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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?  (Gelesen 2626 mal)

Abraxas

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Hallo alle,

zur Zeit wird ein Insolvenzantrag (IK) für mich erstellt. Der pfändbare Betrag beträgt ca. 1.200 Euro. Aus dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ergibt sich eine Forderung meiner Gläubiger von knapp 83.000 Euro (100 % Quote).

Wenn ich sechs Jahre lang 1.200 Euro zahle, komme ich auf eine Rückzahlung von 86.400 Euro. Hinzukommt ca. 6 x 1500 Euro Weihnachtsgeld, sowie ca. 6 Steuererstattungen, schätze min. 1500 Euro pro Erstattung. Auch unser Auto wird wohl gepfändet werden, bringt wohl 9.000 Euro.
Dann bin ich ja schon vorher "fertig...."? Oder sehe ich was falsch? Konnte leider nichts passendes in diesem Forum finden. Hat jemand damit Erfahrung oder einen Tipp? Nehme auch gern Hinweise auf Beiträge hier im Forum.

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horst69

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #1 am: 18. Februar 2011, 17:23:50 »

Deiner Rechnung musst du nur noch die Gerichts/Verfahrenskosten zu addieren !

Wenn du deine Schuld getilgt hast, kannst du auch eine vorzeitige RSB beantragen.

Ob das automatisch läuft, weis ich nicht genau, im Zweifel lieber selbst den Überblick behalten !
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horst69

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #2 am: 18. Februar 2011, 17:25:07 »

Eine Frage noch:

Du hast sehr hohe pfändbare Beträge, hättest du nicht einen Vergleich mit den Gläubigern hinbekommen ??

So hättest du nicht in die Inso gehen müssen !?
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Abraxas

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #3 am: 18. Februar 2011, 18:40:09 »

Eine Frage noch:

Du hast sehr hohe pfändbare Beträge, hättest du nicht einen Vergleich mit den Gläubigern hinbekommen ??

So hättest du nicht in die Inso gehen müssen !?

Hallo Horst, recht hast Du- das ist in der Tat die Frage, die ich mir auch stelle. Die Gläubiger haben jedoch den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan abgelehnt.
Hm, aber ich bin jetzt doch etwas am Zweifeln. Ich glaube, ich stelle da doch noch mal die Frage an meinen Anwalt.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2011, 18:43:29 von Abraxas »
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Fallera

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #4 am: 18. Februar 2011, 20:24:09 »

Hallo Abraxas,

welche Quote wurde denn den Gläubigern angeboten? 100% Und dieser Plan wurde abgelehnt??????
Für mich nicht verständlich!

Gruß

Fallera

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Abraxas

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #5 am: 18. Februar 2011, 20:27:14 »

Hallo Abraxas,

welche Quote wurde denn den Gläubigern angeboten? 100% Und dieser Plan wurde abgelehnt??????
Für mich nicht verständlich!

Ich habe mich mißverständlich ausgedrückt: Die Gesamtforderung beträgt bei 100 % knapp 83.000 Euro. Angeboten wurde 69,44 %, 57.600 Euro.

Gruß Abraxas


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Fallera

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #6 am: 18. Februar 2011, 20:31:17 »

Ok, jetzt ist es klarer  :wink:

Es kommt etwas auf die Gläubiger an!

Einige Gläubiger geben sich mit niedrigen Quoten zufrieden, andere gehen erst am 75-90% Quote mit!

Trotzdem stimme ich Horst zu. Bei den monatlichen Zahlungen währe meiner Meinung nach die Verhinderung
eines Insolvenzverfahrens gut möglich gewesen.
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Robinhot

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #7 am: 18. Februar 2011, 23:57:14 »

Hallo,

bei einem monatlich pfändbaren Betrag i.H.v. € 1200,- und einer Gesamtverbindlichkeit von ca. € 83.000,- stellt sich mir doch zuerst die Frage nach einer Zusammenfassung dieser vermutlich Einzelverbindlichkeiten und einer
Rückzahlung in monatlichen Raten? Vorausgesetzt diese monatlich pfändbaren Beträge sind relativ sicher einbringlich.
Denn der pfändbare monatliche Betrag entspricht wohl zufällig der notwendigen monatlichen Rate wenn über einen Zeitraum von 6 Jahren diese gezahlt würde.
Im InsOverfahren dürfte daher ZUERST der Kostenblock des IV/TH abzuziehen sein, welcher den Gläubigern dann ausfällt. Dies war oder ist wohl diesen Gläubigern nicht klar oder reagierten diese wie so oft beim Wort "InsoVerfahren" vorschnell emotional und ohne Klaren Sachverstand. Tja, so sei es dann... .
Insofern dürften Ihre Rechung in Hinblick auf eine vorzeitige Einstellung des Verfahren etwas ... sagen wir mal  oberflächlich sein.
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airfactory

