Hallo,
da die Antworten (welche?) von Insolvenzverwaltern leider aus "Zeitgründen" immer sehr spärlich ausfallen, erhoffe ich mir hier eine kurze Antwort.
Mein Mann (selbständig, seit 2011 in Insolvenz) und ich sind beide hälftige Miteigentümer eines Hauses. Ich selbst kann und möchte die Grundschulden für unser Haus selbst bezahlen, mache dies auch bereits seit 2011 immer pünktlich allein.. Irgendwann jedoch will man auch mal wissen, ob wir unser Haus behalten können oder nicht. Zur Sache: Es sind 3 Gläubiger im Grundbuch eingetragen, an erster Stelle eine Bank, die das Haus finanziert hat und an zweiter Stelle die Investitionsbank. Den dritten Gläubiger bediene ich allerdings nicht, da diese Grundschuld in HÖhe von 25.000,00 € als Absicherung für den Kredit meines Mannes für die Selbständigkeit vor 12 Jahren dienen sollte. Auf diese Schuld haben wir (damals waren es noch 110.000,00 DM) mittlerweile einen Betrag von ca. 55.000,00 € abgezahlt. Wir mussten damals einen VErgleich abschließen, wonach wir monatlich ca. 400,00 € gezahlt haben. Durch die Zinsen ist jetzt leider anscheinend genau ein BEtrag um die 25.000,00 Euro über. Ich habe mich wegen Sittenwidrigkeit der Bürgschaft(ich hatte damals ein 1-jähriges und ein 3-jähriges Kind) beim Anwalt erkundigt und habe auch das GEfühl, die Bank traut sich nicht mehr richtig an mich ran, da ich in mehreren GEsprächen jetzt klar gemacht habe, dass ich nicht bereit bin, dass ich jetzt die 25.000,00€ alleine tragen werde (ich bin damals gleich trotz der Kinder arbeiten gegangen um meinen Mann unterstützen zu können, hatte mit meinen 500,00 € also quasi nichts von meinem Gehalt) Hätten wir damals gleich die Insolvenz gemacht, wäre für die Bank gar nichts rüber gekommen. Deswegen bin ich wirklich sehr enttäuscht, dass uns jetzt nicht entgegengekommen wird, da wir schon freiwillig so viel bezahlt haben. Die Grundschuld ist nicht auf dem Miteigentumsanteil meines Mannes eingetragen worden, sondern aufs ganze Grundbuch. Der Insoverwalter will das Grundstück entweder aus der Masse freigeben oder mit mir evtl. eine erkaufte Freigabe machen (leider hat das nur die Anwaltsgehilfin gesagt) und wir sollen ein Gutachten erstellen lassen. Muss ich in dem Fall etwa selbst für einen Gutachter sorgen, bzw. muss der staatlich anerkannt sein und die Kosten soll anscheinend ich jetzt tragen. Ist das nicht Sache des InsoVerwalters, denn der muss doch irgendwann mal eine Entscheidung treffen, wie er mit dem Haus verfahren will? Ich will doch keine 800,00 € Gutachterkosten zahlen und Bank 3 lacht sich ins Fäustchen und freut sich, dass sie das nicht zahlen müssen und versuchen nach der Freigabe das Haus zu versteigern. Können die das überhaupt, da sie ja immer damit rechnen müssen, dass ich dann mit meiner Sittenwidrigkeit dazwischen funke? Leider lässt Bank 3 überhaupt nicht mit sich reden, ich würde je evtl. einen Einmalbetrag leisten Zug um Zug für die Löschungsbewilligung. Machen sie aber nicht, ich soll am besten jetzt monatlich 75,00 € zahlen, d. h. ich werde ja niemals fertig und wir stehen eigentlich fast wieder genau da, wo wir vorher waren, nur eben, dass dann ich die Schulden habe. Irgendwie eine Art verschobene Gläubigerbevorzugung, weil letztendlich ich dann ja wieder Geld von meinem Mann annehmen müsste, um leben zu können. Wenn die Sittenwidrigkeit anerkannt wird, würde eine Zwangsversteigerung eigentlich für Bank 3 ziemlich teuer werden, evtl. würde für sie nicht viel oder gar nichts rauskommen. Wie soll ich mich am besten verhalten? Doch monatlich die 75,00 € zahlen, obwohl wir schon 12 Jahre immer unter der Pfändungsfreigrenze gelebt haben, oder das Pokerspiel weiterführen? Allerdings sind die 75,00 € für mich auch nicht einfach aufzubringen, da ich ja auch die Hausraten und alles andere zahlen muss und nur 3/4 arbeite. Meine wichtigste Frage war jetzt jedoch erstmal, wer für die Gutachterkosten aufkommen muss. Ich finde es eigentlich schade, dass jetzt nur wieder evtl. Bank 3 Geld bekommt, weil die immer wieder mit der Versteigerung drohen und die anderen kleinen Gläubiger meines Mannes wahrscheinlich nie etwas zu sehen bekommen werden. Auch können doch nicht immer die Ehefrauen, die wirklich selbst nie Schulden gemacht haben, in die Inso getrieben werden,obwohl die Banken heutzutage doch eigentlich um die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wissen.
Danke erstmal im Voraus.