Hallo zusammen... :hi:
Ich habe eine Frage zum Verbraucherinsolvenzverfahren und dessen Anmeldung.

Es geht nicht um mich :juchu: , da ich kein Verbraucherinsolvenzverfahren habe

,sondern um das Verfahren an sich.

Folgende Konstruktion zur Verdeutlichung :gruebel: :
Ich bin Gläubiger :whistle: und habe einen Titel (VB) von 2009. Ich habe die ZV durchgeführt :Oh_no: und der GV teilt mir mit :smoke: sie können nicht vollstrecken :dntknw: , Vollstreckungsschutz wg. Insolvenzverfahren. Also erfahre ich letztlich über AG, oder
www.insolvenzbekanntmachung.de den Eröffnungsbeschluss. :thumbup:
Jetzt will ich als Insolvenzgläubiger meine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden :wow: und fülle ein Formular aus. :coffee: Jetzt sehe ich aber

, dass das Insolvenzverfahren gem. Beschluss schon 2008 eröffnet wurde

, also muss ich meine Forderung, mit etwaigen Zusatzkosten, "nachrangig" anmelden. :fuchsteufelswild:
Jetzt der Kern :gruebel: . Zinsen sind nur bis zum Tage der Insolvenzeröffnung zulässig :respekt: . Was ist mit dem Titel und den Kosten :dntknw: durch die ZV und die GV-Auslagen? Kann ich den Titel im eigens erstellten Forderungskonto einfach von 2009 auf den Tag der Insolvenzeröffnung "zurückdatieren" :nono: , was ja jeder lesende Mensch sofort sieht :lollol: , oder belasse ich in der Auflistung extra für die Anmeldung erstellten Forderungskonto dieses Datum :dntknw: ? Was ist mit den bisherigen Auslagen der ZV-, EV-Gebühr und den GV-Auslagen

? Kann ich die mit anmelden

, obwohl das Insolvenzverfahren längst eröffnet wurde, wovon ich nix wusste :heulen: , also mit aufführen, oder "fallen" die raus, weil nach der Eröffnung zustande gekommen

?
Also mir geht es um die Frage, wenn Titel und Auslagen durch ZV, GV NACH der Insolvenzeröffnung aufkommen, wie diese bei der praktischen Anmeldung zu handhaben sind!? :dntknw:
Wäre echt nett, wenn eine Spezi

mir hier darauf, wenn sogar mit §§ aus der InsO :coffee: antworten könnte, würde mir enorm weiterhelfen! :thumbup:
Danke!

Giacomo