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Autor Thema: Pfändbares Einkommen  (Gelesen 3119 mal)

Anton43

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Pfändbares Einkommen
« am: 18. März 2007, 17:33:12 »

Hallo!Darf eigentlich der Zuschlag für Nachtarbeit gepfändet werden oder gehört der zu den nicht pfändbaren Einkommen.Ich soll meinen TH das Geld selbst überweisen und bin mir da jetzt nicht sicher. Mfg Mario[addsig]
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paps

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Pfändbares Einkommen
« Antwort #1 am: 18. März 2007, 19:29:50 »

Da es sich bei der Nachtzulage um Erschwerniszulagen handeln sollte, sind diese unpfändbar.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Anton43

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Pfändbares Einkommen
« Antwort #2 am: 18. März 2007, 19:51:16 »

Hallo Paps! Vielen dank für die Beantwortung,hat mir sehr geholfen. MfG Mario :dance: [addsig]
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ThoFa

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Pfändbares Einkommen
« Antwort #3 am: 26. März 2007, 16:28:18 »

Hallo,

da muss ich Paps leider widersprechen. Nachtzuschläge sind voll pfändbar und fallen nicht unter die Erschwerniszulage, gleiches gilt übrigens auch für Sonn- und Feiertagarbeit.

MfG

ThoFa

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