Guten Tag,
ich möchte den Job wechseln und in ein anderes Bundesland ziehen.
Einen neuen Job zu kriegen, ist ansich nicht problematisch, wenngleich ich damit rechnen muss, nach der Probezeit entlassen zu werden, weil der Treuhänder den neuen Arbeitgeber informiert. Dann greift aber ALG I und ergänzend ALG II. Die Arbeitslosigkeit hat ja dann der Treuhänder "verursacht" bzw. billigend in Kauf genommen, da er sich nicht drauf eingelassen hat, dass ich pfändbare Betr´äge, wenn sie jemals anfallen sollten, selbst abführe.
Das eigentliche Problem, ist also die Findung einer neuen Wohnung. Ich bekomme nur Absagen wegen des Insolvenzverfahrens (läuft seit über 2,5 Jahren, immernoch keine WVP). Mietschulden habe ich keine. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung liegt vor, interessiert aber niemanden. Da ich weder Familie noch Freunde habe, kann ich auch keinen Bürgen stellen.
Soweit also die Situation.
Ich muss dem Treuhänder und dem Gericht ja einen Umzug/eine Adressänderung melden.
Da ich keine Wohnung bekomme, aber der neue Job ca. 600 km von der Heimatstadt entfernt liegt und ich diesen natürlich antreten möchte, bleibt mir nur die Möglichkeit erstmal in einem Hotel/Hostel unterzukommen.
Nun meine Fragen:
1. Darf ein Hotel/Hostel Meldeanschrift sein und wird sie vom Treuhänder und dem Gericht akzeptiert? Oder muss ich da mit Problemen rechnen? Wenn niemand mir eine Wohnung vermietet, bleibt keine Wahl.
2. Angenommen, ich warte mit dem Jobwechsel und dem Umzug bis zur WVP.
Informiert der Treuhänder den Vermieter trotzdem?
Ich bin an einen sehr strengen Treuhänder geraten, der bei Verfahrenseröffnung sogar meine Lastschriften für Miete, Telefon und Versicherungen zurückgeholt hat, was mittlerweile wohl per Gerichtsurteil verboten ist. Greifbar ist er für mich nicht, da er Anwalt in einer sehr grossen Kanzlei mit vielen Mitarbeitern ist. Habe noch nie mit ihm gesprochen.
DANKE!