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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung  (Gelesen 3798 mal)

Shakes

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Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« am: 06. August 2010, 08:46:31 »

Moin Moin !!

Ich habe folgende Frage.

Ich bin seit 14 Jahren selbstständig (Einzelpersonenfirma, Handelsvertreter) und habe rund € 20.000,- Schulden (rund 14 Gläubiger).
Durch meine kürzlich erföffnete Werbeagentur, erziele ich nun rund 90.000,- Umsatz (Jahr) und rund 1.300,- Gewinn (monatlich). Meine Schulden setzten sich sowohl als Finanzamtschulden als auch privater Natur (gekündigte Kredite, ehm. soziale unterstützende und zurückführende Leistungen Hartz IV, Telefon, Kreditkartenverträge, Unterhaltsforderungen, Konsumgüter) zusammen.

Ich habe gelesen das es möglich ist in der Regelinsolvenz das Gewerbe weiter fortzuführen.

Meine Frage:

1) Welche Art von Schulden fallen in die Restschuldbefreiung..??
2) Es kommen jetzt schon etwa 3000,- neue Schulden hinzu (Ust., Einkommensteuer etc.) - werden diese in das Verfahren einfließen..?
3) Wie gestaltet sich der Ablauf der Regelinsolvenz und an wen muss man sich richten..?
4) Kann man sich eine kostenpflichtige Beratung sparen..?
5) Was ist dringend zu beachten..??

Für Hilfe bin ich wirklich sehr dankbar.

Viele Grüße
Shakes


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Pauli

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 06. August 2010, 09:10:48 »

Hallo!
Ich bin auch noch ein Neuling auf diesem Gebiet!
Bevor ich den Schritt in die Regleinsolvenz getan habe, habe ich viel gelesen...(und bin trotzdem noch unsicher)
Wegen der Formulare habe ich beim zuständigen Amtsgericht angerufen, meine Situation erklärt
und die Dame hat mir die passenden Formulare geschickt und gesagt, dass ein Anwalt nicht
nötig wäre zum ausfüllen!
Zum Ausfüllen habe ich mir viel Zeit gelassen um nichts zu vergessen bzw. falsch zu machen
und der Antrag ist ohne Rückfragen durchgegangen.
Ich brauchte nur den Steuerberater für die letzte Bilanz/Einnahmen/Überschuss-Rechnung.
Und wenn der gut ist, kann der Dir bei einigen anderen Fragen auch Tipps geben.
Ich habe alle Gläubiger einschl. Finanzamt/Krankenkasse und Mitarbeiter.... die bis dato offen waren angegeben.
Schau mal auf dieser Seite: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/eroeffnung_insolvenzverfahren/index.php
Dieses Formular brauchst Du und dann noch die Formulare Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung!
Eigentlich ergibt sich dann alles von selbst oder Du kannst gezielt nachfragen!

Viel Glück
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lucca_m

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 06. August 2010, 09:14:08 »

Sie machen 16.000 € Gewinn bei 90 TEUR Umsatz? Haben Sie denn einen so hohen Wareneinsatz? Oder beauftragen Sie Springer & Jacobi (ah, die sind ja auch in der Insolvenz).

Eine Agentur arbeitet doch mit Ideen und die kosten bestenfalls Kaffee, Whiskey oder Zigaretten.

zu 1)
Bei Einzelunternehmen alle Schulden, acuh die privaten. Ausnahme Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (z.B. nicht abgeführter Arbeitnehmeranteil von Sozialbeiträgen)

zu 2)
Wenn Sie zu erwartenden Steuerzahlungen als Schulden bezeichen, sollten Sie Ihr betriebswirtscahftliches Verständnis überdenken. Trotzdem wären diese von der Restschuldbefreiung erfasst.

zu 3)
vorläufige Insolvenz - Insolvenz - Restschuldbefreiungsphase. Sonst siehe Punkt 4.

zu 4)
Sparen kann man sich vieles. Vielleicht hätte man damit früher beginnen soillen. Ganz sicher aber nicht an einer kompetenten Beratung im Hinblick auf eine Fortführung eines Gewerbes in der Insolvenz. Beispiele für gescheiterte Verfahren oder falsche Einstellungen zur Insolvenz gibt es hier im Forum zu genüge

zu 5)
siehe Punkt 4. Oder einige Wochen intensives Lesen hier im Forum. Und dann siehe Punkt 4.

