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Autor Thema: Frage zu dem Geld was man an den TH überweisen muss  (Gelesen 1396 mal)

der_pringles

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Frage zu dem Geld was man an den TH überweisen muss
« am: 06. Mai 2011, 19:07:34 »

Meine Frau und ich sind seit Januar 2011 in der privaten Insolvenz.

Ich habe eine Frage zu den Geldern die man an den TH abführen muss. Also alles über der Pfändungfreigrenze liegt, sowie den Lohnsteuerausgleich etc.

Was passiert mit dem Geld? Das geht auf ein Konto, soweit so gut...

Wer bekommt das?

Werden davon auch die anfallenden Kosten für Gericht und TH bezahlt?
Wenn ja, wie hoch sind die Kosten überhaupt?

Gespeichert
 

paps

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Re: Frage zu dem Geld was man an den TH überweisen muss
« Antwort #1 am: 06. Mai 2011, 21:08:34 »

Von den pändbaren Bezügen und dem Vermögen des Schuldners werden zunächst die Kosten des IV/TH und für das Gericht (im Verbraucherinsolvenzverfahren 1.500,- bis 2.00,- €)gezahlt.
Verbleiben dann noch Beträge, werden diese an die Gläubiger entsprechend der Quote verteilt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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