Wird die komplette Buchhaltung benötigt (alle Einzelbelege) oder reichen
Summen und Saldenlisten und Bilanz aus?
Worauf genau wird geachtet und was kann das (Gutachten) für Folgen haben?
Also es wird ein Insolvenzverwalter als Gutachter bestellt um die Frage zu beantworten, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Verfahrenskosten aus der verfügbaren Masse bezahlt werden können. Dazu muss er sich einen Überblick verschaffen. Meist wird der Gutachter dann später auch als IV bestellt weil er sich mit dem Fall schon ausgiebig befaßt hat.
In der Regel will der Gutachter die Kontoauszüge der letzten 6 oder zum Teil auch 12 Monate haben und natürlich die Buchhaltungsunterlagen. Sofern die vom Steuerberater erstellt wurden, reichen ihm sicherlich eine aktuelle BWA, aktuelle Saldenliste und die letzte Bilanz.
Normalerweise findet auch eine "Vernehmung" des Schuldners statt, wie es zu den Schulden gekommen ist. Der Schuldner ist zu vollständigen Auskünften verpflichtet, auch wenn er sich dadurch selbst straftrechtlich belasten könnte, er kann sich aber auf ein strafrechtliches Verwertungsverbot berufen.
Auch wird der Gutachter den Schuldner zu seinem beruflichen Werdegang befragen, was er so verdient hat in der Vergangenheit usw. Sofern man sich eine selbständige Tätigkeit freigeben lassen möchte, sollte man hier nicht zu hohe Beträge nennen. Könnte sich später dann daran erinnern und einen mitunter höheren Abführungsbetrag zu Grunde legen. Da es bei mir wirklich längere Zeit her war, habe ich meist gesagt, ich glaube es waren so und so viel, kann mich aber nicht mehr genau erinnern.
Achja und Du mußt noch so einen Wisch unterschreiben, wo Du Steuerberater, Anwalt und was weiß ich wen von der Schweigepflicht im Rahmen der Insolvenz entbindest.
