hallo,
ich gehe mal davon aus, daß Sie allein die Insolvenz anstreben und daß dies ein wohlüberlegter Entschluß ist, weil alle anderen Möglichkeiten wie Umschuldung, Vergleich anbieten, bereits gescheitert sind.
Sind Sie selbstständig oder angestellt?
Wenn Sie der Einzige Verdiener sind,können Sie anhand der Pfändungtabelle sehen, was Ihnen im Monat übrigbleibt, den Rest bekommt der Treuhänder zur Masse.
Ihre Fragen:
Sie sollten während des Insolvenzverfahrens nichts auf einem Konto ansparen, also "Vermögen" bilden. Sie können aber, was nicht für den Lebensunterhalt draufgeht, unters Kopfkissen legen, falls es nächsten Monat mal knapp werden sollte. Dies bekommt Niemand mit.
Nach Aufhebung des Inso-Verfahrens, in der Wohlverhaltensphase, dürfen Sie wieder Vermögen bilden.
Bei Ihrem Verdienst und dem alter ihres Kindes gehe ich nicht davon aus, daß ihre Frau eine Tätigkeit aufnehmen muß. Das Kind bedarf ja der Fürsorge der Mutter.
Was das Auto angeht, gehört es nach Insoeröffnung erstmal zur Masse (wird ja auch im Antrag angegeben),es kann aber, wenn es unbedingt notwendig ist, auch vom TH freigegeben werden, oder von Ihnen zurückgekauft werden.
Das muß aber individuell geklärt werden.
Ob ein Insolvenzverfahren halb so schlimm ist, liegt an vielen Faktoren wie - eigene Mitarbeit, Kompetenz des TH, Probleme die im laufenden Verfahren auftreten können, wie verhält sich der Arbeitgeber bzw. Vermieter.
Wichtig ist auch die eigene Einstellung und es gilt für sich zu begreifen, daß sich einige Dinge während der Zeit ändern werden, was aber kein Nachteil sein muß.
Positiv kann sein, daß der Druck der letzten Monate erstmal vorbei ist und man wieder zu sich selbst finden kann.
Aber wie gesagt, auch diese Dinge sind individuell.
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Gruß,
Doktor Mabuse