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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen über Fragen....  (Gelesen 3516 mal)

Maria1969

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Fragen über Fragen....
« am: 24. August 2008, 18:30:16 »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin aufgrund einer Trennung und aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, das Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen. Ich hatte zwar auch schon einen Termin bei der Schuldnerberatung, aber die Zeit war zu kurz (1 Std.), um alle Fragen zu beantworten. Und der nächste Termin ist erst wieder in 4 Wochen. Ich bin mir sicher, hier kompetente Ansprechpartner zu finden, die mir folgende Fragen beantworten können.

1.Ich habe mein Auto finanziert. Zur Zeit bin ich noch bis zum 30.04.09 in Elternzeit u. benötige das Auto nicht wirklich. Danach will und werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Leider benötige ich dazu aber ein Auto, um zu meiner Arbeit zu kommen. Mit Bus u. Bahnen ist das wirklich nicht zu machen, da mein AG seine Produktionsstätte mitten in die Pampa gebaut hat. Außerdem kann ich mein Kind nur max. für 10 Std. in die Krippe geben, was ja auch schon lange genug ist. Fahrgemeinschaften sind wg. Schichten nicht immer möglich. Muss ich das Auto trotzdem abgeben? Und wenn ja, ist es im Verfahren möglich ein Auto als Geschenk von meiner Oma anzunehmen? Natürlich kein teures Auto, max. für 1.500,- €?

2.  Ich habe mir vor 5 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, die
vermietet ist. Außerdem habe ich mir in dem Jahr danach ein Haus gekauft, indem ich selbst lebe. Die Beraterin bei der Schuldenberatung meinte, ich solle zusehen, wenigstens die Wohnung zu veräußern. Aber ich denke, dass ich heute nicht mehr den Preis von damals erzielen kann u. dass ich so schnell keinen Käufer finde. Da ich aber den Beginn des
Verfahrens nicht bis ultimo herauszögern möchte, werde ich wohl mit beiden Immobilien in die Insolvenz gehen. Ist es dann richtig, dass die Mieteinnahme mit als Einkommen zählt u. somit den Pfändungsbetrag erhöht? Und sind die gezahlten Nebenkosten auch Einnahmen, obwohl Sie nur von mir an den Hausverwalter weitergeleitet werden.

3.Wenn ich von den von mir gezahlten Abschlägen für Strom, Gas o. Wasser am Jahresende etwas zurück erstattet bekomme, geht das während des Verfahrens in die Insolvenzmasse? Und was ist dann in der Wohlverhaltenphase?

4.Was passiert, wenn die Restschuld nach den ca. 7 Jahren (incl. Verfahren) erlassen wurde. Hat man dann jemals wieder die Chance, z.B. eine Immobilie zu finanzieren oder gibt es so was wie eine schwarze Liste?

5.Da das Haus dann irgendwann weg ist, will ich möglichst bald dort raus, damit ich später nicht in Zeitnot gerate. Außerdem möchte ich in die nächste Stadt ziehen (jetzt Landei), damit ich alles vor der Haustür habe. Das müsste ich aber bald tun, da ich mir einen Krippenplatz mind. 6 Mon. vor Arbeitsbeginn sichern muss. Kann ich das noch vor Verfahrenseröffnung tun, ohne später Ärger zu bekommen, zumal ich dadurch an d. Nebenkosten erheblich spare? Und wenn ja, muss ich mich auf eine Wohnungsgröße beschränken?


Wenn ich diese Fragen beantworten kriegen könnte, wäre ich sehr dankbar. Bisher bin ich immer meinen Verpflichtungen nachgekommen. Nun konnte ich im August das erste Mal die Kreditrate für das Haus nicht bezahlen. Ein Gespräch mit der Bank im Vorfeld hat nichts gebracht. Jetzt verbringe ich oft schlaflose Nächte mit Grübeln.

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Maria1969

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #1 am: 26. August 2008, 20:12:31 »

Hm, schade, dass bisher keiner geantwortet hat. Ich dachte, dass ich hier ein paar Tipps bekommen kann. Wenn meine Fragen wenigstens teilweise beantwortet werden würden, wäre mir schon sehr geholfen.
Na ja, vielleicht passiert ja noch etwas u. jemand, der das Verfahren schon eröffnet hat, ist in der gleichen Situation u. kann mir ein paar Antworten geben.
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MissTraut

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #2 am: 26. August 2008, 21:18:29 »

Hallo Maria,

hab ein wenig Geduld. Die Moderatoren antworten hier mehr oder weniger in ihrer Freizeit und da kann es auch schon mal etwas dauern  :wink:

Zum Thema Auto:

Bei einigen Autobanken wird ein rückstandsfrei geführter Vertrag nicht wegen der Insolvenz sofort gekündigt. Oftmals ist es so, dass der IV das Fahrzeug aus der Masse freigibt da es dringend eben zum Erhalt des Arbeitsplatzes benötigt wird. Die Autobanken sind letztlich um jeden Vertrag dankbar, der im Bestand bleibt. 