Viel Erfolg.
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lucca_m

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 06. August 2010, 09:17:29 »

Anmerkung zu Pauli:
Eine Regelinsolvenz mit Hinblick auf Fortführung sollte tunlichst nicht mit Formularen oder gerichtlichen Vordrucken angemeldet werden. Es besteht keine Formularpflicht.

Falls man kein Gewerbe mehr betreiben möchte und auch keine Chance mehr sieht, dann ´sind Formulare besser als nichts zu machen. Aber auch nur dann!
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Pauli

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 06. August 2010, 09:23:17 »

@ lucca m

aber es wird doch dort gefragt, ob das Gewerbe weiter fortgeführt werden soll oder bereits geschlossen ist???
Mein Gewerbe war bereits abgemeldet und sollte auch nicht wieder geöffnet werden!
Dann wäre ich beim AG falsch beraten worden!
Muss man sich über alles alleine Gedanken machen bzw. hier fragen ???
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lucca_m

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 06. August 2010, 09:28:35 »

Offensichtlich.
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Pauli

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 06. August 2010, 09:31:29 »

Ja, super, dann sag ich doch bis bald... wenn der erste Brief vom Insolvenzverwalter kommt...
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Shakes

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #7 am: 06. August 2010, 10:38:04 »

Hallo !!

Ich bedanke mich ersteinmal für die ersten Tipps.

Natürlich werde ich mich in den nächsten Tagen hier durchlesen, jedoch ist jeder Fall eben auch ein individueller Einzelfall und muss auch so gesehen werden.

Eine Frage noch an lucca_m:

Welche ersten Schritte würden Sie vorschlagen, wenn die Variante von "Pauli" in Frage gestellt wird..??

Gruß
Shakes

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Dauerstress

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #8 am: 06. August 2010, 11:28:33 »

Ich bin mir jetzt zwar nicht ganz sicher, ob lucca m das gemeint hat, aber mit Formularen macht man ja nicht zwangslöäufig etwas falsch. Der Vorteil ist einfach, man wird durch Formulare praktisch durch die Anmeldung geführt, auch wenn man eigentlich gar nichts über den eigentliche Anmeldevorgang und die Insolvenz weiß. Nachteilig ist allerdings, Formulare lassen nur wenig bis gar keine Spielraum für individuelle Angaben und können natürlich auch nicht beraten. Wer sein Gewerbe aber weiterführen möchte, sollte auf eine ordentliche Betratung nicht verzichten, auch wenn die erst mal wieder Kosten verursacht.
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Shakes

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #9 am: 06. August 2010, 11:37:09 »

Zitat
Wer sein Gewerbe aber weiterführen möchte, sollte auf eine ordentliche Betratung nicht verzichten, auch wenn die erst mal wieder Kosten verursacht.

@Dauerstress

Hallo - na das ist doch ne Aussage  :thumbup:

In meiner Stadt gibt es eine Kanzlei für Insolvenz die sich damit beschäftigt - oder bieten Wohlfahrtsverbände kostenlose Beratung in diesem Bereich..??

Wahrscheinlich lasse ich dann alles über diese Kanzlei machen, dass wird aber wahrscheinlich so einiges kosten.

Viele Grüße
Shakes
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lucca_m

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Re: Frage zur Regelinsolvenz und der Restschuldbefreiung
« Antwort #10 am: 06. August 2010, 11:56:21 »

Die AWO bietet Beratung für 50 € an:
"Melden Sie ihr Gewerbe ab. Dann machen Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren und nahc 6 JAhren können Sie Ihr Gewerbe wieder anmelden. Dann sind Sie schuldenfrei."

Da wusste selbst ich nicht, wie das zu kommentieren wäre. Ohne Worte.
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