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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz  (Gelesen 4264 mal)

anazar

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HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« am: 13. Januar 2009, 22:46:38 »

Hallo,

ich hab ein riesiges Problem und brauche schnelle Hilfe, da die Gewerbeunterlassung schon übermorgen ansteht.

Also mein Fall:

Ich bin selbstständige Kosmetikerin, und habe leider hier udn dort Schuelden gemacht . Der größte Teil liegt natürlich beim Finanzamt.

Ich hab nun Insolvenz angemeldet, und das Verfahren ist nun genehmigt worden und läuft sozusagen shcon.

Vor der Insolvenz hatte meine Ehemann eine "ratenazhlung" mit dem Finanzamt ausgemacht, die er nur zwei Monate bezahlt hat, aber danach leider nciht mehr.

Danach wurde mir schließlich ein Anwalt geschickt, welcher die Insolvenz angebooten hatte (sehr nette udn kompentente Anwaltskanzlei). Diser wurde vom Finanzamt geschickt.

Alles wunderbar.
Heute habe ich baer leider erfahren, dasss nach Paragraph 35 der GewO eien Unterlassungsverfügung meines Gewerbes (Kosmetikstudios) zum 15.1.09 vorliegt. Mein Mann hat dies leider verschwiegen.

Ich weiß cnith was ich tun soll.
Ich habe gedacht, da ich nun in Insolvenz bin, kann sowas nicht mehr eintreten.

Könnt ihr mir bitte helfen.
Ich habe die Anwäle heute nciht erriec hen können, udamit diese es vvielleicht klären können, das geht aber ersst morgen um 9 uhr in der früh. Ich bitte euch desahlb um Hilfe, da ich wirklcih nur ncoh 24 Stunden habe bis zur Unterlassugn. Bitte hilft mir ich brauche hilfe und bin verzweifelt.

Ich danke euch allen im VOraus...danke
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Feuerwald

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Re: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« Antwort #1 am: 13. Januar 2009, 23:40:33 »

"Danach wurde mir schließlich ein Anwalt geschickt, welcher die Insolvenz angebooten hatte (sehr nette udn kompentente Anwaltskanzlei). Diser wurde vom Finanzamt geschickt."

??? wer hat Ihnen einen Anwalt geschickt? Das Finanzamt? Sicher nicht.


"Ich hab nun Insolvenz angemeldet, und das Verfahren ist nun genehmigt worden und läuft sozusagen shcon."

??? Haben Sie nach dem Insolvenzantrag des FA einen Eigenatrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt?




 § 12 GewO

InsolvenzverfahrenVorschriften, welche die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, ermöglichen, finden während eines Insolvenzverfahrens, während der Zeit, in der Sicherungsmaßnahmen nach § 21 der Insolvenzordnung angeordnet sind, und während der Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans (§ 260 der Insolvenzordnung) keine Anwendung in bezug auf das Gewerbe, das zur Zeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeübt wurde.
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anazar

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Re: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« Antwort #2 am: 14. Januar 2009, 06:45:43 »

Retschuldberfreiung wurde selbstverständlich auch beantragt, die Verharenskosten wurden mir Gott sei dak gestundet.

Nach § 12 der InvO: Heißt das die gewerbeunterlassung hat keine Beduetung, da sie in dem Zeitraum ausgesproen wurde, in der ich das Insolvenzverfahren eröffnet habe?

Die Unterlassung wurde am 16.12.08 ausgesprocchen. Die Insolvenz läuft offiziel seit dem 30.12.08.
ABER: Ich habe mitte NOVEMBER das alle Anträge für das Insolvenzverfahren gestellt. Anfang Dezember waren alle nötigen Unterlagen an meine zständiges Amtsgericht geschickt worden. Ich habe sofort ales besorgt damit das schnell "über die Bühne geht".

Ich danke für die schnelle antowort
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Insokalle

Re: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« Antwort #3 am: 14. Januar 2009, 16:40:56 »


Hallo,

das Insolvenzverfahren wurde also am 30.12.2008 eröffnet? Somit also vor dem Datum der angeordneten Betriebseinstellung und der vorraussichtlichen Bestandskraft des Bescheides?

M.E. ist das Eöffnungsdatum maßgebend, ob die Sperrwirkung des § 12 GewO greift. Und zu welchem Zeitpunkt das Gewerbe einzustellen ist.
Wichtig ist außerdem, aus welchem Grund genau das Gewerbe untersagt wird, s. Bescheid.  § 12 GewO findet nicht in jedem Fall Anwendung, s. Wortlaut.

