Mahlzeit..
Ich befinde mich seit letztem Jahr gemeinsam mit meiner Frau in der Privatinsolvenz. Verfahren wurde Anfang Juni 2012 eröffnet. Beim Erstgespräch mit unserem gestellten Treuhänder erzählte dieser uns, das die Genossenschaftsanteile für unsere gemietete Genossenschaftswohnung nicht mit in die Insolvenzmasse fallen, da die Anteile noch nicht abgezahlt sind (zahlen diese in Raten, Hälfte ungefähr schon eingezahlt). Mitglied in der Genossenschaft war zu diesem Zeitpunkt ich, auch stand ich allein im Mietvertrag.
Mitte Juli letzten Jahres kam dann ein Schreiben vom Treuhänder, dieser hatte die Mitteilung erhalten das ich Mitglied in der Wohnungsgenossenschaft sei. Er schlage vor, das ich den bisher eingezahlten Anteil an den Treuhänder überweise, sollte ich damit nicht einverstanden seien, werde er den Geschäftsanteil der Genossenschaft kündigen.(Zu erwähnen sei auch, das sämtliche Anteilsraten, die bishin eingezahlt worden sind, von meiner Frau bezahlt wurden).
Ich teilte dem Treuhänder mit, das dies nicht möglich sei, da mir als ALG2 Empfänger nicht die finanziellen Mittel zu Verfügung stehen und mir im Erstgespräch auch gesagt wurde, das diese Anteile nicht mit in die Insolvenzmasse fallen, da wie o.g. noch nicht abgezahlt.
Ende November letzten Jahres habe ich die Anteile auf meine Frau übertragen, da ich mir eine eigene Wohnung gesucht habe, dies aber nur möglich ist, wenn ich bei der Genossenschaft als Mieter austeige.
Im März 2013 kam dann wieder ein Schreiben vom Treuhänder. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, das
ich bei Verfahrenseröffnung Inhaber der Anteile war und es auch nichts ändert, wer die Anteile eingezahlt hat. Die Übertragung der Anteile an meine Frau erfolgte während des eröffneten Verfahrens. Der Treuhänder bittet nun um Überweisung der bis zum März 2013 eingezahlten Anteile.
Nach einem kurzem telefonat mit dem Treuhänder teilte ich diesen nun abermals mit, das mir/uns im Erstgespräch etwas anderes bzgl der Anteile erzählt wurde. Auch sei es belegbar, das nmeine frau die Anteile eingezahlt hat. Desweiteren ist es mir nicht möglich, den Betrag zu zahlen auf grund meiner finanziellen Verhältnisse.
Das Antwortschreiben kam nun direkt vom Amtsgericht, welches für das Verfahren zuständig ist. Ich wurde darauf hingewiesen das die Gläubiger die Möglichkeit haben, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, wenn Vermögen dem Gläubigerzugriff entzogen wurde. Dies könnte bei mir der fall sein, da ich nach verfahrenseröffnung über Vermögen (Anteile) verfügt habe, diese aber nicht der Masse zugeflossen sind. Ich werde nun letzmalig aufgefordert, die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Anteile zu zahlen. Nach fruchlosem Ablauf werde der Rechspfleger des AG einen Schlusstermin für das vereibfachte Insoverfahren bestimmen.
Im ersten Schreiben des Treuhänders bezüglich der Anteile im letzten Jahr war noch von einer anderen Summe die Rede. Meine Frau hat ja nun wietrehin monatliche Raten für die Anteile gezahlt, somit ist auch der Genossenschaftsanteil gestiegen. Welche Summe zählt denn nun, die aus dem ersten Schreiben aus dem Jahr 2012 oder den Betrag der nun mittlerweile im April 2013 erreicht wurde? Ich bin auch der meinung das ich absolut falsch beraten wurde bezüglich der Anteile. Ich habe mich fest drauf verlassen, was der Treuhänder im Erstgespräch sagte, da dies meine bis dato größte Sorge war.
Ich beziehe ALG2, nicht mal eine Ratenzahlung ist mir möglich. Jeden Cent dreh ich dreimal um. Und leien möcht ich mir auch nix. Sinn und Zweck ist es irgendwann aml schuldenfrei zu sein und nicht neue Schulden anzuhäufen.
Hat einer nen Rat oder Tipp für mich??
MFG Matze