Ich würde mir erst mal kein Auto von der Oma schenken lassen, es würde doch reichen, wenn sie es Dir zur Nutzung überläßt.

LG
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ThoFa

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #3 am: 27. August 2008, 10:43:37 »

Hallo,

1.Ich habe mein Auto finanziert. Zur Zeit bin ich noch bis zum 30.04.09 in Elternzeit u. benötige das Auto nicht wirklich. Danach will und werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Leider benötige ich dazu aber ein Auto, um zu meiner Arbeit zu kommen. Mit Bus u. Bahnen ist das wirklich nicht zu machen, da mein AG seine Produktionsstätte mitten in die Pampa gebaut hat. Außerdem kann ich mein Kind nur max. für 10 Std. in die Krippe geben, was ja auch schon lange genug ist. Fahrgemeinschaften sind wg. Schichten nicht immer möglich. Muss ich das Auto trotzdem abgeben? Und wenn ja, ist es im Verfahren möglich ein Auto als Geschenk von meiner Oma anzunehmen? Natürlich kein teures Auto, max. für 1.500,- €?

Da das Auto finanziert wurde, wird die finanzierende Bank das Fahrzeug einziehen. Die Raten für den Kredit dürfen von Ihnen nach Insolvenzeröffnung nicht mehr bedient werden. Eine Schenkung während des laufenden Verfahrens ist pfändbar. Besser ist es das Auto der Oma zu nutzen und es sich in der WVP schenken zu lassen.


2.  Ich habe mir vor 5 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, die
vermietet ist. Außerdem habe ich mir in dem Jahr danach ein Haus gekauft, indem ich selbst lebe. Die Beraterin bei der Schuldenberatung meinte, ich solle zusehen, wenigstens die Wohnung zu veräußern. Aber ich denke, dass ich heute nicht mehr den Preis von damals erzielen kann u. dass ich so schnell keinen Käufer finde. Da ich aber den Beginn des
Verfahrens nicht bis ultimo herauszögern möchte, werde ich wohl mit beiden Immobilien in die Insolvenz gehen. Ist es dann richtig, dass die Mieteinnahme mit als Einkommen zählt u. somit den Pfändungsbetrag erhöht? Und sind die gezahlten Nebenkosten auch Einnahmen, obwohl Sie nur von mir an den Hausverwalter weitergeleitet werden.

Es ist eine Standardantwort der öffentlichen SBs, dass irgendwelche Immobilien verkauft werden sollen. Problematisch sind nur so genannte Schrottimmobilien, deren Mieteinahmen nichtmals das mtl Hausgeld einbringt. Sind beide Immos noch finanziert ?


3.Wenn ich von den von mir gezahlten Abschlägen für Strom, Gas o. Wasser am Jahresende etwas zurück erstattet bekomme, geht das während des Verfahrens in die Insolvenzmasse? Und was ist dann in der Wohlverhaltenphase?

In der WVP behalten Sie die Rückerstattung, in der Inso bekommt sie der Verwalter.


4.Was passiert, wenn die Restschuld nach den ca. 7 Jahren (incl. Verfahren) erlassen wurde. Hat man dann jemals wieder die Chance, z.B. eine Immobilie zu finanzieren oder gibt es so was wie eine schwarze Liste?

Wir haben Klienten, die in der Inso wieder finanzieren, alles eine Frage der Gegebenheiten. Aber vielleicht sollte man aus Fehlern lernen ?


5.Da das Haus dann irgendwann weg ist, will ich möglichst bald dort raus, damit ich später nicht in Zeitnot gerate. Außerdem möchte ich in die nächste Stadt ziehen (jetzt Landei), damit ich alles vor der Haustür habe. Das müsste ich aber bald tun, da ich mir einen Krippenplatz mind. 6 Mon. vor Arbeitsbeginn sichern muss. Kann ich das noch vor Verfahrenseröffnung tun, ohne später Ärger zu bekommen, zumal ich dadurch an d. Nebenkosten erheblich spare? Und wenn ja, muss ich mich auf eine Wohnungsgröße beschränken?

Das nenne ich verschenktes Geld. Sie werden nie wieder billiger wohnen, als jetzt. Letztendlich kann Sie aber keiner zwingen weiter im Haus zu wohnen. Wie groß Ihre zukünftige Wohnung ist spielt keine Rolle.

Sind die Verbindlichkeiten bei der Bank die einzigen ? Wie hoch sind die Gesamtverbindlichkeiten ? Nettoeinkommen ? Unterhaltspflichtige Personen ?

