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Autor Thema: Gepfändete Beträge in der Einkommensteuer angeben?  (Gelesen 1928 mal)

B-Thom

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Gepfändete Beträge in der Einkommensteuer angeben?
« am: 01. Juli 2012, 22:13:38 »

Hallo,

ich habe die Suchfunktion genutzt, leider nichts gefunden, was meine Frage beantworten könnte.

Ich bin in der Regelinsolvenz, und meine selbstständige Tätigkeit wurde vom IV freigegeben. Das heißt, wir haben uns darauf verständigt, ich mache auch die Steuererklärungen ab diesem Zeitpunkt (d.h. konkrekt für 2011 (ja, ich bin spät dran)).

Meine Frage: Ich habe in 2011 jeden Monat den pfändbaren Betrag aus meinen Einkünften auf das Anderkonto des IV überwiesen, bis auf einen Anteil, den ich für die Einkommensteuer zurücklegen darf. Wie gebe ich diesen Gesamtbetrag der gepfändeten Einkünfte in der Einkommensteuererklärung an? Er steht mir ja als Gewinn nicht mehr zur Verfügung. Gibt es da z.B. auf Anlage G ein bestimmtes Feld, wo ich den Betrag als Ausgaben, Sonderaufwendungen ö.ä. angeben kann?
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ThoFa

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Re: Gepfändete Beträge in der Einkommensteuer angeben?
« Antwort #1 am: 01. Juli 2012, 23:32:50 »

Hallo,


Meine Frage: Ich habe in 2011 jeden Monat den pfändbaren Betrag aus meinen Einkünften auf das Anderkonto des IV überwiesen, bis auf einen Anteil, den ich für die Einkommensteuer zurücklegen darf.

diese Berechnung erklären Sie bitte mal genauer. Das riecht ja quasi nach meinem Lieblingsthema. :whistle:

MfG

ThoFa
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B-Thom

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Re: Gepfändete Beträge in der Einkommensteuer angeben?
« Antwort #2 am: 02. Juli 2012, 01:04:59 »

Gerne. Ich war zu Beginn der Insolvenz hauptberuflich angestellt tätig und hatte nebengewerblich einen Verlag. Dadurch bin ich automatisch in die Regelinsolvenz gekommen. Der IV hat mir vorgeschlagen, dass ich meine selbstständige Tätigkeit eigenverantwortlich weiterführe, dafür aber auch die Steuerpflichten übernehme. Dafür habe ich von den Bruttoeinnahmen neben alle laufenden Kosten auch einen Prozentsatz für die Einkommensteuer zurückbehalten. Umsatzsteuer ist ja ohnehin ein laufender Posten. Der dann noch übrig gebliebene Rest wurde entsprechend der Tabelle gepfändet bzw. von mir auf das Anderkonto überwiesen.

Die Frage, ob diese schriftliche Vereinbarung in dieser Form haltbar ist, wäre noch einmal eine ganz andere Frage. Oder ob der IV nicht grundsätzlich zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet ist.

Wenn diese Vereinbarung so aber möglich ist, würde ich gerne wissen, wie, wo und inwieweit ich beim Finanzamt den gepfändeten bzw. überwiesenen Betrag in der Einkommensteuer angeben kann.
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B-Thom

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Re: Gepfändete Beträge in der Einkommensteuer angeben?
« Antwort #3 am: 02. Juli 2012, 10:09:53 »

Ein paar Punkte habe ich nach langer Recherche im Internet noch gefunden, vielleicht helfen sie auch anderen.

* Gepfändetes Einkommen ist nicht steuerbefreit. Man kann es also nicht abziehen oder als Verlust geltend machen. Die Einkommensteuer wird also anhand des gesamten Einkommens errechnet.

* Man kann beim Finanzamt einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 (AO) oder einen Zahlungserlass nach § 227 (AO) stellen.

Ich habe jetzt nur nicht herausgefunden, wie man den Antrag stellt und wann am besten. Bereichts mit Abgabe der Steuererklärung oder erst wenn man den Steuerbescheid erhält? Ich möchte da keine Fristen verpassen.
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ThoFa

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Re: Gepfändete Beträge in der Einkommensteuer angeben?
« Antwort #4 am: 02. Juli 2012, 12:01:54 »

Hallo,

dann zunächmal folgendes:

Sie geben dem Insolvenzverwalter vermutlich zuviel. Bei freigegebener Selbständigkeit müssen Sie an den IV soviel abgeben, als
seien Sie angestellt tätig. Das berechnet man nicht am normalen Einkommen. Sie sollten sich diesbezüglich unbedingt beraten lassen.

Steuer:

Sie geben immer den kompletten Betrag als Einnahme an. Die Pfändung schmälert nicht Ihren Gewinn.

MfG

ThoFa
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