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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: INSOLVENZANTRAG GESTELLT,RECHTSANWALT FÜR ANDEREN FALL BENÖTIGT,WAS PASSIERT NUN  (Gelesen 1929 mal)

ich32

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Hallo
ich habe im Januar 2011 den Antrag zur insolvenz abgeben bzw ist nun in der bearbeitung...begonnen hat sie noch nicht denn habe noch nichts vom insolvenzgericht.

im juli2010 habe ich einen rechtsanwalt eingeschaltet da verletzt wurde und das zieht sich seitde wie kaugummi weil ich untersuchungen mitmacen muss die nur alle 3 monate von der krankenkasse gezahlt werden usw.... so und nun das problem, ich bekam vom anwalt einen brief das er den fall schließen will und abrechnen will sollte ich mich nicht melden...habe mich natürlich gemeldet und habe heute den termin um nochmals mitzuteilen das es eben einfach länger dauert mit den ganzen untersuchungen usw.... aber wie ist das nun mit der insolvenz? fallen die kosten vom anwalt mit hinein? ich weiss auch garnicht welche kosten auf mich zukommen,normal müsste das doch die verursacher tragen???

bitte um hilfe ... danke
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doktor mabuse

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Hallo,

Die Verursacher müssen die Kosten nur tragen, wenn dies durch ein Urteil, Schuldanerkenntnis oder Vereinbarung so beschlossen wurde, der Rechtsstreit läuft ja noch.
Aber, wenn Sie durch Andere  verletzt wurden, ist es ähnlich wie bei einem Unfall, Sie brauchen nicht auf eine Kostenübernahme von Krankenkassen zu warten, kommt mir irgendwie komisch vor...
Den Rechtsanwalt könnten Sie nachträglich zeitnah nach Verfahrenseröffnung als Gläubiger nachmelden, da Sie es jetzt beim Antrag ja wohl noch nicht gemacht haben, wie ich lese.
Das wird ihn natürlich nicht freuen und Er könnte ev. argumentieren, daß Sie seine Dienste in Anspruch genommen haben, obwohl schon die Insolvenz im Raume stand. Dies wäre aber zu beweisen, was schwierig sein dürfte.
Andererseits kann er Sie natürlich auch nicht mehr in Ihrer Rechtssaache vertreten, wie wollen Sie dann an Ihr Geld kommen?
Ich würde offen mit ihm über die Kosten sprechen, vielleicht läßt er sich auf kleine Teilzahlungen ein.
Wenn alle Stricke reißen, könne Sie die Sache immer noch nachmelden.

Gruß,
Doktor Mabuse
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ich32

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vielen lieben dank für die antwort !!!!!!!!!!! :thumbup: :thumbup:
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ich32

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eine frage habe ich doch noch...der anwalt ist ja jetzt auch noch tätig für mich. :gruebel:.insolvenz müsste in den nächsten  wochen ca beginnen...auch wenn ich in der insolvenz bin kann mir niemand ein strick drehen?? wenn ich raten an ihn zahle und dann nich mehr kann dann würde das doch auch als neuschulden gelten? oder er wäre bevorteilt den anderen gläubigern gegenüber??? vor der insolvenz ist klar da kommt alles rein an schulden,aber da er ja noch immer da im fall  was machen muss :gruebel:bin total überfragt ob das jetzt auch dann noch in die inso kann :rougi:
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Fallera

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Als Neuschulden würden sie nicht gelten, da die Forderung VOR Insolvenzeröffnung entstanden ist.

Der BGH hat entschieden, dass Zahlungen aus dem unpfändbaren Anteil an Insolvenzgläubiger nicht zur Versagung der RSB führen, da hier keine Gläubigerbenachteiligung vorliegt. Somit könnten sie Ihren Anwalt trotz Insolvenz aus Ihrem unpfändbaren Teil bedienen.

Wenn Sie das bez. der Insolvenz dann nicht mehr könnten, würde ich sagen, dass ist das Risiko des Anwaltes. Aber 100% sicher bin ich nicht was diesen Punkt angeht.
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