ist?! Wenn es so weiter geht, kann ich allein wegen den hohen IV-Gebühren einen erneuten Insoantrag stellen und dann hat das Gesetz einen nicht aus den Schulden gebracht sondern im Insoverfahren in die erneute Schuldenfalle geführt!

Was kann ich tun, wo bekomme ich endlich genaue Informationen und wann ist der Wahnsinn zu Ende!


Gruß

Nachtfalke

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