Die Fragestellung ist extrem schwierig mit mehreren Rechtsgebieten und dazu noch Auslandsbezug. Ich halte sie für ein Forum untauglich. In diesen Bereichen ist vieles nicht geklärt. Selbst viele Rechtsexperten dürften damit überfordert sein. Es sollte hier unbedingt ein Berater hinzugezogen werden, um zu prüfen, ob und ggf. welches Konstrukt insolvenzsicher ist.
Ich hätte noch ein paar Denkanstöße:
Bilden die Beschenkten eine BGB-Gesellschaft? Falls ja, der Gesellschaftsanteil gehört dann zum Vermögen des Schuldners also zur Masse. Die GbR würde welchen Rechts unterliegen? Nach deutschem Recht wird sie normalerweise aufgelöst, wenn ein Gesellschafter pleite ist. Ich könnte mir vorstellen, in Österreich ist das ähnlich. Dann wäre der Gesellschafter abzufinden. Die Abfindung landet in der Masse.
So oder so, ein Verkauf wird durch das Verkaufsverbot unmöglich. Nach dem Tod wäre ein Verkauf möglich. In D könnte ein Verwalter sich Gedanken über eine Teilungsversteigerung machen. Ob es das in A auch gibt, weiß ich nicht, könnte mir aber auch das vorstellen.
Nießnutzrecht kenne ich nicht, meinen Sie Nießbrauch? Ich bezweifle, dass es einen Einfluss hat. Höchstens auf den Wert der Wohnung. Mit dem Nießbrauchrecht könnte sich die Tante evtl. Mieteinnahmen sichern, wenn der Onkel Miete zahlt, was ich bei einem Wohnrecht bezweifle. Oder der Onkel stirbt, dann dürfte die Tante vielleicht die Wohnung vermieten und die Mieten einziehen. Ob man so etwas auch noch einbindet oder vor der Schenkung ins Grundbuch eintragen lässt, muss man meiner Meinung nach in anderem Zusammenhang als mit der Insolvenz eines Beschenkten überlegen.