Hallo Gleichgesinnte,
mein Privatinsolvenzverfahren ist nun seit August 2010 durch

. Im selben Atemzug wurde der Antrag meines Mannes auf Regelinsolvenz eingereicht.
Das Gericht / die Richterin will nun unbedingt einen gerichtlichen Vergleich durchsetzen.
Problem hierbei ist, dass wir in dieser Zeit eine neue Forderung ( 1000€ ) erhalten haben, die zwar derzeit bei Gericht eingereicht werden könnte und dann in das Verfahren einfließen würde, aber unsere Anwältin hat uns geraten, den neuen Sachverhalt zurückzuhalten. Dabei bekomme ich Bauchschmerzen

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Wir haben unserem alten leben ade´ gesagt und ein neues Leben mit neuen Jobs begonnen. Der Verdienst hat sich aber nun etwas nach unten korrigiert, einfach weil wir nicht mehr unser Leben der Arbeit widmen wollen und noch ein bischen was vom Leben haben möchten. Wir haben vorher 250 Stunden im Monat gearbeitet um alles leisten zu können, aber ich hoffe und denke, dass hier alle nachvollziehen können, wie sehr man selbst dabei auf der Strecke bleibt.
Mit einer Insolvenz ist man irgendwie auch auf der sicheren Seite, selbst wenn das Gehalt mal etwas geringer ausfällt, bleibt man noch immer laut Pfändungstabelle in einem selbstwerterhaltenden Rahmen.
Diese Fragen entstehen mir dabei:
1. Sollten wir die neu aufgekommene Forderung bei Gericht nicht melden, könnte es bei einer tatsächlich eintretenden Eröffnung des Verfahrens zu Schwierigkeiten kommen? Schließlich ist man zur Meldung verpflichtet.
2. Welchen Vorteil hätten wir bei einem gerichtlichen Schuldnerbereinigungsverfahren?
Sollte es doch zu einem gerichtlichen Vergleich kommen, müssen wir zu der monatlichen Rate diese Forderung noch zusätzlich aufbringen. Und das macht mir Angst.
Mein Mann verdient Netto derzeit ca. 1627 € (vorher hatten wir jeder ca. 1900 €).
Wir haben eine monatliche Rate von 500 € angeboten, das war aber noch, als wir den höheren Verdienst hatten. Laut Pfändungstabelle würden meinem Mann ca. 444 € gepfändet. Bleiben also noch ca. 1183 € für jeden von uns, weil wir gleiche Gehälter haben.
Laut Aussage meiner Verwalterin würde mein Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls an Sie verwiesen werden, das ist wohl bei Ehepaaren sehr häufig der Fall. Meine Gerichtskosten will sie aus den Pfändungsbeiträgen heraus begleichen, das würde dann bei meinem Mann ebenfalls der Fall sein. Da macht es doch mehr Sinn, die Regelinsolvenz anzustreben, oder?
Danke für Eure wie immer klasse Hilfe

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Grüße,
Faxi