MfG

ThoFa
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MissTraut

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #4 am: 27. August 2008, 20:33:36 »

Hallo,

@ThoFa: Da muss ich doch mal kurz widersprechen: Nicht jede Bank kündigt direkt wegen Insolvenzeröffmung die Finanzierung für ein Auto. Ist - wie gesagt - der Vertrag rückstandsfrei bzw. weitestgehend problemlos bedient worden, wird meistens der IV angeschrieben und angefragt, ob das Fahrzeug aus der Masse freigegeben wird, damit dieser Vertrag aus dem pfändungsfreien Einkommen bedient werden kann.

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paps

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #5 am: 27. August 2008, 23:05:12 »

Aber!
Das Auto dient doch nur als Sicherheit.
Mit Eröffnung werden nicht fällige Forderungen fällig gestellt (Restkredit).
Nun  muß der Gläubiger entscheiden, ob er die Sicherungsrechte zieht oder die Regulierung dem IV/TH überlässt.

Eine Weiterbedienung der materiellen Schuld (Kredit) ist sträflich.

@ Miss
Was du meinst würde vielleicht auf Leasing anwendbar sein.

« Letzte Änderung: 27. August 2008, 23:08:07 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Maria1969

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #6 am: 28. August 2008, 14:08:28 »

Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure aufschlussreichen Antworten u. sorry, dass ich so ungedulig war. Schließlich dauert es bei der Schuldnerberatung noch viel länger :cheesy:!

Also, weder die Wohnung noch das Haus sind Schrottimmobilien. Für die Wohnung bekomme ich natürlich Miete, so dass ich ca. 100,- € jeden Monat für die Finanzierung noch zusetzen muß. Und auch das Haus ist finanziert, allerdings steckt da schon ein Teil Eigenkapital drin u. ich habe sehr viel daran gemacht. Hier könnte ich als Preis durchaus die noch offene Kreditsumme erzielen. Aber kurzfristige Verkäufe sind so gut wie unmöglich.

Bisher habe ich alles bedient, bis auf eine Handwerkerrechnung über ca. 680,00 € u. die letzte Kreditrate fürs Haus. Allerdings habe ich mir gedacht, ich stelle ab September die Zahlung sämtlicher Kredite ein, da ich im Oktober mit der außergerichtlichen Einigung starten will. Neben der Immobilienfinanzierung sind das die Raten für das Auto u. einen Kleinkredit, den ich für eine geplante Hochzeit aufgenommen habe. Leider kam dann alles anders u. das Geld war pfutsch.

Das ich aus dem Haus ausziehe hat mehrere Gründe. Erstens sind die Nebenkosten sehr hoch, weil hier das Dach nicht gedämmt ist. Das wäre mein nächstens Projekt gewesen, wenn alles nach Plan gelaufen wäre. Aber nach der Trennung muss u. will ich das erste Jahr bei meinem Kind bleiben. Eigendlich sollte das der Vater machen, der kein Einkommen hat. Der hat mich aber leider in vielen Dingen total belogen . Und alleine schaffe ich es nicht mehr, alle Arbeiten am Haus zu erledigen, da ich jetzt das Kind habe u. auch durch die Schwangerschaft eine Herzschwäche aufgetreten ist. Somit muss ich mich gesundheitlich zur Zeit sehr schonen u. es ist nicht klar, ob sich das bessert.
Wenn sie mir das Auto wegnehmen, ist es besser, wenn ich in einer Stadt wohne, wo alles zentral beieinander liegt. Hier auf dem Lande ist es ohne Auto total schwierig. Dann muss ich den Krippenplatz ein 1/2 Jahr vorher beantragen. Auch deswegen ziehe ich um, da ich ja irgendwann sowieso aus dem Haus raus müsste. Ja, und dann gibt es im OG ein Schimmelproblem durch die fehlenden Dämmung, das ich z.Zt. einfach nicht beheben kann (s.o.). Mir fehlt durch das geringere Elterngeld ja auch die finanzielle Möglichkeit.

Deswegen habe ich mich für einen schnellen Umzug noch vor dem Winter entschieden. Dann habe ich nur noch den Haushalt u. das Kind zu bewältigen. Denn wenn ich nächstes Jahr im Mai wieder voll arbeite, reicht mir das als Pensum. Ich will ja meinem Kind gerecht werden u. auch noch leben.

Übrigens habe ich ca. 175.000,00 € Schulden. Und ich habe nicht so schnell wieder vor, etwas zu finanzieren. Aber trotzdem interessiert es mich, ob man es irgendwann mal wieder könnte. Das Elterngeld beträgt 1114,95 €. Dazu bekomme ich 154 € Kindergeld u. 125 € Unterhaltsvorschuss, d.h. zur Zeit wäre ich eh nicht pfändbar. Wenn ich wieder arbeite bekomme ich ca. 1800 € netto plus Unterhalt + Kindergeld. Dann wären 222,05 € pfändbar, weil ich ein Kind habe. Allerdings hier wieder die Frage:    Werden die Mieteinnahmen für die Wohnung von 390 € als Einnahmen mitgezählt? Und was ist mit den Nebenkosten von 105 €? Werden die mit dem Hausgeld (NK+Verwalterkosten) von 164 € verrechnet, was ich jeden Monat bezahlen muss?

