Hallo und Guten Morgen!
Ich benötige mal Hilfe. Etwas neuen Mut. Tröstende und aufbauende Worte.
Ich nehme alles was ihr geben könnt.
Meine Verbraucherinsolvenz wurde September 2011 eröffnet. Bisher läuft da alles recht ruhig.
Von dem Treuhänder hab ich so nichts gehört(ist das ein gutes oder schlechtes Zeichen?).
Ich hab aber immer schön "Meldung" gemacht.
Ich bin noch immer Arbeit suchend. Habe einen 8 Jahre alten Sohn der bei der Mutter lebt.
Habe im Oktober 2011 einen Unterhaltstitel ( Individualunterhalt )vom Jugendhilfedienst bekommen.
Der Unterhaltstitel wurde zurück datiert auf den 1. Juni 2011 mit einem Betrag von 160€/ Monat.
Unterhalt zahlen kann ich nicht. Ich bekomme ALG 2.
Habe nur Streß mit der netten Dame vom Jugendamt. Muss ihr alle 3 Monate meine Bewerbungen nachweisen.
Als Antwort kommt dann immer "das reicht nicht". Ich müsste doch 20-30 Bewerbungen im Monat schreiben.
Die kann gut reden. Sie hat auch einen Job. Ich weiß das ich verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen. Ich wäre
auch der letzte der es nicht machen würde. Wenn ich es könnte. Meinen Sohn sehe ich alle 14 Tage. Aber auch mal zwischendurch wenn was besonderes ist. Alle 14 Tage Montags hole ich ihn von der Schule ab und fahre mit ihm zum Sport. Ich mach es aber gern für meinen Sohn. Versuche auch die Mutter so gut es geht zu unterstützen (waren nicht verheiratet). Ich habe auch meine Unkosten wenn er dann bei mir ist oder ich zu ihm fahre. Es ist schade das so etwas vom Jugendamt nicht gesehen wird. Das da ein Vater ist der sich kümmert.
Aber nein es wird nur gesehen er zahlt nicht. Man wird sofort mit vielen anderen die sich einen sch..ß um ihr Kind kümmern in einen Topf gesteckt. Finde das alles nicht richtig.
Ich bekomme schon Magenschmerzen wenn ich einen Brief vom Jugendamt sehe. Wie soll ich der 20-30 Bewerbungen/ Monat nachweisen? Finde es übertrieben. Ich soll mir doch einen 400€ Job suchen. Ich soll doch Regale in einem Lebensmittelladen einräumen.
Sorry aber da frage ich mich wofür ich meine Schule ordentlich abgeschlossen habe und auch eine Ausbildung.
Ich habe Fachkraft für Lagerwirtschaft gelernt. Bewerbe mich auch in diesem Beruf. Nur findet man kaum Stellen die nicht mit Zeitarbeit oder sonst was sind. Ich möchte aber die Chance bekommen mich direkt bei einem Unternehmen zu bewerben. Das würde mir auch ein persönlich gutes Gefühl geben. Das sich die Zeit der Ausbildung auch gelohnt hat. Denn über Zeitarbeit kann fast jeder Arbeit bekommen.
Ich hoffe man kann verstehen was ich damit sagen will. 400€ Job Regale auffüllen und Zeitarbeit stärkt nicht unbedingt mein Selbstvertrauen.
Entschuldigt bitte das ich so viel schreibe. Aber irgendwie musste mal etwas raus. Ich könnte noch mehr schreiben. Aber dann wird es gleich ein Buch.
Das alles beschäftigt und belastet mich so sehr. Ich würd der netten Dame vom Jugendamt manchmal zu gern an den Hals springen. Ich weiß auch nicht ob man der irgendwas verständlich machen kann und ob es sie interessieren würde. Vermutlich nicht.
Weiß jemand ob die nachprüfen dürfen wo man sich beworben hat?
Ich würde auch gern wissen wie das mit dem aktuellen Rückstand durch den Unterhaltstitel von 2.500€ ist.
Es kommen ja jeden Monat 160€ drauf. Ist wirklich zum kotzen. Da wird einem noch mehr das Leben versaut als es schon ist.
So Kopf ist grad etwas leer. Das reicht erst.
Wenn mir noch etwas einfällt schreibe ich es.
Nun hoffe ich das ihr helfen könnt und bedanke mich.
MfG
Hallo Torbo
Bist nicht der einzige, dem das so geht. Also willkommen im Club. Richtig ist, das beide Elternteile gegenüber dem Kind / der Kinder Unterhaltspflichtig sind. Das Gesetz ist da sehr Abstrakt. Kennt nur schwarz / weiß - gut / böse - oben / unten - links / rechts.
Hier gilt für Deine Gläubiger zunächst: Wo es nichts zu holen gibt, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Die Jugnedämter/Jugendhilfedienste reden viel, schreiben viel und drohen viel. Neu ist mir, das dem Jugendamt die Bewerbungsbemühungen nach zuweisen sind. Da habe ich noch nichts darüber gehört. Wenn Du im ALG 2 Bezug bist, dann mußt du doch der ARGE das schon vorlegen. Und wenn das JUgendamt weis, das Du im ALG 2 Bezug bist, erübrigt sich das doch.
Das abholen deines Kindes und das zurückbringen zur Mutter und die Fahrten zum Sport, sind Aufwendungen des Umgangsrechtes. Ich habe diese immer als Barunterhalt angegeben. Hat zwar eine weile gedauert, bis die :girl: "Tanten" :girl: vom Jugendamt und die ARGE das begriffen haben, aber heute fahre ich mit der "Masche" ganz gut.
Bei der ARGE kannst Du dein Kind und Dich als Temponäre Bedarfsgemeinschaft berechnen und somit führen lassen. Die ARGEn machen das nur äußerst widerwillig, kostet denen nämlich Geld und macht noch mehr Arbeit, soll aber nicht Dein Problem sein.
Als Vater steht Dir eigendlich auch das Hälftige Kindergeld zu. Hier solltes Du prüfen, ob das mit dem Unterhaltstitel bereits verrechnet wurde oder nicht.
Mit den 400€ Arbeitsverhältnissen entkommt man auch nicht dem ALG 2. Denn das wird gegengerechnet. Die Zeitarbeitsbranche hat auch kein Intresse, das man von seinem Lohn leben kann.
Ich selbst habe aber dann doch in Zeitarbeit gemacht, um mir diese Gängelung von der ARGE zu entledigen. So hatte ich Arbeit und Aufstockung von der ARGE und meine :streichel: Gläubiger :streichel: blieben trotzdem vor der Tür. Seit einem Jahr habe ich nun ein P-Konto. Von diesem Tag ist mehr :jop: Ruhe :jop: in mein Leben eingekehrt. Meine Schulden bleiben, aber zum Leben mit zwei Kindern bleibt mir eine feste Summe, die man mir lassen muß. Bin dabei die Privat Inso vorzubereiten. Der Verlauf erfolgt dann auf diesen Seiten.
Gruß
Nix mit Inkasso