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #8 am: 19. Februar 2011, 17:33:35 »

Hallo
bei mir sieht es auch so aus.
Jeden Monat werden ca. 1200,- gepfändet plus ca. 10000,- Steuererstattung jedes Jahr plus 3500,- Weihnachtsgelt .....
Nur ich hatte das Problem das ein Hauskauf (Darlehenszusage mündlich und dann diese zurückgezogen) geplatzt ist. Und der Verkäufer natürlich den Kaufpreis dann ansetzt -(( ca. 130000,-€
Und die schaffe ich natürlich auch beim meinem guten Gehalt nicht zu tilgen.

Habe ja ein Thema auf gemacht was passiert wenn die (normalen Schulden) abgezahlt sind und nur noch die Immobilienschulden offen sind.

Gruß
Air

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Robinhot

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #9 am: 19. Februar 2011, 23:09:39 »

Sehr geehrte/er airfactory,

hmm kommt wie immer auf den Einzelfall an.

Grds. ergibt sich aus §35 Abs.1InsO, das durch das InsOVerf. das gesamte Vermögen des InsoSchu welches zur Zeit der Eröffnung des InsOVerf. bestand und welches er/sie während des InsOVerf. erlangt dazu gehört.

Insofern können Sie am besten beurteilen welchen Status die Verbindlichkeit aus der Hausfinanzierung hat.

Grds. ergibt sich weiter aus §212ff.InsO die Einstellung wg. Wegfall des Eröffnungsgrundes. D.h. wenn Ihre gepfändeten Beträge ALLE InsOVerbindlichkeiten und Kosten auch die des IV oder TH decken, ist auf Ihren Eigenantrag hin, eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens durch das InsOGericht möglich.

Was Sie nun, entschuldigen Sie höflichst, mit "NORMALEN Schulden" meinen, erschließt sich mir aufgrund Ihrer Ausführungen derzeit nicht. Für den Fall, dass die benannten Immobiliendarlehen mit zur InsOTabelle angemeldet und bestätigt sind, diese vorzeitig nicht rückgezahlt sind, scheidet eine vorzeitige Einstellung aus.
Solch ambitionierte Vorhaben wie Vorzeitige Rückzahlung und Einstellung sind aber gut zu durchdenken. Denn sind Verbindlichkeiten die nicht durch das Verfahren erfasst sind offen, wären diese nach Einstellung des Verfahrens i.d.R. SOFORT fällig, mithin ein erneutes InsOVerf. inkl. RSB erst 10 Jahre später möglich ist.    

In welcher Phase des Gesamtverfahren befinden Sie sich derzeit?
Schon einmal mit einem ambitionierten Steuerberater zwecks der doch respektablen "EKSt."?-Rückvergütungen gesprochen. Also da dürfte sich doch noch so einiges bewegen lassen.

Mit vorzüglichen Grüssen  :whistle:      
« Letzte Änderung: 19. Februar 2011, 23:26:03 von Robinhot »
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airfactory

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #10 am: 20. Februar 2011, 17:59:58 »

Das Verfahren ist immer noch eröffnet und halt wegen dem 1/3 Anteil am Haus noch nicht abgeschlossen.

Ich werde das ganz normal durchziehen 2 Jahre habe ich schon geschafft und die Zeit geht sehr schnell vorbei.

Wenn alles so weiterläuft, werde ich die Schulden außer halt den Immokredite 2 Jahre vorher also nach 4 Jahren  zurückgezahlt haben.

Dann muß der TH reagieren und ich bin gespannt was er dann macht -))))

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Robinhot

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Re: Inso (IK) und pfandbarer Betrag - nach sechs Jahren bezahlt?
« Antwort #11 am: 20. Februar 2011, 18:58:17 »

Hallo,

nun ja, i.d.R. sind auch IV`s bzw. TH`s natürliche Personen, will sagen es existieren in diesen Personengruppen ebenso menschliche "Normalien" :wink:(Scherz beiseite).

Vor dem Hintergrund, dass Alles was etwas mehr Aufwand und Kosten verursacht i.G. keine Umsätze entstehen lässt wird es sehr wahrscheinlich zu keinerlei
außerroutinemäßigen Handlung des TH kommen. Es sei den Sie haben ihn zum persönlichen Duell herausgefordert.

Zudem sich die Aufgaben und entsprechenden Berechtigungen unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
Und glauben Sie mir, mehr als diese berechtigten Aufgaben wird kaum ein vernünftig agierender TH leisten wollen und müssen.

Mit vorzüglichen Grüssen
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