Ich hatte bei der Schuldnerberatung das Gefühl, dass meine Situation für die Beraterin etwas zu kompliziert ist u. sie auch nicht alles weiss. Wäre schön wenn ich ihr da ein bischen auf die Sprünge helfen kann :wink:!

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MissTraut

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #7 am: 28. August 2008, 17:51:13 »

Hallo @paps:
Nö ich meine nicht Leasing, da hat der IV nicht wirklich viel zu melden wegen Volleigentum. Da schreibe ich ihn nett an wegen Wahlrecht und wenn keine Reak kann erfolgt meistens auch die Kündigung des Vertrages.

Ich meinte schon die finanzierten Fahrzeuge. Solange der Vertrag in der Vergangenheit gut bedient wurde und bei Insoeröffnung keinerlei Rückstände aufweist, wird IV angeschrieben mit vorl. Ford.Anmeldung und gleichzeitig aber auch mit den Hinweis, dass seitens der Autobank keinerlei Bedenken gegen eine Fortführung bestehen, sofern er ebenfalls sein Einverständnis erklärt und das Fahrzeug aus der Masse herausnimmt. Wenn dem nicht so ist, dann eben das volle Programm wie Kündigung und Begutachtung, Verwertung etc. Mag sein, dass es andere Autobanken anders handhaben, bei meinem Brötchengeber wird wir vorstehend gearbeitet  :wink:

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #8 am: 29. August 2008, 10:41:50 »

Hallo,

@ThoFa: Da muss ich doch mal kurz widersprechen.....

na,na jetzt mal nicht übermütig werden.  :wink:

Du liegst da falsch. Mit Eröffnung der Insolvenz werden nicht fällige Verbindlichkeiten fällig, so z.B. ein Kredit.  Ein Insolvenzverwalter  kann nicht einfach mal einen Insolvenzgläubiger bevorzugen.
Wenn er den absonderunsgberechtigten Gegenstand (hier ein  Auto) aus der Masse freigibt, dann gilt das nicht für den dazugehörigen Kreditvertrag. Wenn Kreditgeber und Kreditnehmer dann einen neuen Vertrag vereinbaren, ist dies natürlich etwas anderes.

MfG

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #9 am: 29. August 2008, 10:47:18 »

Hallo,

Mieteinnahmen in der Insolvenz gehen komplett in die Insolvenzmasse. Gibt der IV die Immobilie aus der Masse frei, gehen die Einahmen wieder an Sie. Die Bank hat dann aber die Möglichkeite der Zwangsverwaltung und könnte dann ihrerseits die Mieten vereinnahmen.
Für alles gilt, wer die Miete kassiert zahlt auch die Kosten.

MfG

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #10 am: 30. August 2008, 11:37:40 »

Hallo

@ThoFa: Mit einem kleinen Schmunzeln im Gesicht muss ich nun doch noch folgendes schreiben: Natürlich kann/darf der IV nicht einen Gläubiger bevorzugen (z.B. Autobank), macht er ja auch nicht, sondern gibt das Fahrzeug frei und die Raten können aus dem pfändungsfreien Einkommen bedient werden.

Ich mag es gerne lesen, wenn meine Worte (die durchaus auch mal den leichten Hang zur Verwirrung haben) so klar und deutlich von Dir wieder gerade gerückt werden  :wink: und das ist nicht sarkastisch gemeint

LG
MissTraut, die sich nun ein wenig übermütig dem sonnenreichen Wochenende widmet  :juchu:
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Maria1969

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Re: Fragen über Fragen....
« Antwort #11 am: 31. August 2008, 14:07:19 »

Erst mal vielen Dank. Ihr habt mir schon viel geholfen!!!!

Und nun habe ich noch eine Verständnisfrage an ThoFa: Wenn die Miete dann an mich geht, wird sie als Einnahme gesehen, oder? Dann erhöht sich doch auch der Pfändungsbetrag, richtig?

Außerdem würde es mich allgemein mal interessieren, was passiert, wenn Fehler bei der Eröffnung des IV gemacht werden, die durch die falsche Beratung der Schuldnerberatung o. des Anwaltes entstehen. Wird das dann dem Klienten zum Verhängnis?

Wenn ich hier nämlich so einige Beiträge lese, dann sind die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen oft nicht wirklich kompetent. Sollte man sich besser an einen Anwalt wenden u. ist das dann teurer?

LG Maria
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