"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen  (Gelesen 2262 mal)

oops

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen
« am: 17. November 2007, 11:49:06 »

Hallo

ich bin seit Februar 2007 in privater Insolvenz.
meine 18jährige Tochter ( Schülerin) lebt bei mir.
Wie errechnet sich das pfändungsfreie Einkommen, wenn sie demnächst eine Lehre beginnt??
Gruß Karin :rougi:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: pfändungsfreien einkommen, wenn kinder eine lehre machen
« Antwort #1 am: 17. November 2007, 17:36:10 »

Sie dürfte weiterhin unterhaltsberechtigt sein.

Nur in auserwählten Berufen droht ein Beschluß zur Nicht- oder Teilberüksichtigung. (zB. Azubi bei Banken oder Versicherungen)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz