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Autor Thema: Für Arbeit umziehen?  (Gelesen 1459 mal)

Lutz1

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  • Beiträge: 79
Für Arbeit umziehen?
« am: 31. August 2010, 19:23:17 »

Hallo zusammen!
Lang ist's her, dass ich hier war, es ist auch nichts gewesen. Doch so langsam kommt wieder Bewegung in unsere Insolvenz. Unser TH hat uns angeschrieben, dass wir zum Ende d.J. aus der Eröffnungsphase raus sind.
 Was heißt dass konkret für uns? Haben wir dann mehr Spielraum im Bezug auf den Verdienst oder bleibt alles wie beim Alten?
Ich bin ja nun Gott sei Dank seit einiger Zeit wieder am arbeiten. Eine Vertragsverlängerung hat man mir auch in Aussicht gestellt. Nun ist es so, dass ich immer noch auf der Suche nach einer Besseren bezahlten Stelle bin.
(€ 7,50 als Gabelstaplerfahrer im Hochregal sind nicht gerade der Hit). Nun habe ich eine Stellenausschreibung gelesen, Job-Börse v. Arbeitsamt, wo ein Unternehmen in Österreich Hochregalfahrer benötigt. Arbeitsvertrag nach Österreichischen Richtlinien, es wird wohl auch beim Umzug nach Wohnung ect. geholfen und mitgesucht.
Lohnt sich soetwas auch in der Insolvenz, oder könnte dass ein Reinfall werden. Muß ich denn Angaben zur Inso. machen, evtl. auch nach der Eröffnungsphase?

Hier einmal ein Ausschnitt der Ausschreibung:

Hilfestellung bei Unterkunftssuche · volle soziale Absicherung · unbefristetes Dienstverhältnis · österreichischer Dienstvertrag
Entlohnung bis zu 2.000,00 Euro Netto bei 40 Stunden Woche, Bonuszahlungen, Unbefristetes Arbeitsverhältnis


Ich würde mich riesig über Infos und Antworten freuen, da, wenn mal ein Umzug in dieser Größenordnung (Entfernung) ansteht, will dass wohl geplant und durchdacht sein. Probleme mit der Heimatverlassung haben wir definitiv nicht und würden auch irgendwo Neu anfangen.

LG Lutz1
« Letzte Änderung: 31. August 2010, 19:26:54 von Lutz1 »
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