Hallo,
grundsätzlich sollte die Bank bereits soweit gemahnt haben, dass die Ausführung des Sicherungsrechtes angekündigt war.
Nun sollten Sie am besten mit ihrer Werkstattt/Autohändler eine genaue Besichtigung des PKW vornehmen um den Wert fest zu stellen.
Dies kann später u.U. noch von Bedeutung sein.
Jetzt diesen Betrag mit dem Restkredit vergleichen.
Den Händler fragen, ob er den PKW zu diesem Preis aufkaufen würde.
Wurde die Sicherstellung des PKW bereits angekündigt, ist es meist zu spät.
Das Sicherstellungsprotokoll, welches den Zustand des PKW beschreibt, sollte unter Zeugen aufgenommen werden. Jeder Mangel kann Bedeutung haben.
Je nach Situation kann man dem Beauftragten der Bank jetzt anbieten, dass Händler soundso den PKW zum Preis x aufkaufen würde.
Meist wird der PKW aber aufgeladen und abtransportiert.
-----Folgendes nur lesen, wenn es Interesse an einem Fall aus dem wahren Leben gibt; da etwas länger-------
Hintergrund der ganzen Sache ist folgender Fall, den ich früher an anderer Stelle schon mal beschrieben habe:
Gleiche Ausgangssituation wie hier.
Verfahren war aber bereits eröffnet und der Schuldner hatte vorab versucht PKW zu verkaufen um Kreditschuld zu schmälern.
Auf Grund dessen war der Aufkaufwert mit 11.000,- durch einen Händler festgestellt und der Zustand schriftlich fixiert.
Unmittelbar nach Eröffnung wurde unter Androhung von psychischer Gewalt (die Vertreter der Bank standen 6 Stunden vor dem Haus, PKW und wollten bis zur Herausgabe der Schlüssel verweilen)
Schuldner hat in der Zwischenzeit mit dem TH und dem Gericht telefoniert. Letztlich wurde der Sicherstellung durch den Th zugestimmt.
Angemeldet zur Tabelle wurde durch den Gläubiger dann Folgendes:
Restkredit: ca. 17.000
Zeitwert des PKW : ca. 7.000
Verbringung/Sicherstellung:ca. 1.000
notwendige Reparaturen: ca. 3.000
Aufkaufpreis durch Händler: 3.000
anzumeldende Forderung 14.000
Als nach ca. 1 Monat der PKW (man hatte nicht mal die Aufkleber beseitigt, obwohl das lt. Mängelliste den Wert geschmälert hat)für 9.500 bei Mobile.de zu finden war,
wurde die angemeldete Forderungshöhe angefochten und der fiktive Wert von 8.500 angesetzt. Restschuld ging mit 8.500 in die Tabelle.
Gläubiger hat dies nach langem hin und her so akzeptiert, da eben ausreichende Unterlagen zu einem Aufkaufangebot in deutlich höherem Umfang vorlagen.