Vielleicht ist dies ein mögl. Weg: Der Bescheid ist anscheinend noch nicht bestandskräftig. Sie könnten Widerspruch einlegen mit dem Hinweis auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und § 12 GewO.

Außerdem scheint es IHK-Infos zu geben, die auf den Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung abstellen. Ich halte dies für fraglich. Aber ein Versuch wäre es wert. Vielleicht kann die örtliche IHK Ihnen hierzu Auskunft erteilen.

MfG
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anazar

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Re: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« Antwort #4 am: 14. Januar 2009, 17:33:16 »

Hallo,

also ich habe heute noch mal mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie lässt mein Gewerbe schließen...egal was ich gesagt habe.

Am 30.12 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet...ich weiß nun ncit, ob der Beschied noch wirksam ist, da er ja für den 16.12 datiert war, ABER erst im Januar angekommen ist. Macht das einen Unterschied? Der beschid sgat ja, dass meine gewerweb zum 15 januar 2009 geschlossen wird.

Kann ich trotz der festen Überzeugung des Regierungspräsidiums noch Einspruch erheben?

Mein Mann hat eine Ratenzahlung wegen offner Rückstände (Setuern) beim Finanzamt ausgehandelt...er ist nciht lang hinterhergekommen sodass ich Insolven angemeldet habe.. Es handelt sich um 34000 Euro.

Das Regierungspräsidium will mitr einfach nciht zuhören. Die Sachberarbeiterin hat gesagt ich könnte zu ihr kommen, aber es würde keinen Sinn machen den Beschied zu bestreiten...stimmt das?

Bitte hilft mir....ich habe schon meinen B ru de r gefrgt, ober das Gewerbe übernehmen würde, er ist aber noch am überlegen (ich glaube er wird es nicht tun).

danke für eure hilfe
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Feuerwald

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Re: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« Antwort #5 am: 14. Januar 2009, 18:50:43 »

Was Sie tun sollten, kann ich Ihnen auch nicht sagen.
Fakt ist: Eine Gewerbeuntersagung ist ein massiver Eingriff in die Grundrecht eines Bürgers und die Art und Weise, wie subalterne stattliche bedienstete Verwaltungsmenschen heutzutage zu diesem Mittel greifen (dürfen), ist ganz frei herausgesagt eine bodenlose Frechheit.

Man sollte über Untersagungsverfahren der führenden deutschen Banken und Konzerne nachsinnen, die einen Milliardenschaden angerichtet hat aus zügelloser und unverantwortlicher Profitgier heraus, den der Steuerzahler auszubaden hat. Aber nein, denen wird der Hintern geradezu mit Gold gepudert.

Gegen einen stattlichen Verwaltungsakt oder Bescheid hat man als Bürger die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Entscheiden muss man stets selbst. Man kann auch von Foren wie diesem hier nicht immer eine erschöpfende Antwort erhoffen. Manche Dinge bedürfen dem fundierten rechtlichen Beistand durch die dafür vorgesehenen Organe wie bspw. Rechtsanwälte.


 

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silberstreif

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Re: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« Antwort #6 am: 14. Januar 2009, 19:54:17 »

Liebe Anazar, man kann gegen die Gewerbeuntersagung Klage einreichen. Ich habe schon mal mitbekommen, dass so eine Klage erfolgreich war, obwohl in dem Fall auch nichtabgeführte Arbeitgeberanteile im Spiel waren.

Wäre es eigentlich sehr schwierig, als Kosmetikerin angestellt zu arbeiten?

Gruss + alles Gute silberstreif
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anazar

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Re: HILFE!!! Gewerbeuntlerssaung trotz Insolvenz
« Antwort #7 am: 15. Januar 2009, 12:32:39 »

hallo,

ja leider Gottes. Das habe ich auch shcon i Betracht bezogen gehabt, aber ich wohne in einer mttelgroßen stadt...kosmeetikerinnen werden eigtl hier nur als aushilfe eingestellt, da ich eine Familie habe , kann ich das nciht machen.

Ich gehe heute zu meine schagerin und schager. Beide kenne sich sehr gut aus und kennen viele anwälte. Ich werde euch dann berichten was sich ergeben hat (hofft für mich das e gut ist )

danke euch allen :-)
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