Der Sachverhalt ist sehr verwirrend und mit Verlaub gesagt, wohl unvollständig dargestellt. Soweit ich das richtig verstehe, ist Ihr Mann als auch dessen "Ex" Kreditnehmerin und die Eltern der "Ex" Bürgen. Nach der Trennung ist vereinbart worden, dass er Mann die Raten weiter zahlt. Dies konnte er nicht, weswegen sich die Bank nunmehr wieder an die Ex wenden würde. Da Sie ausführen, dass die Bank nunmehr die Eltern aus der Bürgschaft heraus in Anspruch nehmen gehe ich davon aus, dass auch die Ex nicht zahlungsfähig war.
Bis hierhin gibt es aber noch immer die Grundkonstellation, dass sowohl ihr Mann als auch dessen Ex weiter die vollhaftenden Darlehensnehmer sind.
Die Eltern der Ex, so verstehe ich es zumindest, bieten nunmehr an, den Kredit zu übernehmen (wohl um die Immobilie zu retten). Hier stellt sich die Frage, welche Vereinbarungen sind jetzt diesbezüglich mit der Bank getroffen worden? Ist ihr Mann aus der Mithaft entlassen worden? Wenn dem so wäre, bräuchte er ja auch keine Zahlungen an die Eltern der Ex leisten. Ich gehe also davon aus, dass hier nur eine interne Absprache getroffen wurde zwischen ihrem Mann und den Eltern der Ex wonach diese die Raten zahlen und ihr Mann, wenn auch in kleineren Raten, diese Zahlungen an die Eltern der Ex leistet. Man bedenke hier, dass sich noch immer nichts an der Tatsache geändert hat, dass der Ehemann als auch dessen Ex weiter Kreditnehmer wären. Was intern zwischen dem Ehemann und den Eltern der Ex für eine Vereinbarung getroffen worden ist, kommt einem Darlehen der Eltern gleich. Die Eltern sind demzufolge auch Gläubiger ihres Mannes. Wohl gemerkt, soweit ich das alles richtig verstanden habe. Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens dürfte Ihr Mann keine Zahlungen an Gläubiger mehr leisten. Die Eltern könnten, soweit es tatsächlich eine entsprechende Zahlungsvereinbarung ("Darlehen") gibt, ihre Foderungen nur zur Insolvenztabelle anmelden.