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Autor Thema: Insolvenzverfahren  (Gelesen 1896 mal)

toniamaus

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Insolvenzverfahren
« am: 08. Dezember 2009, 18:24:33 »

Ich habe seit 10.12.2008 die Eröffnung einer Insolvenz und habe auch Einsicht in die Schufa. Wann beginnt die Wohlverhaltensphase? Meine Freundin hatte 09/08 die Insolvenzeröffnun und 09.05.09 die RSB. Kann es sein, das mein Verfahren eigestellt wird oder geht es auch noch weiter bei mir. Ich bin Altersrentnerin und bekomme auch Grundsicherung vom Sozialamt. Hat es was damit zu tun oder dauert es so lange? Kann es auch weitergehen ohne RSB? Bin etwas verunsichert. Wann beginnt die Wohlverhaltensphase und dann wie lange?

Danke schon mal  :gruebel:
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paps

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Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2009, 19:26:48 »

Grundsätzlich gliedert sich das Restschuldbefreiungsverfahren in 2 Phasen.
Das eigentliche Gerichtsverfahren, dass 9-18 Monate dauert.
Nach Aufhebung des Verfahrens (§200InsO) und Ankündigung der RSB erfolgt die sog. Wohlverhaltensphase.
Insgesamt dauert das ganze Restschuldbefreiungsverfahren 6 Jahre.

Es ist bei Ihnen also alles noch im Lot.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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toniamaus

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Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2009, 20:03:51 »

Dann bin ich noch nicht in der WVP? Leider kann ich auch danach nichts bezahlen z.B. Gerichtskosten oder Treuhändergebühren. Und dann muß ich noch warten wegen der RSB. Kann es auch abgelehnt werden und was mache ich dann mit den Gläubigern mit 25.000 €? Nun bin ich schon etwas verzweifelt.
meine Freundin hatte die Insolvenzeröffnung am 26.09.2008 und am 12.05.09 war die RSB. Bei ichr ist dann die WVP oder? Und seit wann?
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Feuerwald

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Re: Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2009, 11:11:25 »


Leider kann ich auch danach nichts bezahlen z.B. Gerichtskosten oder Treuhändergebühren.

-> die Kosten sind gestundet und deshalb sollten Sie sich keine Sorgen machen.


Und dann muß ich noch warten wegen der RSB.

-> Warten müssen Sie nicht, worauf? Nach 6 Jahren wird die RSB erteilt und gut ist es. 


Kann es auch abgelehnt werden

-> Die RSB kann versagt werden. a) im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens (§ 290 IsO) oder b) wegen einer Verletzung der Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase (§§ 295, 296 InsO). a) kann man eigentlich schelle abklopfen und b) kann man eigentlich durch einhalten der Obliegenheiten ausschließen. Somit braucht man nicht zu Bangen.


und was mache ich dann mit den Gläubigern mit 25.000 €? Nun bin ich schon etwas verzweifelt.

-> für Verzweiflung gibt es doch gar keinen Anlass! Selbst den die RSB Versagt würde, was wäre denn bei Ihnen schon zu holen? Vermutlich nichts und das war es dann schon ...


meine Freundin hatte die Insolvenzeröffnung am 26.09.2008 und am 12.05.09 war die RSB. Bei ichr ist dann die WVP oder? Und seit wann?

-> Ich denke mal am 12.05. war der Schlusstermin, in dem die RSB angekündigt wurde. Danach wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und die Freundin in die Wohlverhaltensphase übergeleitet. Die RSB wird dann 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also ca. 09/2014 erteilt.

Und das wird bei Ihnen genauso verlaufen. Also alles im grünen Bereich, kein Grund für Panik oder Verzweiflung.
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